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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0044-G/02

Kapitalhingabe mit (hoher) Fixverzinsung zur Finanzierung risikoreicher Geschäfte als bloße Vermögensverwaltung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0044-G/02vom 29.10.2004Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Rechtsfolgen. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 29. Oktober 2004  

Normen und Schlagworte

gewerbliche TätigkeitVermögensverwaltungUnternehmerwagnisGeschäftsrisikoEigenhandelKapitalverlust(hohe) FixverzinsungPrivatdarlehenOsteuropaBulgarienUkraine

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0044-G/02
Stammnummer
12669
Gültig
29.10.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF