…und seien die (offensichtlich auf Grund von Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen) ergangenen Bescheide in Rechtskraft erwachsen. Dem Begehren auf Nachsicht könne daher allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit (berechtigtes Interesse des Staates auf Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen) kein Erfolg beschieden sein. In der Berufung gab der Bw. an…
…war somit gezwungen an Hand der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und seinen Angaben eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen. Bei der weitestgehenden Negierung steuerlicher Verpflichtungen, Nichtführung entsprechender Aufzeichnungen zur Umsatzerzielung und von Lohnkonten und Nichteinreichung von Jahressteuererklärungen und der Höhe der dadurch verkürzten Beträge…
…Das zusätzliche Fehlen der Willenskomponente, das sich dadurch äußert, dass der Steuerpflichtige dieses Unrecht nicht herbeiführen möchte, lässt sich durch die stetige termingerechte Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen und dem Fehlen finanzstrafrechtlicher Vergehen in der langen unternehmerischen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ableiten. Gem. § 9 FinStrG kann sich der…
…weil der Verdacht bestehe, er habe als der für die steuerlichen Angelegenheiten der Fa. M GmbH verantwortliche Geschäftsführer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für den Monat September 2007 in noch zu…
…da gegenständlich ha. gegen den Bw. wieder ein Finanzstrafverfahren wegen der konsequenten Negierung grundlegender steuerlicher Verpflichtungen (Einreichung von Steuererklärungen, Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen) anhängig sei. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gegenstand des Berufungsverfahrens ist allein die Frage der Strafbemessung, da der Amtsbeauftrage nur den Ausspruch über die…
…von € 4.729,85 und Umsatzsteuer 2007 in Höhe von € 12.429,17 zu bewirken versucht; und weiters 2.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 1…
…bemerkt hat, dass aus ihrem Dienstverhältnis keine Einkommensteuer entrichtet wurde. Vielmehr legt dieses langjährige Ignorieren grundlegender steuerlicher Verpflichtungen trotz dauerhafter Erzielung von Einkünften den Schluss nahe, dass die Beschwerdeführerin eine Verkürzung an Einkommensteuer zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat. Damit liegen…
…13.439,83 und Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 12.575,40 zu bewirken versucht habe; und weiters 2) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von die im § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner…
…da durch den Akteninhalt gedeckt) anzunehmen. Strittig ist hingegen ob der Bf überhaupt als Unternehmer und damit als Täter anzusehen ist, den die vorgeworfenen Verletzungen steuerlicher Verpflichtungen treffen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geht es im Einleitungsbescheid nicht darum, die ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen…
…seiner Geschäftsführertätigkeit darüber zu unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene GmbH ihren steuerlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist. Dazu ist aus der Aktenlage und aus der Gebarung des Abgabenkontos ersichtlich, dass seit der Gründung der Fa. K-GmbH vom vorangegangenen Geschäftsführer…
…festgesetzten Geldstrafe. Hinsichtlich des Vorliegens der subjektiven Tatseite hegt der Berufungssenat auf Grund der durch die Betriebsprüfung festgestellten nahezu vollständigen Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen zur Führung der dem Gesetz entsprechenden Aufzeichnungen und zur Offenlegung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen keine wie immer gearteten Bedenken. Auf Grund…
…entgegen. Haftungsvoraussetzung sei zudem, dass die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden könnten. Dazu werde jedoch lediglich ausgeführt, dass für die Bw. die Verpflichtung bestanden habe die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft zu begleichen. Ob derartige Mittel auch…
…welche auch im gesamten Finanzstrafverfahren vom Bw. nicht in Frage gestellt wurden, beruhen. In Fortsetzung seiner nahezu vollständigen Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen hinsichtlich Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen hat der Bw. auch für die Monate Februar bis Juni 1997 die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht bei der Abgabenbehörde…
…Tatseite enthält die gegenständliche Berufung keinerlei Ausführungen, welche die erstinstanzliche Bestrafung wegen Abgabenhinterziehung in Frage stellen könnten. Die Feststellungen im Betriebsprüfungsbericht lassen auf eine sehr weitgehende Vernachlässigung der steuerlichen Verpflichtungen durch den Bw. im Rahmen seiner faktischen Geschäftsführerzeit schließen. Dies wird auch durch die Zeugenaussage…
…seiner langjährigen Tätigkeit als Unternehmer ergebe sich, dass der Bw. seine steuerlichen Verpflichtungen hätte kennen müssen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, welche als qualifizierte Vorprüfung dem Finanzstrafverfahren zu Grunde zu legen seien, zumal die Schätzungen richtig und nachvollziehbar…
…dem zu erwartenden Steueraufkommen unterliegenden Volkswirtschaft nicht akzeptiert werden und führt regelmäßig zur finanzstrafrechtlichen Ahndung der Verletzung der Obliegenheiten (klarerweise stellt aber eine Schadensgutmachung einen wichtigen Milderungsgrund dar). Schwierige persönliche Verhältnisse können im Einzelfall bei einem einmaligen Versehen in der Handhabung steuerlicher Verpflichtungen Berücksichtigung finden…
…Behörde im Zeitpunkt der Entscheidung bekannt sind. Dazu zählen zB das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen (Neigung zur Verschleppung und zur Verzögerung, wiederholte Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen, begründeter Verdacht der Fortsetzung des pflichtwidrigen Verhaltens, erwiesener hoher Grad beharrlicher Passivität oder Renitenz), der Umfang und die Vordringlichkeit des…
…wurde der Berufungswerber (Bw) für schuldig erkannt, er habe als für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der Firma K GmbH vorsätzlich 1.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht…
…Einlagen verbucht wurden, für die Richtigkeit des Vorbringens des Bw. Auch wenn der Bw. sowohl in Österreich als auch in Deutschland berufsmäßige Parteienvertreter mit der Erledigung seiner steuerlichen Verpflichtungen beauftragt hatte, hätte er bei Beachtung der gebotenen und ihm auch zumutbaren Sorgfalt erkennen müssen, dass…
…Das Anwachsen des Rückstandes sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Berufungswerber seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen schon seit Längerem nicht nachgekommen sei. Überdies hätte er die in seinem Ansuchen gemachten Zusagen nicht eingehalten. Der Berufungswerber beantragte im Anbringen vom 1. September 2003 die Entscheidung durch die…