…Stadt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume November bis Dezember 2003, März 2004 sowie von Mai bis August 2004 eine Verkürzung von Umsatzsteuer in der Gesamthöhe von €…
…der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der…
…betreffend die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen und zumindest des dolus principalis, also der Wissentlichkeit, betreffend der Bewirkung von Abgabenverkürzungen sind die Tatbestandsmerkmale des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt. Die Bw. hat hiezu in der mündlichen…
…unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt…
…bzw. seiner Vertretung, welche wie folgt lautet: "Mein Mandant wird verdächtigt, er habe als die abgabenrechtlichen Belange Wahrnehmender der 2 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen vorsätzlich eine Verkürzung von Abgabenvorauszahlungen für die Zeiträume 4, 7, 9…
…SpS XXX, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Mödling, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate…
…sich der Abgabenhinterziehung ua. schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist bereits dann, wenn die Abgabe…
…erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxx-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes 97 als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma M GmbH mit Sitz in B vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…zur SN 098/2003/00269-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes 98 im Rahmen seines Einzelunternehmens im Zeitraum von Februar 2002 bis Juli 2003 an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe…
…in Höhe von € 363,00 zu ersetzen. 2.) M.G. (Bw2) habe im Bereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den…
…FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…dass sie zu lauten hat: H ist schuldig, er hat als verantwortlicher Geschäftsführer der A-GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend den…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich einerseits durch das verspätete Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat 02/04 und andererseits durch das Unterlassen der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 03-05/04 bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der…
…der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine Abgabenverkürzung ist u.a. dann bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
…061/2007/00000-001 (Finanzstrafakt Bl. 92-97) ist M wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG schuldig gesprochen worden, weil er als verantwortlicher Einzelunternehmer im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält…
…hat der Spruchsenat III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. nach §§ 33 Abs. 2 lit. a. und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…
…das Finanzamt Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er als Geschäftsführer der GmbH in R, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die…
…Jänner 2005 hat das Finanzamt Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 027/2005/00007-001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat August 2002 iHv. 2.590,15 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung…