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UFSS FSRV/0019-S/06Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009

…Stadt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume November bis Dezember 2003, März 2004 sowie von Mai bis August 2004 eine Verkürzung von Umsatzsteuer in der Gesamthöhe von €…

UFSS FSRV/0022-S/10Verletzung der Verpflichtung, einerseits selbst zu berechnende Abgaben fristgerecht zu entrichten oder abzuführen, andererseits Abgabenerklärungen unter Einhaltung der abgabenrechtlich normierten Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht innerhalb der allgemeinen oder im Einzelfall erstreckten Frist abzugeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der…

UFSF FSRV/0015-F/03Rechtsirrtum betreffend der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Nichtentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003

…betreffend die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen und zumindest des dolus principalis, also der Wissentlichkeit, betreffend der Bewirkung von Abgabenverkürzungen sind die Tatbestandsmerkmale des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt. Die Bw. hat hiezu in der mündlichen…

UFSF FSRV/0008-F/10Der Unternehmer bestreitet die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen/vorauszahlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.04.2010

…unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt…

UFSF FSRV/0013-F/07Der Bw. bestreitet die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.10.2007

…bzw. seiner Vertretung, welche wie folgt lautet: "Mein Mandant wird verdächtigt, er habe als die abgabenrechtlichen Belange Wahrnehmender der 2 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen vorsätzlich eine Verkürzung von Abgabenvorauszahlungen für die Zeiträume 4, 7, 9…

UFSW FSRV/0002-W/02Vorliegen einer Abgabenhinterziehung, Zuständigkeit für die steuerlichen Belange
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2003

…SpS XXX, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Mödling, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate…

UFSL FSRV/0054-L/07Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen der Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.01.2008

…sich der Abgabenhinterziehung ua. schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist bereits dann, wenn die Abgabe…

UFSF FSRV/0007-F/04Schuldzuweisung einer Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung nach § 21 Abs. 1 UStG 1994 an den verstorbenen Steuerberater.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.06.2004

…erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxx-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes 97 als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma M GmbH mit Sitz in B vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …

UFSF FSRV/0001-F/04Der Beschuldigte behauptet keine Kenntnis von der Verpflichtung der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen gehabt zu haben und auf Grund der Anweisung seines Steuerberaters auch keine Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.03.2004

…zur SN 098/2003/00269-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes 98 im Rahmen seines Einzelunternehmens im Zeitraum von Februar 2002 bis Juli 2003 an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe…

UFSW FSRV/0069-W/09Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben blieb erstinstanzlich ungeklärt. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.12.2009

…in Höhe von € 363,00 zu ersetzen. 2.) M.G. (Bw2) habe im Bereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den…

UFSW FSRV/0150-W/04Abgabenhinterziehung durch Nichtabgabe UVA, Irrtum über die Verpflichtung zur Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.12.2005

…FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…

UFSS FSRV/0012-S/10Geschäftsführer einer GmbH, welcher zur Gläubigerbenachteiligung und Lukrierung nicht zustehender Vorsteuern Scheinrechnungen erstellt; Selbstanzeige, teilweise Entrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012

…dass sie zu lauten hat: H ist schuldig, er hat als verantwortlicher Geschäftsführer der A-GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend den…

UFSF FSRV/0004-F/07Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der unvollständigen Erklärung von Erlösen sowie Verletzung der Verpflichtung gemäß § 21 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.03.2007

…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich einerseits durch das verspätete Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat 02/04 und andererseits durch das Unterlassen der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 03-05/04 bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der…

UFSL FSRV/0055-L/05Schuld- und Strafberufung gegen Straferkenntnis wegen versuchter Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit, da kein Tatvorsatz vorgelegen sei, die Strafe zu hoch bemessen worden sei und zu Unrecht in Abwesenheit verhandelt worden sei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.02.2006

…der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine Abgabenverkürzung ist u.a. dann bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…

UFSK FSRV/0003-K/09In einem wegen des Verdachtes der Hinterziehung der Umsatzsteuer durch einen Fahrzeughändler wegen unversteuert gebliebener Rückgabe zweier LKW an seinen Lieferanten anhängigem Berufungsverfahren, zusätzlich aufgetauchter Verdacht eines Vorsteuerbetruges bzw. der Erschwindelung einer Investitionszuwachsprämie beim Erwerb dieser Fahrzeuge (weil gar keine realen Geschäfte stattgefunden hätten und nur Lugurkunden zum Abgabenbetrug angefertigt worden wären); Aufhebung des Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur verfahrensökonomisch gemeinsamen Klärung der Verdachtspunkte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.01.2010

…061/2007/00000-001 (Finanzstrafakt Bl. 92-97) ist M wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG schuldig gesprochen worden, weil er als verantwortlicher Einzelunternehmer im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994…

UFSW FSRV/0045-W/07Einleitung, Aufhebung des Bescheides, da keine Pflicht zur Abgabe von UVA bei § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.02.2008

… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält…

UFSL FSRV/0048-L/03Hat ein Beschuldigter die Entrichtung von Vorauszahlungen zwar wissentlich wegen Geldmangels unterlassen, kannte er aber die Verpflichtung, im Falle der Nichtentrichtung eine Voranmeldung einzureichen, nicht, ist der subjektive Tatbestand des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG nicht erfüllt. Erfüllt ist diesfalls aber der Tatbestand des § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…hat der Spruchsenat III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. nach §§ 33 Abs. 2 lit. a. und 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…

UFSF FSRV/0003-F/02Nichtabgabe und verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.04.2003

…das Finanzamt Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er als Geschäftsführer der GmbH in R, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die…

UFSW FSRV/0024-W/05keine Wissentlichkeit, wenn Auskunft betreffend Umsatzsteuer von der zuständigen Sachbearbeiterin eingeholt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.02.2006

…Jänner 2005 hat das Finanzamt Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 027/2005/00007-001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …

UFSL FSRV/0127-L/04Berufung gegen Straferkenntnis betreffend Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen wegen mangelndem Tatvorsatz und Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)20.06.2005

…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Monat August 2002 iHv. 2.590,15 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung…