Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Olaf Borodajkewycz, 1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 31. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2004, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 20. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. September 2004 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens der Einkommensteuer 2003, die Einkommensteuer 2003 und die Umsatzsteuer 2003 nach der am 2. Dezember 2008, durchgeführten…
…des Landesgerichtes B und seinem in der oben dargestellten mündlichen Verhandlung wiederholten Eingeständnis keine Zweifel. (Auch nicht freiwillig gewährte) Vorteile aus einem Dienstverhältnis sind als Sachbezüge gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 mit dem Mittelpreisen des Verbraucherortes, also jenem Betrag, der aufgewendet hätte werden müssen…
…Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Eine in Sachwerten bestehende Leistung ist somit nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen, für den Leistungsempfänger hat. Das bedeutet, dass der Geldbetrag errechnet werden muss, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen…
…bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Der Wert von in Sachwerten bestehenden Leistungen ist nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen hat, das heißt, der Wert ist maßgeblich, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu verschaffen…
…Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Eine in sachwerten bestehende Leistung ist somit nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen, für den Leistungsempfänger hat. Das bedeutet, dass der Geldbetrag errechnet werden muss, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen…
…Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Eine in sachwerten bestehende Leistung ist somit nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen, für den Leistungsempfänger hat. Das bedeutet, dass der Geldbetrag errechnet werden muss, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen…
…es nur dann kommen, wenn ein Widerruf der Schenkung im Sinne des § 947 ff ABGB erfolgt sei. Das Wohnungsrecht sei mit dem üblichen Mittelpreis des Verbraucherortes anzusetzen (amtl. Bewertung 4,5 €/m², ergibt bei 85 m² Wohnfläche 382,5 €, ½ Anteil 191,25…
…sind Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Eine in Sachwerten bestehende Leistung ist nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen, für den Leistungsempfänger hat. Der Wortlaut des Gesetzes…
…der Abgabenbehörde erster Instanz sei nicht nachvollziehbar. Einerseits werde angeführt, dass die Einräumung des Rechtes nach den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes mit monatlich 150,00 € angesetzt werde. Diese Bewertung werde auch nicht bestritten. Andererseits werde jedoch vorgebracht, dass die Höhe der Betriebskosten am Wert…
…Kost, Waren und sonstige Sachbezüge) ist gemäß § 17 Abs. 2 BewG mit den üblichen Preisen des Verbraucherortes anzusetzen und der Gesamtwert (Kapitalwert) im Sinne des § 16 BewG zu bestimmen. Das Finanzamt hat die Steuer wie folgt berechnet: monatlicher Wert des Wohnrechtes (geschätzt): 160,00 €…
…wenn ihm ein Kraftfahrzeug vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Privatnutzung überlassen wird. Nach § 15 Abs 2 EStG sind solche Sachbezüge mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 erging eine Verordnung des BM für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge…
…Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und…
…des Rechtes der Mitbenützung anderer Räume - mit monatlich 252,00 € zu bewerten; das Recht auf Pflege und Betreuung sei unter Berücksichtigung einer Verbraucherpreiserhöhung zumindest mit 174,00 € pro Monat anzusetzen; der Wert der eingeräumten Rechte betrage daher zumindest 426,00 € pro Monat…
…Vater der Bw., Herrn-D.R., um Bekanntgabe des Jahreswertes der Wohnungsrechte sowie der Fruchtgenussrechte, wobei diese mit dem ortsüblichen Mittelwert des Verbraucherortes bzw. mit dem Ertragswert anzusetzen wären, und um Bekanntgabe der Nutzfläche und des Jahres der Errichtung des Objektes. Nach dem Akteninhalt blieb…
…Mittelwerten des Verbraucherortes anzusetzen. Eine in Sachwerten bestehende Leistung ist somit nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen für den Leistungsempfänger hat. Das bedeutet, dass der Geldbetrag errechnet werden muss, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen…
…sind die üblichen Mittelpreise des Verbraucherortes anzusetzen (§ 17 Abs. 2 BewG). Dieser Wert ist nach einem objektiven Maßstab zu ermitteln, das heißt, dass der Geldbetrag anzusetzen ist, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen. Ortsübliche Mietpreise sind diesbezüglich durchaus…
…die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen. Dieser Wert ist nach einem objektiven Maßstab zu ermitteln, das heißt, dass der Geldbetrag anzusetzen ist, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen. Ortsübliche Mietpreise sind diesbezüglich…
…ist nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen hat, das heißt, der Wert ist maßgeblich, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu verschaffen. Die Bewertung nach dem Richtwertegesetz bildet diesbezüglich eine geeignete Schätzungsmethode. Linz, am 5. Juni 2007
…bedeutet, dass der Geldbetrag errechnet werden muss, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbraucherort zu beschaffen. Als Wert eines Wohnrechtes kann somit ein fiktiver Mietwert angesetzt werden, der auch unter Fremden erzielbar wäre. Zur Bewertung der Wohnrechte führt der Bw. aus…