…an der Pflichtverletzung sowie Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit In der Berufung sowie im Vorlageantrag wurde diesbezüglich vorgebracht, die Uneinbringlichkeit müsse aus der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten resultieren (vgl. z.B. VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038). Dazu gehörten weder die…
…Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall ist die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin unbestritten, zumal mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 24. Oktober 2006, XXX, der Konkursantrag mangels Kostendeckung abgewiesen wurde. Der Bw…
…Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen, die aus der eingangs erwähnten Lohnsteuerprüfung im März 2007 resultieren und entsprechend den Prüferfeststellungen vom Finanzamt mit Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 24.3.2007 festgesetzt wurden, sind sowohl dem Grunde als auch der…
…Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Ihre Geltendmachung bedingt daher unter anderem die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden…
…der Gemeinderatsbeschlüsse (Auftragsentzüge) einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldungen für August und September 1989, somit mit 15. Oktober 1989 und 15. November 1989, annahm, so kann darin keine fehlerhafte rechtliche Folgerung des Finanzamtes erblickt werden. 3. Schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers und Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit Nach der…
…Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit…
…Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. In der gegenständlichen Berufung wird die Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben bzw. der anlässlich der Lohnsteuerprüfung getroffenen Feststellungen bestritten, und…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Von der Gesellschaft wurde die haftungsgegenständliche Lohnsteuer für Dezember 1995 mit S 3,056.935,- bekannt gegeben und am 22.1.1996 Abgabenkonto gebucht. Am 25.1.1996 wurde die Umbuchung eines…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im vorliegenden Fall ebenso unstrittig wie die Stellung des Berufungswerbers als alleiniger Geschäftsführer…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. In der Berufung bzw. in dem diese ergänzenden Vorlageantrag wurde seitens des Vertreters des Bw. Einwendungen gegen die Höhe des…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die L-GmbH sind im vorliegenden Fall ebenso unbestritten wie die Stellung des Bw. als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der Primärschuldnerin alleinverantwortlicher Geschäftsführer im haftungsrelevanten Zeitraum. Nach der…
…für eine Haftungsinanspruchnahme eines Vertreters einer juristischen Person sind somit das Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für…
…der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH trifft den Gesellschafter einer Gesellschaft, deren Abgaben nicht entrichtet wurden und uneinbringlich geworden sind im Haftungsweg die Obliegenheit darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die…
…sowohl die schuldhafte Pflichtverletzung als auch ihre Ursächlichkeit für die Uneinbringlichkeit. Er verweist diesbezüglich auf die regelmäßig erfolgten Zahlungen an das Finanzamt (zu den Details siehe oben) und sein Bemühen um gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger bzw. verneint eine quotenmäßige Benachteiligung der Abgabenbehörde. Er beanstandet die…
…die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Abgabenrechtliche Haftungen für eine Abgabenschuld sind insofern akzessorisch, als sie das Bestehen eines Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetzen (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0376). Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können, dass die Gesellschaft die…
…Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 19. Juni 1985, Zl. 84/17/0224). Den Vertreter einer juristischen Person, deren Abgaben nicht entrichtet wurden und uneinbringlich geworden sind, trifft im Haftungsverfahren die Obliegenheit darzutun…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Den Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren Abgaben nicht entrichtet wurden und uneinbringlich geworden sind, trifft im Haftungsverfahren die Obliegenheit darzulegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben…
…Gesellschaft), die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Ihre Geltendmachung bedingt daher unter anderem die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Liegen diese Voraussetzungen kumulativ vor, so ist die Geltendmachung der Haftung in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). 2.2. Die Höhe der bestehenden Abgabenforderungen und die Stellung…