…an der Pflichtverletzung sowie Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit In der Berufung sowie im Vorlageantrag wurde diesbezüglich vorgebracht, die Uneinbringlichkeit müsse aus der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten resultieren (vgl. z.B. VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038). Dazu gehörten weder die…
…Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall ist die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin unbestritten, zumal mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 24. Oktober 2006, XXX, der Konkursantrag mangels Kostendeckung abgewiesen wurde. Der Bw…
…an der Pflichtverletzung und • die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Laut Firmenbuch war der Beschwerdeführer im Zeitraum 14. April 2004 bis zur Insolvenzeröffnung am 12. Oktober 2009 der A-GmbH (FN 100) deren selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer. Er zählt damit zum Kreis der im…
…Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen, die aus der eingangs erwähnten Lohnsteuerprüfung im März 2007 resultieren und entsprechend den Prüferfeststellungen vom Finanzamt mit Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 24.3.2007 festgesetzt wurden, sind sowohl dem Grunde als auch der…
…Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Ihre Geltendmachung bedingt daher unter anderem die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden…
…der Gemeinderatsbeschlüsse (Auftragsentzüge) einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldungen für August und September 1989, somit mit 15. Oktober 1989 und 15. November 1989, annahm, so kann darin keine fehlerhafte rechtliche Folgerung des Finanzamtes erblickt werden. 3. Schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers und Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit Nach der…
…abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Vertreters und dessen Verschulden an dieser Pflichtverletzung sowie die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass dem Bf als vertretungsbefugtem Geschäftsführer der Abgabepflichtigen ua im Zeitraum von 5. August 2015 bis 2. Februar 2016 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Voraussetzungen für die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO sind: - Stellung des Geschäftsführers als Vertreter - aushaftende Abgabenforderungen gegen die vertretene Gesellschaft - Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen - abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Vertreters - dessen Verschulden an der Pflichtverletzung - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit der…
…Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit…
…Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. In der gegenständlichen Berufung wird die Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben bzw. der anlässlich der Lohnsteuerprüfung getroffenen Feststellungen bestritten, und…
…dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Von der Gesellschaft wurde die haftungsgegenständliche Lohnsteuer für Dezember 1995 mit S 3,056.935,- bekannt gegeben und am 22.1.1996 Abgabenkonto gebucht. Am 25.1.1996 wurde die Umbuchung eines…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im vorliegenden Fall ebenso unstrittig wie die Stellung des Berufungswerbers als alleiniger Geschäftsführer…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. In der Berufung bzw. in dem diese ergänzenden Vorlageantrag wurde seitens des Vertreters des Bw. Einwendungen gegen die Höhe des…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die L-GmbH sind im vorliegenden Fall ebenso unbestritten wie die Stellung des Bw. als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der Primärschuldnerin alleinverantwortlicher Geschäftsführer im haftungsrelevanten Zeitraum. Nach der…
…2006/13/0053). Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständliche Abgabenforderung (Umsatzsteuer 10/2010) ist…
…für eine Haftungsinanspruchnahme eines Vertreters einer juristischen Person sind somit das Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für…
…eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass dem Bf als selbstständig vertretungsbefugtem Geschäftsführer der Schule laut Eintragung im Firmenbuch ab 2014 bis zur Konkurseröffnung (2016) die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft…
…0027). Im Hinblick auf die festgestellte schuldhafte Pflichtverletzung des Beschwerdeführers und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist von der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit auszugehen. Hätte der Beschwerdeführer dafür gesorgt, dass die Abgaben fristgerecht entrichtet werden, wären diese nicht Uneinbringlich geworden. Ermessen Die Haftungsinanspruchnahme stellt eine…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Die im Haftungsbescheid angeführten Abgaben hafteten gemäß Abfrage der Buchungen vom heutigen Tag unberichtigt aus. Die Kapitalertragsteuer 2012 betrage laut BP-Bericht € 61.489,46. Der im…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. 1.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Ein Haftungsbescheid ist ein Sammelbescheid. Abgesehen von der Lohnsteuer 08-12/2002 wurde…