…zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär ist, also nur dann und insoweit zum Tragen kommt, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl. Pichler in Rummel…
…Ob 504/93: Demnach ist die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und insoweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen (vgl Pichler in Rummel…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., BerufBw., Adr.Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes XYZ betreffend Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO vom 2. September 2004 hinsichtlich Einkommensteuer 1998 und 1999 sowie gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 und 2003 vom 28…
…ABGB zitiert, nach welchem die Ehegatten nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Gemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen hätten. Somit bestehe bei den Eltern nur noch eine subsidiäre Unterhaltsverpflichtung wobei die Tatsache, dass Eltern freiwillig Unterhaltsleistungen erbringen, keinen…
…errichtete "Zessionsurkunde" mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Herr GH hat einen Werkvertrag mit der Firma RT, ..., abgeschlossen. In Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Ehegattin, Frau NH, tritt nunmehr Herr GH an seine Ehegattin sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus seinem Werkvertragsverhältnis mit der Firma RT…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…Verpflichtung vorliege. In einem Vorhalt des Finanzamtes wurde der Bw. ersucht, jene Umstände bekannt zu geben, die das nach der Spruchpraxis resultierende Ausmaß der Unterhaltsverpflichtung beeinflussen würden. Dies sollte in Bezug auf eine allfällige Anrechnung und Ausweitung auf den Unterhaltsanspruch erfolgen. Ebenso wurde der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder Mag. Christoph Kordik, Adolf Blaschek und Dipl.Ing. Christoph Bauer am 29. April 2003 nach durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung über die Berufung der Bwin., vertreten durch ihren Ehemann, gleiche…
…Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 in Höhe von 2.280,00 € (für den Sohn Michael). In einem Ersuchen um Ergänzung seitens des zuständigen Finanzamtes wurde der Berufungswerber aufgefordert, die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen nachzuweisen (gerichtlicher oder behördlicher Vergleich, sonstiger Vergleich). Weiters seien die geleisteten…
…Finanzsenat wie die übrigen Verwaltungsbehörden auf Grund des Legalitätsprinzips an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Darauf hingewiesen sei weiters, dass der Gesetzgeber nicht jede Unterhaltsverpflichtung seitens der Eltern durch die Gewährung von Familienbeihilfe berücksichtigt. Die Berufung musste somit abgewiesen werden. Wien, am 24. Oktober 2005
…der unabhängige Finanzsenat wie die übrigen Verwaltungsbehörden auf Grund des Legalitätsprinzips an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Darauf hingewiesen sei weiters, dass der Gesetzgeber nicht jede Unterhaltsverpflichtung seitens der Eltern durch die Gewährung von Familienbeihilfe berücksichtigt. Die Berufung musste somit abgewiesen werden. Wien, am 4…
…7 Z. 7 - eine Berücksichtigung solcher Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung nicht ausschließe. Aus den Grundsätzen des Verfassungsgerichtshofs in dieser Entscheidung lässt sich die Folgerung ableiten, dass Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern, welche im Ausland leben, zumindest zur Hälfte keine Sache der privaten Lebensführung sind und daher insoweit…
…0100, 98/15/0115, jeweils mit weiteren Nachweisen) werden Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen. § 34 Abs. 8 EStG 1988 trifft eine Regelung für jene Mehraufwendungen (vgl. hiezu auch das hg…
…höher: 6.967,77 €). Stellt man nun die Unterhaltsverpflichtung des Bw's an seine Gattin in Höhe von 6.315,28 € in Relation zu diesem gemäß der 40%-Regel errechneten Betrag von 9.866,10 €, so ergibt dies einen Anteil von 64…
…Berufungswerbers mit 3.467,24€ ermittelten Selbstbehalt. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung vom 9. August 2004 begründet der Berufungswerber im Wesentlichen wiederum mit seiner gegenüber seiner mittellosen Tochter bestehenden Unterhaltsverpflichtung. Außerdem ersuchte er um eine Begründung für die trotz Einbehalt der anfallenden Lohnsteuer durch die…
…nur für die Monate zu gewähren, für die rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann. Da Sie Ihrer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung für Ihre Tochter Pia nicht zur Gänze nachgekommen sind, konnte der Unterhaltsabsetzbetrag nur für sechs Monate anerkannt werden." Am 20. Juli 2004 stellt der BW…
…geltend. Mit Schreiben vom 5. Juni 2003 ersuchte das Finanzamt (FA) den Bw., die Nachweise über die Unterhaltsverpflichtung und über die Unterhaltszahlungen von Jänner bis Dezember vorzulegen. Darauf hin reichte der Bw. eine gerichtliche Vergleichsausfertigung über die am 21. September 1999 durchgeführte Tagsatzung betreffend Ehescheidung…
…Mai 1999, 98/15/0100, fällt die Berufsausbildung des Kindes als Unterhaltsverpflichtung zwar unter die außergewöhnliche Belastung, doch sind die Aufwendungen dafür grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten . Nach den Erkenntnissen des VwGH vom 24.2.2000, 96/15/0187 sowie vom 27…
…mangels eigener Einkünfte nicht selbsterhaltungsfähig war. Die Übernahme der strittigen Universitätslehrgangskosten in Höhe von 3.502,70 € (Berufsausbildungskosten) durch den Bw. erfolgte somit im Rahmen seiner zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung nach § 140 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). In der Literatur wird zu § 34 EStG 1988 als Verweis…
…00 fest. In seiner dagegen fristgerecht erhobenen Berufung brachte der Bw. vor, er sei als Student weiterhin unterhaltsberechtigt. Die Unterhaltsverpflichtung des Erbl. gehe gemäß § 142 ABGB bis zum Wert der Verlassenschaft auf die Erben über. In den Anspruch des Kindes als Unterhaltsberechtigten sei alles einzurechnen…