…lebenden Kinder G.F., und R.F., als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 zu beantragen. Ebenfalls mit Datum vom 16. Juli 2004 erließ das Finanzamt neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 - 2001. Hierbei wurden im Veranlagungsjahr 1999 die Unterhaltsleistungen des Bw. für…
…ist nach Auffassung des Gerichtshofes nicht von vornherein ausgeschlossen, Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder, nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Unbestritten ist, dass die Bw. für ihren im Ausland lebenden Sohn nach § 5 Abs…
…der Berufung wird hinsichtlich der Kosten für eine Krankenversicherung, die ein Unterhaltsverpflichteter für einen Unterhaltsberechtigten trägt, die Rechtsmeinung vertreten, diese seien ebenso wie Krankenbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dabei wird auf die jüngste Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zu Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder verwiesen…
…€ 9.662.52 für 2009. 2. Unterhaltsleistungen für Kinder Im Ausland: Bezüglich der Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG ausgeschlossen Ist, sind 50 € pro Monat und Kind als außergewöhnliche Belastung - ohne Abzug…
…die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt eingereicht. Es wurden Aufwendungen für Familienheimfahrten in Höhe von € 3.151,50 sowie Unterhaltsleistungen für drei im Ausland lebende Kinder als außergewöhnliche Belastung beantragt. Mit Bescheid vom 27. März 2009 hat das Finanzamt die Veranlagung durchgeführt und eine…
…Berufung und führte aus, dass die Summe der Unterhaltsleistungen für seine namentlich genannten Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, als außergewöhnliche Belastung im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung keine Berücksichtigung gefunden hätte. Er beantrage daher die…
…im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 steht dem nicht entgegen, weil diese Vorschrift auch bloß als Aussage über das Ausmaß der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für…
…im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 steht dem nicht entgegen, weil diese Vorschrift auch bloß als Aussage über das Ausmaß der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für…
…ist nach Auffassung des Gerichtshofes nicht von vornherein ausgeschlossen, Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder, nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Unbestritten ist, dass die Berufungswerberin für ihre im Ausland lebende Tochter nach § 5 Abs…
…866. Nach dieser Vorschrift seien Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG ausgeschlossen ist, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Darüberhinaus liege ein Widerspruch zu dem Erlaß des BMf Finanzen vor. In den LStR 1999 (u…
…als ag Belastung geltend gemachten Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden (vgl dazu auch die Erl v 29.6.2005)...". In den Erl v 29.6.2005 hatte das damals zuständige FA ausgeführt: "... dass die Anerkennung von 50% der Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder für…
…je € 50 pro Monat als halbe Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder, da es den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes im zitierten Erkenntnis B 2366/00 entspricht. Da der Bw. nicht beschwert war, wurde die Geltendmachung der Anerkennung dieser außergewöhnlichen Belastung nicht als Berufungspunkt gewertet. …
…3.600 € als außergewöhnliche Belastung. Am 12. Juli 2004 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2003, mit dem die beantragten Werbungskosten (Familienheimfahrten) erklärungsgemäß mit 2.100 € anerkannt wurden. Die Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende minderjährige Kinder wurden lediglich…
…Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG ausgeschlossen sei, gemäß VfGH-Erkenntnis vom 4. Dezember 2001, B 2366/00 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Es werde beantragt, die Einkommensteuer 2003 unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastung…
…angefochtenen Bescheiden wurden Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder berücksichtigt. Diese wurden nicht weiter bekämpft und sind auch nicht strittig. Die Verbuchung des Unterhaltsabsetzbetrages wurde aus programmtechnischen Gründen als außergewöhnliche Belastung (Katastrophenschäden) verbucht. An der steuerlich richtigen und vollständigen Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen ändert sich dadurch…
…der beiden Kinder nachgereicht. Nach der bestehenden Verwaltungspraxis, wird, wenn für im Ausland lebende Kinder Unterhaltsleistungen erbracht werden, der Aufwand für die Unterhaltsleistung in Höhe von € 50,00 pro Monat und Kind geschätzt und als außergewöhnliche Belastung - ohne Abzug eines Selbstbehaltes anerkannt. Im gegenständlichen…
…Bw begehrten Höhe der außergewöhnlichen Belastung bedeuten würde. Gemäß § 34 Abs 7 sind Unterhaltsleistungen für Kinder grundsätzlich durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag bzw Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Diese Transferleistungen kommen jedoch dann nicht zum Tragen, wenn sich haushaltszugehörige Kinder eines Steuerpflichtigen ständig im Ausland aufhalten. Der…
…hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Z 5 (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der…
…Bw. beantragte außergewöhnliche Belastung iHv. 7.086,74 €, sondern gewährte anstatt dessen den Unterhaltsabsetzbetrag iHv. 306,00 €. Als Begründung führte es aus: "Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen ist, sind hingegen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen…
…die Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen für diese Kinder im Wege von Unterhaltsabsetzbeträgen oder von außergewöhnlichen Belastungen ohnehin steuerlich berücksichtigt werden können. Gemäß dem obgenannten Erlass des BM f. Finanzen vom 28.11.2003 sind diese Unterhaltsleistungen von im Ausland lebenden mj. Kindern als außergewöhnliche Belastungen in…