…lebenden Kinder G.F., und R.F., als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 zu beantragen. Ebenfalls mit Datum vom 16. Juli 2004 erließ das Finanzamt neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 - 2001. Hierbei wurden im Veranlagungsjahr 1999 die Unterhaltsleistungen des Bw. für…
…im Jahr 2016 EUR 836,70. Dass der Beschwerdeführer freiwillig einen höheren als den etwaigen chilenischen Unterhalt geleistet hat, führt hinsichtlich des freiwilligen Mehrbetrages nicht zu einer höheren außergewöhnlichen Belastung. Die Kosten für die private Volksschule betreffen keine absetzbaren Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder…
…ist nach Auffassung des Gerichtshofes nicht von vornherein ausgeschlossen, Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder, nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Unbestritten ist, dass die Bw. für ihren im Ausland lebenden Sohn nach § 5 Abs…
…der Berufung wird hinsichtlich der Kosten für eine Krankenversicherung, die ein Unterhaltsverpflichteter für einen Unterhaltsberechtigten trägt, die Rechtsmeinung vertreten, diese seien ebenso wie Krankenbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dabei wird auf die jüngste Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zu Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder verwiesen…
…€ 9.662.52 für 2009. 2. Unterhaltsleistungen für Kinder Im Ausland: Bezüglich der Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG ausgeschlossen Ist, sind 50 € pro Monat und Kind als außergewöhnliche Belastung - ohne Abzug…
…die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt eingereicht. Es wurden Aufwendungen für Familienheimfahrten in Höhe von € 3.151,50 sowie Unterhaltsleistungen für drei im Ausland lebende Kinder als außergewöhnliche Belastung beantragt. Mit Bescheid vom 27. März 2009 hat das Finanzamt die Veranlagung durchgeführt und eine…
…160,00 €) als Sonderausgabe sowie Unterhaltszahlungen für drei im Ausland lebende Kinder (insgesamt 1.400,00 €) als außergewöhnliche Belastung beantragt. 2. Nach erklärungsgemäßer Veranlagung hat der Beschwerdeführer gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 mit der Begründung, der Alleinerzieherabsetzbetrag sowie diverse Aufwendungen [Unterhaltskosten für die Kinder…
…für deren nicht haushaltszugehörigen Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat aufhalten, sind als außergewöhnliche Belastung zur berücksichtigen ( VfGH 20.06.2009, G 13/09). Aus den Ausführungen des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich somit, dass grundsätzlich Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln…
…selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden und bei Leistungen an im Ausland lebende Kinder als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Seitens der Beschwerdeführerin wurden Aufwendungen aufgrund der auswärtigen Berufsausbildung der Tochter geltend gemacht. § 34 Abs 8 EStG 1988 trifft jedoch eine Regelung für jene Mehraufwendungen im Rahmen…
…Berufung und führte aus, dass die Summe der Unterhaltsleistungen für seine namentlich genannten Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, als außergewöhnliche Belastung im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung keine Berücksichtigung gefunden hätte. Er beantrage daher die…
…00). Die an die Kinder in Serbien geleisteten Zahlungen können daher in Übereinstimmung mit dem Finanzamt im Umfang des halben Unterhalts von insgesamt € 1.540,00 pro Kind (somit insgesamt € 4.620,00) ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. II…
…im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 steht dem nicht entgegen, weil diese Vorschrift auch bloß als Aussage über das Ausmaß der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für…
…im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 steht dem nicht entgegen, weil diese Vorschrift auch bloß als Aussage über das Ausmaß der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für…
…ist nach Auffassung des Gerichtshofes nicht von vornherein ausgeschlossen, Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder, nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Unbestritten ist, dass die Berufungswerberin für ihre im Ausland lebende Tochter nach § 5 Abs…
…866. Nach dieser Vorschrift seien Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG ausgeschlossen ist, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Darüberhinaus liege ein Widerspruch zu dem Erlaß des BMf Finanzen vor. In den LStR 1999 (u…
…als ag Belastung geltend gemachten Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden (vgl dazu auch die Erl v 29.6.2005)...". In den Erl v 29.6.2005 hatte das damals zuständige FA ausgeführt: "... dass die Anerkennung von 50% der Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder für…
…je € 50 pro Monat als halbe Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder, da es den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes im zitierten Erkenntnis B 2366/00 entspricht. Da der Bw. nicht beschwert war, wurde die Geltendmachung der Anerkennung dieser außergewöhnlichen Belastung nicht als Berufungspunkt gewertet. …
…3.600 € als außergewöhnliche Belastung. Am 12. Juli 2004 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2003, mit dem die beantragten Werbungskosten (Familienheimfahrten) erklärungsgemäß mit 2.100 € anerkannt wurden. Die Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende minderjährige Kinder wurden lediglich…
…Unterhaltsleistungen von in Österreich beschäftigten Steuerpflichtigen für deren nicht haushaltszugehörigen Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat aufhalten, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung zur berücksichtigen (vgl. VfGH 20.06.2009, G13/09). Den Ausführungen des VfGH folgend können also Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder…
…Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG ausgeschlossen sei, gemäß VfGH-Erkenntnis vom 4. Dezember 2001, B 2366/00 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Es werde beantragt, die Einkommensteuer 2003 unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastung…