…Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 364 € in Abzug gebracht. Der von der Bw. als außergewöhnliche Belastung beantragte Betrag von 6.201,42 € wurde mit der Begründung nicht berücksichtigt, Unterhaltsleistungen für den Ehepartner seien gemäß § 34 Abs. 7 Z 3 EStG 1988 durch den Alleinverdienerabsetzbetrag…
…1.) Gemäß § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. 2.) Abzugsfähig sind nach § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG vor allem Krankheits…
…Berufung und führte aus, dass die Summe der Unterhaltsleistungen für seine namentlich genannten Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, als außergewöhnliche Belastung im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung keine Berücksichtigung gefunden hätte. Er beantrage daher die…
…auf das Gemeinschaftsrecht stützen. Ausgehend aber davon, dass vor diesem Hintergrund ein Anspruch auf inländische Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht bestand, ist die Nichtberücksichtigung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung zu Unrecht erfolgt. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 4. Dezember 2001, B 2366/00…
…damit der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Eine Berücksichtigung der auch die Kosten der Berufsausbildung umfassenden Unterhaltsleistungen der Bw. als außergewöhnliche Belastung konnte durch die Abgeltungswirkung der von ihr bezogenen Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag sohin nicht erfolgen. Den mit einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes üblicherweise (vgl. hiezu Wanke in…
…4. Juni 2003 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte in der Begründung hiezu wiederum aus, dass das Einkommensteuergesetz 1988 in der derzeit geltenden Fassung die Absetzung der vom Bw. beantragten Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung nicht vorsehe. Mit Eingabe vom 5. Juli…
…zusätzlich zu den nach § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 als abgegolten anzusehenden Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden könnten, sodass insoweit auch dem vom Verfassungsgerichtshof dieser Bestimmung beigemessenen Verständnis Rechnung getragen werde. Wie vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27.5.1999, 98…
…Grenzen, zusätzlich zu den nach § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 als abgegolten anzusehenden Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, sodass insoweit auch dem vom Verfassungsgerichtshof dieser Bestimmung beigemessenen Verständnis Rechnung getragen wird. Wie vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27.5.1999…
…als außergewöhnliche Belastung, weil diese nicht zwangsläufig erwachsen seien; es reiche nicht aus, dass sich der Steuerpflichtige zur Tätigung der Aufwendungen sittlich verpflichtet fühle; ebenso sei nicht ausreichend, dass das Handeln menschlich verständlich sei, wünschens- oder lobenswert erscheinen möge. Weiters seien nur jene Unterhaltsleistungen als…
…200,00 für das Jahr 2005 in Ansatz zu bringen. Das Begehren des Bw. auf Zuerkennung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung kommt daher in dieser Höhe Berechtigung zu. Nicht berechtigt ist hingegen die Forderung des Bw. auf Zuerkennung eines Betrages von € 2.400,00…
…dem Kinderabsetzbetrag abgegolten. Jedoch sind jene Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger (= beim zu unterhaltenden Kind) selbst als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren wären. Im gegenständlichen Fall war daher die Frage zu klären, inwieweit die von…
…welche durch den Bw. übernommen wurden. Die durch den Bw. für seine Ehegattin übernommenen Aufwendungen im Zusammenhang mit deren Studium (Studiengebühren und Aufwendungen für Bücher) sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Unterhaltsleistungen und Kinderfreibetrag: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht Steuerpflichtigen…
…als außergewöhnliche Belastung verloren. Gemäß § 34 Abs 7 Z 5 EStG sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, die wegen einer Berufsausbildung nicht fähig sind, ihren Unterhalt selbst zu tragen, für die wegen ihres ständigen Aufenthaltes im Ausland keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nicht als ag Belastung zu…
…Verwaltungsgerichtshof versteht unter "Unterhaltsleistungen" iSd § 34 Abs 7 EStG 1988 "Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung und medizinische Versorgung". Der Anspruch auf Heiratsgut bzw. Heiratsausstattung ist dagegen kein unterhaltsrechtlicher, sondern ein eigenständiger zivilrechtlicher Anspruch. Die Abzugsfähigkeit bei den Eltern als außergewöhnliche Belastung ist sachlich …
…Verwaltungsgerichtshof versteht unter "Unterhaltsleistungen" iSd § 34 Abs 7 EStG 1988 "Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung und medizinische Versorgung". Der Anspruch auf Heiratsgut und Heiratsausstattung ist dagegen kein unterhaltsrechtlicher, sondern ein eigenständiger zivilrechtlicher Anspruch. Die Abzugsfähigkeit bei den Eltern als außergewöhnliche Belastung ist sachlich …
… 106 Abs. 3 EStG 1988 seien Unterhaltsleistungen für den (Ehe-)Partner durch den Alleinverdienerabsetzbetrag von € 364,00 abgegolten. Das lasse den Umkehrschluss zu, dass wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zustehe, sehr wohl Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar seien (Verweis auf RZ 870, 871 und 872…
…sofern nicht einer der in § 34 Abs. 7 und 8 normierten Ausnahmetatbestände vorliegt - die im Rahmen der (gesetzlichen und freiwilligen) Unterhaltsleistungen übernommenen Kosten einer Berufsausbildung für ein Kind nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 anzusehen sind, zumal die Ausbildung (und die…
…Selbstbehalt übersteigt. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG sind jene Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden.…
…dass der Bw. eine von der Einkünftesituation völlig unberührte persönliche Steuerfreistellung aufgrund seiner drei Kinder oder aber aus dem Titel Unterhaltsleistungen einen Abzug als außergewöhnliche Belastung in Gesamthöhe von 57 % seines Nettoeinkommens begehre. Diese Vorgangsweise stehe jedoch nach Meinung des Finanzamtes nicht in Einklang mit…
…In Bezug auf seine Unterhaltsleistungen markierte er in den Abgabenerklärungen der Jahre 2000 - 2002 das für den Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) vorgesehene Feld, ab 2003 wies er jährlich 1.200,- € als außergewöhnliche Belastungen in der dafür neu vorgesehenen Kennzahl 753 der Abgabenerklärung aus. Den ursprünglich für…