…Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von 364 € in Abzug gebracht. Der von der Bw. als außergewöhnliche Belastung beantragte Betrag von 6.201,42 € wurde mit der Begründung nicht berücksichtigt, Unterhaltsleistungen für den Ehepartner seien gemäß § 34 Abs. 7 Z 3 EStG 1988 durch den Alleinverdienerabsetzbetrag…
…1.) Gemäß § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. 2.) Abzugsfähig sind nach § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG vor allem Krankheits…
…Berufung und führte aus, dass die Summe der Unterhaltsleistungen für seine namentlich genannten Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, als außergewöhnliche Belastung im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung keine Berücksichtigung gefunden hätte. Er beantrage daher die…
…34 Tz 55/1 Unterhaltsleistungen). b) Die Abgabenbehörde vertritt die Rechtsansicht, dass mit einer zivilgerichtlich festgesetzten Unterhaltszahlung stets nur der laufende Unterhalt geleistet werde, welcher nach § 34 Abs. 7 Z. 2 EStG 1988 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sei. Zu als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigenden Beträgen…
…auf das Gemeinschaftsrecht stützen. Ausgehend aber davon, dass vor diesem Hintergrund ein Anspruch auf inländische Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht bestand, ist die Nichtberücksichtigung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung zu Unrecht erfolgt. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 4. Dezember 2001, B 2366/00…
…damit der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Eine Berücksichtigung der auch die Kosten der Berufsausbildung umfassenden Unterhaltsleistungen der Bw. als außergewöhnliche Belastung konnte durch die Abgeltungswirkung der von ihr bezogenen Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag sohin nicht erfolgen. Den mit einer auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes üblicherweise (vgl. hiezu Wanke in…
…sind Aufwendungen, die jedem Steuerpflichtigen erwachsen. Sie zählen zu den üblichen Kosten des Lebensunterhalts, welche auf Grund der restriktiven Regelung zu Unterhaltsleistungen in § 34 Abs 7 EStG 1988 nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden können. Dies selbst dann nicht, wenn die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, weil…
…4. Juni 2003 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte in der Begründung hiezu wiederum aus, dass das Einkommensteuergesetz 1988 in der derzeit geltenden Fassung die Absetzung der vom Bw. beantragten Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung nicht vorsehe. Mit Eingabe vom 5. Juli…
…zusätzlich zu den nach § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 als abgegolten anzusehenden Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden könnten, sodass insoweit auch dem vom Verfassungsgerichtshof dieser Bestimmung beigemessenen Verständnis Rechnung getragen werde. Wie vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27.5.1999, 98…
…Grenzen, zusätzlich zu den nach § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 als abgegolten anzusehenden Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, sodass insoweit auch dem vom Verfassungsgerichtshof dieser Bestimmung beigemessenen Verständnis Rechnung getragen wird. Wie vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27.5.1999…
…als außergewöhnliche Belastung, weil diese nicht zwangsläufig erwachsen seien; es reiche nicht aus, dass sich der Steuerpflichtige zur Tätigung der Aufwendungen sittlich verpflichtet fühle; ebenso sei nicht ausreichend, dass das Handeln menschlich verständlich sei, wünschens- oder lobenswert erscheinen möge. Weiters seien nur jene Unterhaltsleistungen als…
…200,00 für das Jahr 2005 in Ansatz zu bringen. Das Begehren des Bw. auf Zuerkennung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung kommt daher in dieser Höhe Berechtigung zu. Nicht berechtigt ist hingegen die Forderung des Bw. auf Zuerkennung eines Betrages von € 2.400,00…
…dem Kinderabsetzbetrag abgegolten. Jedoch sind jene Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger (= beim zu unterhaltenden Kind) selbst als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren wären. Im gegenständlichen Fall war daher die Frage zu klären, inwieweit die von…
…welche durch den Bw. übernommen wurden. Die durch den Bw. für seine Ehegattin übernommenen Aufwendungen im Zusammenhang mit deren Studium (Studiengebühren und Aufwendungen für Bücher) sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Unterhaltsleistungen und Kinderfreibetrag: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht Steuerpflichtigen…
…besondere Unterhaltsleistung die nunmehr absolut unzureichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Folge habe. Nach Ausführungen darüber, dass die bP keine Schuld an der Scheidung treffe und vielmehr die geschiedene Gattin die Alleinschuld trage, stellt die bP den Antrag, die vom Gericht erzwungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen zu…
…als außergewöhnliche Belastung verloren. Gemäß § 34 Abs 7 Z 5 EStG sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, die wegen einer Berufsausbildung nicht fähig sind, ihren Unterhalt selbst zu tragen, für die wegen ihres ständigen Aufenthaltes im Ausland keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nicht als ag Belastung zu…
…und der Verpflegungsmehrkosten war lediglich auf Sachverhaltsebene zu klären. Die generelle Berücksichtigungsfähigkeit von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung, insbesondere von Unterrichts- und Verpflegungsleistungen, sowie von Hausschuhen als Arbeitsmittel und das Vorliegen der Voraussetzungen zum Abzug des Alleinerzieherabsetzbetrages sind Rechtsfragen, die in Entsprechung der verwaltungsgerichtlichen Judikatur bzw…
…muss außergewöhnlich sein (Abs. 2) 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. § 34 Abs. 7 EStG 1988 regelt die Voraussetzungen, unter denen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Streitpunkt Der Beschwerdeführer (BF) beantragt die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für seine beiden in den Bosnien ansässigen haushaltszugehörigen minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die beiden Kinder des BF…
…4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…