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UFSW RV/2114-W/06schuldhafte Pflichtverletzung, Nichtanerkennung von Vorsteuern, Uneinbringlichkeit im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…nicht beweist, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Entsprechend der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. Erkenntnis vom 19. November 1998, 97/15/0115) ist es im Fall der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er…

UFSF RV/0417-F/11Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2012Teil 1/2

…war. Wie der Bw. bereits seitens des Finanzamtes mehrfach zur Kenntnis gebracht wurde, wurden auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin im Zeitraum 15. November 2010 (Zahlungstermin für die Umsatzsteuer 2004) bis 17. März 2011 (ab diesem Zeitpunkt ist von der gänzlichen Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten auszugehen…

UFSW RV/3038-W/02Haftungsschuldigkeit wurde nach Ansicht des Berufungswerbers durch die GesmbH entrichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…als durch den letztgültigen Bescheid als Abgabenanspruch festgestellt wurden. Eine rechtlich begründete Haftungsinanspruchnahmeberechtigung kann ich darin nicht erblicken. Umsatzsteuer 1997 im Betrag ATS 7.600,00 Der Betrag von ATS 7.600,00 wurde durch eine Umsatzsteuervoranmeldung als Guthaben vorangemeldet. Eine Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin selbst. Bei der Haftung nach § 9 BAO handelt es sich um eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Ihre Geltendmachung gegenüber dem Vertreter im Sinne des § 80 BAO setzt somit voraus, dass in diesem Zeitpunkt Abgabenforderungen…

UFSI RV/0526-I/10Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO bevor der endgültige Abgabenausfall feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.09.2011

…setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner ist gegeben, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Tz 5f und die dort angeführte Judikatur). Aus der Konkurseröffnung allein ergibt…

UFSI RV/0830-I/07Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO bevor der endgültige Abgabenausfall feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…dem Umsatzsteuerbescheid 07/2004 die Zahlen aus dem Zeitraum März bis August 2004 zu Grunde gelegt wurden, bei der Haftungsinanspruchnahme im Falle von unrichtigen Abgabenerklärungen aber auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem bei pflichtgemäßen Verhalten des Vertreters die Abgabenschulden zu entrichten gewesen wären. Innsbruck…

UFSK RV/0175-K/07Haftung bei nicht ausreichenden Mitteln zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Primärschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

…Abgabepflicht knüpfen ausgeführt, dass ein Abgabenanspruch auch der Rückforderungsanspruch eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerüberhanges ist. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie setzt eine objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungsbeteiligten voraus. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos…

UFSL RV/0113-L/04Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2005

…sei. Die Uneinbringlichkeit der im gegenständlichen Spruch angeführten Abgaben bei der Primärschuldnerin steht fest. Das Konkursverfahren wurde nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben, und die Konkursquote am Abgabenkonto verrechnet. Zur Frage des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung…

UFSL RV/0144-L/02Gleichbehandlungsgebot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2003

…nicht zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, sondern "im Wesentlichen (etwa S 1 Mio.)" zur Begleichung ihres Honorars verwendet. Zudem habe der Berufungswerber ab Ausgleichseröffnung keine Vertretungsbefugnis für die Gesellschaft mehr gehabt. Richtigerweise beschränke sich die Haftungsinanspruchnahme daher auf Abgabenschuldigkeiten bis 11/1995. Durch den Ausfall eines…

UFSL RV/1871-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004Teil 2/2

…objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben bei der Primärschuldnerin im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 8.5.2002, 99/14/0233). Nach Abschluss eines Konkurses ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der in der Konkursquote…

UFSL RV/0716-L/04Keine Geschäftsführerhaftung bei zeitgerecht beantragter und zu Recht bewilligter Zahlungserleichterung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

…wenn die Haftungsschuld im Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich ist, da dies nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177; 14.12.2006, 2006/14/0044). Der Berufungswerber ist 44 Jahre alt…

UFSI RV/0402-I/03Mangelndes Verschulden des Vertreters an der Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2006

…Zeitpunkt tatsächlich uneinbringlich geworden sind, so ist diese Uneinbringlichkeit nach Lage des Falles darauf zurückzuführen, dass die Hauptschuldnerin nach der Haftungsinanspruchnahme des Bw. einen Großteil ihres Anlagevermögens veräußert und die Geschäftstätigkeit erheblich eingeschränkt hat. Laut dem letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 30. 9. 2004 betrugen im…

UFSI RV/0437-I/03Vertreterhaftung bei behaupteter, aber nicht nachgewiesener Gleichbehandlung der Gläubiger. Ermessensübung bei gleichteiligem Verschulden zweier GmbH-Ge­schäftsführer am Abgabenausfall.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2008Teil 1/2

…Zeitpunkt haftbar gemacht werden durfte, als das Ausmaß der Uneinbringlichkeit der Abgaben im Konkurs der GmbH eindeutig feststand (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Tz 6 f, mwN). 2.6. Was die Haftung für die rückständige Lohnsteuer betrifft, so ist diese Abgabe vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Bezüglich der…

UFSI RV/0174-I/04Vertreterhaftung für Abgabenschulden einer GmbH & Co. (OHG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2006

…die Einbringlichkeit bei HM gegeben sei. Voraussetzung für die Haftung sei die objektive Uneinbringlichkeit der Abgaben im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme, was im Berufungsfall offensichtlich nicht zutreffe. Zudem bestehe eine Haftung erst dann, wenn der Abgabenausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen…

UFSG RV/0363-G/06Haftung des Geschäftsführers für Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Diese Tatbestandsvoraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt, weil das über die GmbH eröffnete Konkursverfahren nach Verteilung des Massevermögens mit einer Quote in der…

UFSG RV/0650-G/06Keine Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers im Fall eines rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleiches der GmbH?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…BAO grundsätzlich für die aushaftenden Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden kann. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH…

UFSI RV/0090-I/10Bestreitung der Uneinbringlichkeit und des Vertreterverschuldens am Abgabenausfall i. Z. m. Zivilprozessen betreffend Forderungen der erstschuldnerischen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013

…Im Fall des Obsiegens stünde der erstschuldnerischen GmbH ein Betrag in Höhe von 2.934,72 € s. A. zu. In diesem Rechtsstreit sei bisher nur ein noch nicht rechtskräftiges Versäumungsurteil ergangen. Somit könne zum derzeitigen Zeitpunkt nicht von einer völligen Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei…

UFSI RV/0320-I/02Haftungsinanspruchnahme trotz fehlender formeller Rechtskraft der Bescheide über den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2004

…Frage kommende zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, - eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, - die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich ist. Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallhaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden…

UFSW RV/0546-W/04Haftungsbescheid, Zwangsausgleich des Haftenden, Abschluss des Zwangsausgleiches vor Feststehen der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2005

…Ausfallshaftung; sie setzt die Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner voraus. Es entspricht demnach dem Gesetz, dass die Behörde die Haftung erst dann geltend macht, wenn sie Kenntnis über das Ausmaß der Uneinbringlichkeit hat und dies ist im konkreten Fall erst mit Abschluss des Konkursverfahrens am 24. Juli…

UFSG RV/0766-G/11Geschäftsführerhaftung: Unterbrechung der Einhebungsverjährung durch Amtshandlungen nach Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153). Die Uneinbringlichkeit der am Abgabenkonto der U.GmbH aushaftenden Abgaben ist angesichts der ergebnislosen Einbringungsversuche des Finanzamtes sowie der amtswegigen Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit…