…nicht beweist, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichtet werden konnten. Entsprechend der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. Erkenntnis vom 19. November 1998, 97/15/0115) ist es im Fall der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er…
…war. Wie der Bw. bereits seitens des Finanzamtes mehrfach zur Kenntnis gebracht wurde, wurden auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin im Zeitraum 15. November 2010 (Zahlungstermin für die Umsatzsteuer 2004) bis 17. März 2011 (ab diesem Zeitpunkt ist von der gänzlichen Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten auszugehen…
…als durch den letztgültigen Bescheid als Abgabenanspruch festgestellt wurden. Eine rechtlich begründete Haftungsinanspruchnahmeberechtigung kann ich darin nicht erblicken. Umsatzsteuer 1997 im Betrag ATS 7.600,00 Der Betrag von ATS 7.600,00 wurde durch eine Umsatzsteuervoranmeldung als Guthaben vorangemeldet. Eine Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr…
…die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin selbst. Bei der Haftung nach § 9 BAO handelt es sich um eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Ihre Geltendmachung gegenüber dem Vertreter im Sinne des § 80 BAO setzt somit voraus, dass in diesem Zeitpunkt Abgabenforderungen…
…setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner ist gegeben, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Tz 5f und die dort angeführte Judikatur). Aus der Konkurseröffnung allein ergibt…
…dem Umsatzsteuerbescheid 07/2004 die Zahlen aus dem Zeitraum März bis August 2004 zu Grunde gelegt wurden, bei der Haftungsinanspruchnahme im Falle von unrichtigen Abgabenerklärungen aber auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem bei pflichtgemäßen Verhalten des Vertreters die Abgabenschulden zu entrichten gewesen wären. Innsbruck…
…Abgabepflicht knüpfen ausgeführt, dass ein Abgabenanspruch auch der Rückforderungsanspruch eines zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuerüberhanges ist. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie setzt eine objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungsbeteiligten voraus. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos…
…sei. Die Uneinbringlichkeit der im gegenständlichen Spruch angeführten Abgaben bei der Primärschuldnerin steht fest. Das Konkursverfahren wurde nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben, und die Konkursquote am Abgabenkonto verrechnet. Zur Frage des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung…
…nicht zur Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, sondern "im Wesentlichen (etwa S 1 Mio.)" zur Begleichung ihres Honorars verwendet. Zudem habe der Berufungswerber ab Ausgleichseröffnung keine Vertretungsbefugnis für die Gesellschaft mehr gehabt. Richtigerweise beschränke sich die Haftungsinanspruchnahme daher auf Abgabenschuldigkeiten bis 11/1995. Durch den Ausfall eines…
…objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben bei der Primärschuldnerin im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 8.5.2002, 99/14/0233). Nach Abschluss eines Konkurses ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der in der Konkursquote…
…wenn die Haftungsschuld im Zeitpunkt der Geltendmachung uneinbringlich ist, da dies nicht ausschließt, dass künftig neu hervorgekommenes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit führen können (VwGH 28.11.2002, 97/13/0177; 14.12.2006, 2006/14/0044). Der Berufungswerber ist 44 Jahre alt…
…Zeitpunkt tatsächlich uneinbringlich geworden sind, so ist diese Uneinbringlichkeit nach Lage des Falles darauf zurückzuführen, dass die Hauptschuldnerin nach der Haftungsinanspruchnahme des Bw. einen Großteil ihres Anlagevermögens veräußert und die Geschäftstätigkeit erheblich eingeschränkt hat. Laut dem letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 30. 9. 2004 betrugen im…
…Zeitpunkt haftbar gemacht werden durfte, als das Ausmaß der Uneinbringlichkeit der Abgaben im Konkurs der GmbH eindeutig feststand (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Tz 6 f, mwN). 2.6. Was die Haftung für die rückständige Lohnsteuer betrifft, so ist diese Abgabe vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Bezüglich der…
…die Einbringlichkeit bei HM gegeben sei. Voraussetzung für die Haftung sei die objektive Uneinbringlichkeit der Abgaben im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme, was im Berufungsfall offensichtlich nicht zutreffe. Zudem bestehe eine Haftung erst dann, wenn der Abgabenausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen…
…Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Diese Tatbestandsvoraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt, weil das über die GmbH eröffnete Konkursverfahren nach Verteilung des Massevermögens mit einer Quote in der…
…BAO grundsätzlich für die aushaftenden Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden kann. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH…
…Im Fall des Obsiegens stünde der erstschuldnerischen GmbH ein Betrag in Höhe von 2.934,72 € s. A. zu. In diesem Rechtsstreit sei bisher nur ein noch nicht rechtskräftiges Versäumungsurteil ergangen. Somit könne zum derzeitigen Zeitpunkt nicht von einer völligen Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei…
…Frage kommende zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, - eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, - die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich ist. Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallhaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden…
…Ausfallshaftung; sie setzt die Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner voraus. Es entspricht demnach dem Gesetz, dass die Behörde die Haftung erst dann geltend macht, wenn sie Kenntnis über das Ausmaß der Uneinbringlichkeit hat und dies ist im konkreten Fall erst mit Abschluss des Konkursverfahrens am 24. Juli…
…ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 31.3.2004, 2003/13/0153). Die Uneinbringlichkeit der am Abgabenkonto der U.GmbH aushaftenden Abgaben ist angesichts der ergebnislosen Einbringungsversuche des Finanzamtes sowie der amtswegigen Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit…