…den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Voraussetzung für eine Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des…
…€ auf das Konto der erstschuldnerischen GmbH bei der T-Bank überweisen werde. In Anbetracht dieses Beweisergebnisses sind die vom Bw. in den Raum gestellten Forderungsbeträge nicht geeignet, die vom Finanzamt aufgrund der Abweisung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens festgestellte Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen zu widerlegen.…
…Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, der als Haftungspflichtiger in Frage kommende zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich…
…Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Der Bw. war seit 16.11.1999 Geschäftsführer der Gesellschaft und damit für die Wahrnehmung der…
…zeitliche Abgrenzung der Forderungen der Gemeinschuldnerin gelten. Als den die Abgabenforderung unmittelbar auslösenden Sachverhalt im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 habe der Verwaltungsgerichtshof schon im Erkenntnis vom 19.11.1998, 97/15/0095, den Eintritt der Uneinbringlichkeit des Leistungsentgeltes…
…Finanzamt Abgabenforderungen in der Höhe von 5,450.419,00 S im Konkurs angemeldet. Über die Berufung wurde erwogen: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit…
…Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 8.5.2002, 99/14/0233). Nach Abschluss eines Konkurses ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der in der Konkursquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderungen bei der…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall wird die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin insofern bestritten, als diese laut den mit Schreiben vom 14. Februar 2011 übermittelten Unterlagen bei der W.V.-AG und bei der G…
…seien, sodass nicht nur die angeführten Abgabenforderungen, sondern auch sonst keine Verbindlichkeiten im maßgeblichen Zeitraum hätten beglichen werden können. Insofern seien die Abgabenforderungen keinesfalls benachteiligt worden. Auf Grund dieser Umstände werde jedoch eine ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt. Weiters erhebe der Bw. gegen die zugrundeliegenden…
…Somit läge keine Schlechterstellung der Abgabenschulden vor. Es sei dem Bw. nicht mehr möglich gewesen, die Lohnsteuer für den Zeitraum 12/00 zu entrichten, da er bereits zum Auszahlungszeitpunkt der Dezembergehälter im Firmenbuch nicht mehr als Geschäftsführer eingetragen gewesen sei. Die Uneinbringlichkeit sei erst zum…
…im Berufungsfall die gänzliche Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben gegeben ist, weder in die eine noch in die andere Richtung beurteilen. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. 5. 2002, 99/14/0233, ausgesprochen hat, muss aber auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen im Haftungsverfahren berücksichtigt…
…Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich zwar noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit (vgl. VwGH vom 26. Juni 1996, Zl. 95/16/0077), diese ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden…
…der Erstschuldnerin voraus. Mit Beschluss des Handelsgerichtes vom 20. Juli 2000, wurde der Konkurs über das Vermögen der L.-GmbH mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben. Mit Beschluss des Handelsgerichtes vom 9. April 2002, wurde die Firma gemäß § 40 FBG gelöscht. Somit steht die Uneinbringlichkeit…
…GmbH mangels Kostendeckung nicht zu eröffnen. Damit steht die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin fest. Bestand und Höhe der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegenüber der GmbH als Primärschuldnerin sind unstrittig (36.882,93 €). Mit Beschluss vom 7.4.2000 wurde die Bw zur Geschäftsführerin mit selbständigem Vertretungsrecht…
…Uneinbringlichkeit begründe sich darauf, dass über die Gesellschaft am 9. September 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei. Die am 14. April 2011 eingebrachte frist- und formgerechte Berufung richtet sich sowohl gegen den zugrunde liegenden Haftungsbescheid als auch gegen die Höhe der im Haftungsbescheid angeführten Abgabenforderungen…
…unbegründet abgewiesen. Dazu führte das Finanzamt nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen und der bezughabenden Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes aus, dass die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen durch den Konkurs, der mangels Kostendeckung aufgehoben worden wäre, bewiesen wäre. Zur Frage des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung hätte der Bw. keine…
…Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 8.5.2002, 99/14/0233). Nach Abschluss eines Konkurses ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der in der Konkursquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderungen bei der…
…dass die Abgabenforderungen - dem Wesen der Vertreterhaftung als Ausfallhaftung entsprechend - primär gegenüber dem "ursprünglichen Abgabenschuldner" geltend zu machen gewesen wären. Das Finanzamt habe keine eindeutigen Feststellungen zur Uneinbringlichkeit der Abgaben "bei der GmbH als Abgabenschuldnerin" getroffen, weshalb der Haftungsbescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften…
…Versäumnis der Behörde zurückzuführen und von ihr selbst zu vertreten. Die Haftungsinanspruchnahme sei daher selbst dann unstatthaft, wenn die Behörde dem Berufungswerber eine schuldhafte Pflichtverletzung "nachweisen" könnte (Punkt 3.2 des Vorlageantrages). Der Berufungswerber sei der Auffassung, dass ihn an der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen kein…
…der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Voraussetzung für die Vertreterhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, die Stellung als Vertreter, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der…