…den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Voraussetzung für eine Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des…
…€ auf das Konto der erstschuldnerischen GmbH bei der T-Bank überweisen werde. In Anbetracht dieses Beweisergebnisses sind die vom Bw. in den Raum gestellten Forderungsbeträge nicht geeignet, die vom Finanzamt aufgrund der Abweisung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens festgestellte Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen zu widerlegen.…
…Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, der als Haftungspflichtiger in Frage kommende zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich…
…ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Da die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen am Abgabenkonto nicht…
…Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Der Bw. war seit 16.11.1999 Geschäftsführer der Gesellschaft und damit für die Wahrnehmung der…
…zeitliche Abgrenzung der Forderungen der Gemeinschuldnerin gelten. Als den die Abgabenforderung unmittelbar auslösenden Sachverhalt im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 habe der Verwaltungsgerichtshof schon im Erkenntnis vom 19.11.1998, 97/15/0095, den Eintritt der Uneinbringlichkeit des Leistungsentgeltes…
…Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben am Abgabenkonto unberichtigt aushaften. Zum Abgabenanspruch wurden dem Grunde und der Höhe nach keine Vorbringen erstattet, so…
…der C vorgeschriebenen Kapitalertragsteuern waren diese Abgabenzahlungsansprüche am 20. Jänner 2016 gemäß § 235 Bundesabgabenordnung (BAO) gelöscht worden. Letztendlich wurde auch das nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes fortzusetzende Beschwerdeverfahren am 19. Juni 2017 infolge der offenkundigen Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen mit einer Abstandnahme von der Festsetzung der…
…Finanzamt Abgabenforderungen in der Höhe von 5,450.419,00 S im Konkurs angemeldet. Über die Berufung wurde erwogen: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit…
…Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 8.5.2002, 99/14/0233). Nach Abschluss eines Konkurses ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der in der Konkursquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderungen bei der…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall wird die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin insofern bestritten, als diese laut den mit Schreiben vom 14. Februar 2011 übermittelten Unterlagen bei der W.V.-AG und bei der G…
…seien, sodass nicht nur die angeführten Abgabenforderungen, sondern auch sonst keine Verbindlichkeiten im maßgeblichen Zeitraum hätten beglichen werden können. Insofern seien die Abgabenforderungen keinesfalls benachteiligt worden. Auf Grund dieser Umstände werde jedoch eine ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt. Weiters erhebe der Bw. gegen die zugrundeliegenden…
…Somit läge keine Schlechterstellung der Abgabenschulden vor. Es sei dem Bw. nicht mehr möglich gewesen, die Lohnsteuer für den Zeitraum 12/00 zu entrichten, da er bereits zum Auszahlungszeitpunkt der Dezembergehälter im Firmenbuch nicht mehr als Geschäftsführer eingetragen gewesen sei. Die Uneinbringlichkeit sei erst zum…
…im Berufungsfall die gänzliche Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben gegeben ist, weder in die eine noch in die andere Richtung beurteilen. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. 5. 2002, 99/14/0233, ausgesprochen hat, muss aber auch eine teilweise Einbringlichkeit der Abgabenforderungen im Haftungsverfahren berücksichtigt…
…hafte der Vertreter nicht (Stoll, a.a.O., 120, 131). Im vorliegenden Fall sei keine Handlung des Bf, sondern die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der KG ursächlich für die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen, die aus abgabenbehördlichen Prüfungen nach Konkurseröffnung resultierten. Bei der Ermessensübung seien…
…der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im vorliegenden Fall unstrittig, und resultieren fast ausschließlich aus Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuern und Lohnabgaben), die von der Gesellschaft dem Finanzamt zwar bekannt gegeben, aber nicht entrichtet wurden. Unbestritten ist ferner die Tatsache, dass der…
…Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich zwar noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit (vgl. VwGH vom 26. Juni 1996, Zl. 95/16/0077), diese ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden…
…der Erstschuldnerin voraus. Mit Beschluss des Handelsgerichtes vom 20. Juli 2000, wurde der Konkurs über das Vermögen der L.-GmbH mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben. Mit Beschluss des Handelsgerichtes vom 9. April 2002, wurde die Firma gemäß § 40 FBG gelöscht. Somit steht die Uneinbringlichkeit…
…GmbH mangels Kostendeckung nicht zu eröffnen. Damit steht die Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin fest. Bestand und Höhe der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegenüber der GmbH als Primärschuldnerin sind unstrittig (36.882,93 €). Mit Beschluss vom 7.4.2000 wurde die Bw zur Geschäftsführerin mit selbständigem Vertretungsrecht…
…Uneinbringlichkeit begründe sich darauf, dass über die Gesellschaft am 9. September 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sei. Die am 14. April 2011 eingebrachte frist- und formgerechte Berufung richtet sich sowohl gegen den zugrunde liegenden Haftungsbescheid als auch gegen die Höhe der im Haftungsbescheid angeführten Abgabenforderungen…