…des Vertreters Die Uneinbringlichkeit müsse aus der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten resultieren (vgl. z.B. VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038). Dazu gehörten weder die Pflicht zur Stellung eines Konkurseröffnungsantrages noch die Vermeidung der Entstehung von Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin beispielsweise durch…
…den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Voraussetzung für eine Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des…
…€ auf das Konto der erstschuldnerischen GmbH bei der T-Bank überweisen werde. In Anbetracht dieses Beweisergebnisses sind die vom Bw. in den Raum gestellten Forderungsbeträge nicht geeignet, die vom Finanzamt aufgrund der Abweisung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens festgestellte Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen zu widerlegen.…
…Geltendmachung der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO voraus, dass eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht, der als Haftungspflichtiger in Frage kommende zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertreters vorliegt, und die Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit ursächlich…
…die anteiligen Betriebskosten. Der Bw. hätte beim Bezirksgericht V. im Sommer 2008 den Offenbarungseid geleistet. Nach Ansicht des erhebenden Organes des Finanzamtes sei die zwangsweise Einbringung der Abgabenforderung derzeit und wahrscheinlich auch in Hinkunft nicht, oder nur sehr bedingt, möglich. Der Bw. sei auf die…
…Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Der Bw. war seit 16.11.1999 Geschäftsführer der Gesellschaft und damit für die Wahrnehmung der…
…zeitliche Abgrenzung der Forderungen der Gemeinschuldnerin gelten. Als den die Abgabenforderung unmittelbar auslösenden Sachverhalt im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 habe der Verwaltungsgerichtshof schon im Erkenntnis vom 19.11.1998, 97/15/0095, den Eintritt der Uneinbringlichkeit des Leistungsentgeltes…
…Finanzamt Abgabenforderungen in der Höhe von 5,450.419,00 S im Konkurs angemeldet. Über die Berufung wurde erwogen: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit…
…für bei der Pri-märschuldnerin noch aushaftende Abgaben in Höhe von insgesamt 40.623,33 € zur Geschäftsführerhaftung herangezogen. Wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung zutreffend anführte, sind Voraussetzung für die Haftung eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung…
…somit Geschäftsführer einer GmbH, sowie nach Auflösung der Gesellschaft auch deren Liquidatoren (z.B. VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601 und VwGH 5.8.1993, 93/14/0074). Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Gesellschaft hat bereits das Finanzamt im Vorhalt vom 17…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Abgabenrechtliche Haftungen für eine Abgabenschuld sind insofern akzessorisch, als sie das Bestehen eines Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden…
…bei zwei Umsatzsteuervoranmeldungsprüfungen keine Abweichungen festgestellt habe. Die beiden Prüfungen umfassten laut Aktenlage lediglich den Zeitraum Jänner 1987 bis April 1988. 4. Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung Wenn der Bw. einwendete, dass keine Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung von S 441.755,-- gegeben sei, so steht dieses Vorbringen im
…ist berufungsgegenständlich ebenso unstrittig, wie dass die am Abgabenkonto der GmbH derzeit noch rückständigen (Haftungs)Abgaben bei dieser selbst uneinbringlich sind. Die Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung. Ihre Geltendmachung setzt daher die Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Primärschuldner voraus. Die zugrunde liegende…
…Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 8.5.2002, 99/14/0233). Nach Abschluss eines Konkurses ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der in der Konkursquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderungen bei der…
…an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im Berufungsfall wird die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin insofern bestritten, als diese laut den mit Schreiben vom 14. Februar 2011 übermittelten Unterlagen bei der W.V.-AG und bei der G…
…im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen…
…ist, dass der in der Ausgleichsquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderung uneinbringlich sein wird. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 19. November 1998, 97/15/0115) ist es im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun…
…Voraussetzung für die Haftung sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. In der gegenständlichen Berufung wurde die Richtigkeit der Abgabenforderung bestritten…
…jedoch bei Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung bei einem anderen Gesamtschuldner (bei den anderen Gesamtschuldnern) für die Inanspruchnahme des verbleibenden Gesamtschuldners kein Spielraum für die Ermessensübung. Diese Rechtsprechung bezieht sich auf Fälle, in denen das Verbleiben eines oder mehrerer Gesamtschuldner durch außerhalb der Einflusssphäre der Abgabenbehörde gelegene…
…seien, sodass nicht nur die angeführten Abgabenforderungen, sondern auch sonst keine Verbindlichkeiten im maßgeblichen Zeitraum hätten beglichen werden können. Insofern seien die Abgabenforderungen keinesfalls benachteiligt worden. Auf Grund dieser Umstände werde jedoch eine ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt. Weiters erhebe der Bw. gegen die zugrundeliegenden…