…vor, dass die Höhe des Säumniszuschlages für ihn nicht nachvollziehbar sei. Der Bw. habe die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Überschüsse) 5/2003, 6/2003 und 7/2003 jeweils termingerecht eingereicht und eine Berichtigung der Voranmeldung 4/2003 vorgenommen. Dazu sei dem Bw. anlässlich einer telefonischen Anfrage über…
…am 9. Oktober 1998 festgesetzte Nachforderung an Umsatzsteuer 1989 in Höhe von S 10,709.173,00, welche aus der Verminderung (Rückgängigmachung) des Überschusses in Höhe von S 10,723.630,00 aus der Veranlagung der Umsatzsteuer 1989 am 22. Februar 1991 resultiert, wurde somit…
…vom 21. Jänner 2003 ersichtlich ist). Die Umsatzsteuervoranmeldung November 2002, die einen Überschuss von 251.235,20 € aufgewiesen habe und in der die Lohnabgaben für den Monat Dezember 2002 in Höhe von 174.643,17 € verrechnet werden sollten, wäre am 15. Jänner 2003…
…1 Abs. 2) grundsätzlich nicht anzuwenden. Wenn die Beurteilung nach dem Gesamtbild der Betätigung ergibt, dass Liebhaberei vorliegt, dann ist die Verordnung auch in Gewinn(Überschuss)-jahren anzuwenden. Einordnung der Betätigung: Für die Einordnung einer Betätigung unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 bzw. des §…
…Dezember 2002 eingereichten Einkommensteuererklärung für 2001 wurde das Ergebnis dieser Vermietungstätigkeit mit einem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in Höhe von 6.450,01 ATS ermittelt. | Mieterträge 10% | 143.018,16 | Planmäßige Abschreibungen | - 46.974,00 | Grundsteuer | - 1…
…angenommen werden, dass Sie Ihre Tätigkeit als Gemeinderat aus persönlichem Engagement betreiben, hieraus aber auch auf längere Frist gesehen - sofern sich die Einnahmen nicht erhöhen - keinen Überschuss erzielen werden. Der unabhängige Finanzsenat vertritt daher die Meinung, dass keine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle iSd Einkommensteuergesetzes vorliegt. Es…
…1989 unentgeltlich und inwieweit diese entgeltlich erfolgt ist. Für die Ermittlung des Überschusses sind daher entgegen der Ansicht der Berufungswerberin die steuerlichen Werte der Zuwendung und der Gegenleistung im Jahr 1989 maßgeblich. Im Zuge einer von der Großbetriebsprüfung vorgenommenen Prüfung (AB-Nr. 574/1991-11…
…zwei Wohnungen gesamthaft. Die Mieteinnahmen würden primär zur Bedienung des gemeinsamen Kreditobligos verwendet werden. Die Ausgaben für das Wohnhaus würden ebenfalls gemeinsam aus den Mieteinnahmen bestritten und die Überschüsse von den Hälfteeigentümern entnommen werden. Es läge auch keine Änderung der Bewirtschaftungsart vor, weil das Kreditobligo…
…können gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 nur vorliegen, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) gehören. Aus den zitierten Bestimmungen geht eindeutig die Subsidiarität der Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 4 bis 7) gegenüber den Gewinneinkünften (§ 2 Abs…
…des Steuerpflichtigen wurde in der Berufungsvorentscheidung bei der Vermietung des Wohnungshauses in Z. unter Korrektur der Gebäudeabschreibung (Ausscheiden des Grund und Bodens und Anwendung des gesetzlichen AfA-Satzes) ein Überschuss der Werbungskosten von S 10.303,00 zugrundegelegt, währenddessen der Vermietung der Eigentumswohnung in Q…
…347,72 | Einkünfte lt. Prognose | 4.064,96 | 4.585,07 | Einkünfte kumuliert | 3.912,85 | 8.497,93 Bei den Einkünften für 1993 handelt es sich um das "Ergebnis laut Überschussrechnung 1993", bei den Ergebnissen der Folgejahre um…
…dass bereits im 18. Jahr der Vermietung ein Gesamtüberschuss erzielt werden würde. Laut angeschlossener Überschussrechnung hat der Bw 2006 einen Werbungskostenüberschuss von 3.126,63 € erwirtschaftet. In den Jahren 2004 bis 2006 seien Instandsetzungsaufwendungen erfolgt. Selbst unter Berücksichtigung dieser Jahre (gemeint wohl: der auf…
…Unabhängigen Finanzsenates festzuhalten, dass diese Rechtsauffassung des Finanzamtes im geltenden Einkommensteuerrecht Deckung findet: § 27 EStG 1988 erfasst grundsätzlich nur die Erträgnisse des Kapitalstammes und der mit ihnen zusammenhängenden Aufwendungen; Veräußerungen der Einkunftsquelle und daraus erzielte Überschüsse spielen prinzipiell keine Rolle (Doralt/Kirchmayr, EStG, 8. Auflage…
…Berufung richtete sich (vgl. die Berufungsergänzung vom 30. September 1999) gegen die Erfassung eines steuerpflichtigen Überschusses aus der Veräußerung der GmbH-Anteile und gegen die bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Schwaz zu StNr. a (Einstufung der Vermietung des "G-Schlössls" als Liebhaberei). Mit Berufungsvorentscheidungen vom 7…
…Werbungskosten in Höhe von ca. 17.792 Euro erklärt. Die genannte Tätigkeit des Bw. habe somit zu einem deutlichen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten geführt. Aus diesem Grund könne die Frage, ob ein enger Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Bw. als Gemeindefunktionär und als…
…als unrichtig erweist, hat eine bescheidmäßige Festsetzung durch die Finanzbehörde zu erfolgen. Diese Festsetzung tritt dann an die Stelle der gemeldeten Zahllasten oder Überschüsse. Aus dieser Definition folgt, dass die auf die Umsatzsteuer erfolgten tatsächlichen Zahlungen für die Berechnung des Vorsolls unerheblich sind, da lediglich…
…nur mit Überschüssen aus anderen Beteiligungen ausgleichsfähig. Da laut den Erläuterungen im Vorlageantrag des Bw. "zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe" (nach der Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Jänner 1985) ein - nach Abzug der Werte des Anlage - und Umlaufvermögens - Schuldenüberhang von ATS 84.573,58 vorlag, Überschüsse aus anderen…
…des § 2 Abs. 3 bei den Einkunftsarten der Z 4 bis 7, hier der aus Vermietung und Verpachtung, als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten definiert ist, wobei hinsichtlich des Einnahmenbegriffes auf § 15 verwiesen wird. Gemäß § 15 EStG 1988 liegen nur dann Einnahmen vor, wenn…
…wurde. Der MV beantragte mit Schreiben vom 10. Dezember 2003 die Rückzahlung des für den Voranmeldungszeitraum November 2003 in Höhe von € 500,00 vorangemeldeten Überschusses an Umsatzsteuer. Diesen Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 19. Dezember 2003 mit der Begründung ab, dass die…
…Berufungswerberin nicht erkennbarer EDV-Übertragungsfehler im Internet aufgetreten, sodass die Verrechnungsweisungen verspätet eingelangt wären. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist ein vorangemeldeter Überschuss gutzuschreiben. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Gemäß …