…3 lit. c EStG 1988 (Topfsonderausgaben) und sind daher bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen (Berechnungsdetails siehe beigeschlossenes Steuerberechnungsblatt). Die Amtspartei hat dem Ansatz des strittigen Betrages bei den Topfsonderausgaben am 8.10.2010 ausdrücklich zugestimmt (siehe hiezu Bl. 44 des ANV- Aktes). b.) Einkünfte aus…
…Differenz des Einkommens ergebe sich aus dem unterschiedlichen Abzug von Sonderausgaben. Gemäß § 18 Abs 2 Z 2 EStG bestehe für Topfsonderausgaben ein einheitlicher Höchstbetrag von 2.920,00 € jährlich. Dieser Betrag erhöhe sich um 2.920,00 €, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag zustehe…
…432,04 Am 14.3.2005 erließ das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid 2004 , wobei sog. "Topfsonderausgaben" im Gesamtbetrag von € 730.- bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen wurden. Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. form- und fristgerecht Berufung, wobei das Rechtsmittel in den Antrag mündet…
…2 EStG 1988 zwingend anordnet, dass sog. "Topfsonderausgaben" wie im gegenständlichen Fall nur zu einem Viertel bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden dürfen. Da die Berufung somit eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht aufzuzeigen vermochte, muss ihr ein Erfolg versagt bleiben. Beilage: ESt-Bescheid (in Kopie…
…34 Abs. 4 EStG 1988). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Im gegenständlichen Fall besteht Streit darüber, ob die Nichtberücksichtigung der für das Jahr 2001 vom Bw. geltend gemachten "Topfsonderausgaben", also jener Sonderausgaben, die unter den einheitlichen Höchstbetrag des § 18 Abs. 3…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Beiträge an eine ausländische Pensionsversicherungsanstalt in Österreich in voller Höhe als Sonderausgaben und nicht nur als "Topfsonderausgaben" im Sinne des § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Die Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 24. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 1. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. August 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber wurde mit Bescheid…
…diesen nicht in Anspruch nähme. Des Weiteren beantragte der Bw. u.a. sog. Topfsonderausgaben in Höhe von insgesamt € 3.046,--. Der Erklärung beigefügt ist ein Beiblatt, in dem der Bw. die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages als EU-rechtswidrig bezeichnet. Auch sei die Streichung aus anderen…
…3 Z. 2 EStG 1988 gilt in diesem Fall für sog. Topfsonderausgaben (u.a. bestimmte Lebensversicherungen, Wohnraumschaffungsaufwendungen) ein Höchstbetrag von € 2.920.- pro Kalenderjahr (bei der Veranlagung nur zu einem Viertel steuerwirksam). Der angeführte Höchstbetrag wurde im berufungsgegenständlichen Fall bereits durch die von der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…hat. Diese begünstigten Einkünfte haben im Jahr 2004 dazu geführt, dass die Topfsonderausgaben (Versicherungsbeiträge, Ausgaben zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie Ausgaben für Genussscheine und junge Aktien) keine Berücksichtigung gefunden haben. Ähnliches gilt für das Jahr 2005. Im Berufungsjahr 2005 wurde von ihm der Nachversteuerungstatbestand nach …
…1998, unter anderem Sonderausgaben für eine Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung (sog. Topf-Sonderausgaben). Die Berücksichtigung dieser Sonderausgaben wurde im Bescheid mit dem Hinweis versagt, der Gesamtbetrag der Einkünfte übersteige öS 700.000,--. Die "Topfsonderausgaben" des Bw. könnten daher nicht mehr berücksichtigt werden. Der Bw. erhob…
…der ausgewiesenen Höhe zustehen Zwar ist im Jahr 2005 ein Freibetragsbescheid nach § 63 EStG für den Bw. ergangen, doch lagen diesem ausschließlich so genannte Topfsonderausgaben (§ 18 Abs.3 Z. 2 EStG) zugrunde, welche überdies im nunmehr angefochtenen Veranlagungsbescheid in derselben Höhe wie im Freibetragsbescheid für…
…2005 vom 12. Juli 2006 durchgeführt; dabei zog das Finanzamt so genannte "Topfsonderausgaben" im Gesamtbetrag von 730,00 € bei der Ermittlung des Einkommens ab. In der gegen diesen Einkommensteuerbescheid mit Schriftsatz (Fax) vom 19. Juli 2006 erhobenen Berufung begehrte die Bw., das bisher nicht…
…wenigstens vier Mal im Jahr besuche; dies seien für Reisekosten, Übernachtung und Pflege jeweils 1.000,00 €. Er stelle den Antrag, für diese Aufwendungen einen Steuerfreibetrag zu erhalten. Die Topfsonderausgaben, die ja "ehelich getätigt" würden, seien nicht, wie beantragt, bei seiner Ehefrau angerechnet worden…
…Landesregierung. In Ihrer am 31. Oktober 2008 beim Finanzamt eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 machte sie an "Topfsonderausgaben" unter der Kennzahl 455 (Versicherungsprämien und -beiträge) einen Betrag von 450,71 € und unter der Kennzahl 456 (Wohnraumschaffung, -sanierung) einen Betrag von 119…
…in Höhe von 1.038,70 €. Bei der Ermittlung des Steuersatzes wurden die von der Firma A erhaltenen Bezüge auf einen Jahresbetrag hochgerechnet (Progressionsvorbehalt). Die vom Bw. beantragten Topfsonderausgaben wurden nicht berücksichtigt, da der Gesamtbetrag der Einkünfte des Bw. 50.900,00 € überstieg…
…als 6.000 €. Der Bw. hat im Jahr 2008 3.942,00 € an Versicherungsprämien ("Topfsonderausgaben"), 1.008,00 € an Zahlungen für Wohnraumschaffung oder -sanierung ("Topfsonderausgaben") sowie 200,00 € an Kirchenbeiträgen geleistet. Seit Oktober 2010 studiert T. in Wien. Beweiswürdigung Der vorstehende…
…1 Z 2 EStG, jedoch unter den Einschränkungen des Abs. 3 leg. cit., was de facto die Einreihung unter die "Topfsonderausgaben", Anwendung des Sonderausgabenviertels und - bei Überschreitung bestimmter Einkunftsbeträge - Einschleifung bedeutet. Insofern ist dem Berufungswerber, wenn er meint, seine Zahlungen an die Pensionskasse des Schweizer…