Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vom 20. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes AA vom 18. Dezember 2006 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 23. November…
…Da auf Grund des im Vorlageantrag vom 2. Mai 2006 abgeänderten Antrages - wobei gemäß § 280 BAO auch im Berufungsverfahren auf Abänderungs- oder Erweiterungsanträge Bedacht zu nehmen ist - die beantragte Stundungsfrist (1. Juli 2006) bereits abgelaufen ist, war die Berufung auch aus diesem Grund als gegenstandslos…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des EC, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. September 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Antrag vom 8. September 2008 wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.H. GmbH, B., A.B. 3, vertreten durch Weinhandl & Katt Wirtschaftstreuhand- u. Buchführungs KG, 1052 Wien, Kettenbrückengasse 9, vom 18. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, vom 10…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend die Abweisung eines Stundungsansuchens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. De angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., B., R., vom 15. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 11. Juni 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde der Bestraften vom 21. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. August 2007, StNr. X1, betreffend…
…solche Gefährdung erscheine nach Ansicht des Finanzamtes durch die Angaben der Bw. in ihrem Ansuchen aber gegeben. Darüber hinaus sei die begehrte Stundungsfrist bereits abgelaufen. Mit Schreiben vom 1. März 2004 beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…auch ein Obsiegen nicht zwingend die tatsächliche Hereinbringung der eingeklagten Forderung bedeutet. Eine für die Bewilligung der begehrten Stundung gebotene Sicherheitsleistung kann in dem erst durchzusetzenden Anspruch daher nicht erblickt werden. Obwohl die im Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis 31. Dezember 2004 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt…
…enthielt den Antrag den Betrag von € 354.196,57 bis 31.3.2002 zu stunden. Das Finanzamt wies in der weiteren Folge die Berufung vom 1.6.2001 mit Berufungsvorentscheidung vom 11.2.2002 unter Hinweis auf die bereits abgelaufene Stundungsfrist als unbegründet ab…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Otto Fritz, Steuerberater, 8670 Krieglach, Roseggerstraße 10, vom 16. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 10. Jänner 2007 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., F., K. 9, vom 15. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 5. November 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen von Frau A.B., vertreten durch die Firma Stabila Wirtschaftstreuhand GmbH, 1020 Wien, Heinestraße 20, vom 16. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 9. Dezember 2005 über die Festsetzung von…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 Mag. Peter Maurer über die Beschwerde des Bf. vom 22. Dezember 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27. November 2000 betreffend Zahlungsaufschub gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 Mag. Peter Maurer über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Christine Mascher, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 5. August 2002 betreffend Zahlungsaufschub…
…sei nicht geboten, da die Abgabeneinbringung nur verzögert, jedoch nicht vereitelt würde. Im angefochtenen Bescheid wurde die Stundung unter Hinweis auf den Ablauf der begehrten Stundungsfrist abgelaufen und der Bw. aufgefordert die rückständigen Abgaben in Höhe von 49.492,59 € bis 1. März 2010…
…bis 31. Dezember 2012 beantragt wurde. Allerdings ist der Vorlageantrag erst nach Ablauf der Stundungsfrist beim unabhängigen Finanzsenat eingelangt. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist nach…
…dem angefochtenen Bescheid vom 23. August 2013 abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragte Stundungsfrist abgelaufen sei. Gegen diesen Bescheid wurde eine als Beschwerde zu wertende Berufung erhoben. Darin wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die finanzielle Situation des Bf. seit dem Ergehen der Strafverfügung…
…849,00 unverzüglich und in Höhe von € 589,84 bis 18. November 2013 zu entrichten. Zur Begründung wurde ausgeführt, die begehrte Stundungsfrist sei bereits abgelaufen. Rechtzeitig am 28. Oktober 2013 beantragte der Bw. die Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und bringt…