…Begründend wurde ausgeführt, dass die beantragte Stundungsfrist bereits abgelaufen sei. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 23.5.2017 hat die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vorgebracht, mit dem angefochtenen Bescheid sei das von B am 22.11.2016 eingebrachte Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung für die…
…ab und führte aus, dass die begehrte Stundungsfrist 23.10.2015 im Zeitpunkt der Abweisung am 27.10.2015 bereits abgelaufen gewesen sei. Eine Zahlung der ersten Säumniszuschläge in Höhe von € 564,61 und € 521,86 sei nicht erfolgt. Es habe zwar eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Österreich, vertreten durch WTH, Österreich gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 15.03.2012 betreffend Zahlungserleichterung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache F.W., (Bf.) vertreten durch Riha Ulrike, Steuerberaterin, Haberergasse 2/2/220, 1220 Wien über die Beschwerde vom 26. Februar 2013…
…setzte das Finanzgericht den Bf. mit Schriftsatz vom 15.2.2019 davon in Kenntnis, dass sich nach Ablauf einer begehrten Stundungsfrist ein Stundungsantrag nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH als gegenstandslos erweise und demnach abzuweisen sei. Im Anschluss zog der Bf. mit Schreiben vom 20…
…nicht mehr (rückwirkend - ex tunc) gewähren (VwGH 24.03.2009, 2006/13/0149). Da bereits auf Grund des zwischenzeitigen Ablaufes der beantragten Stundungsfrist die beantragte Stundung nicht mehr zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen(Vorliegen…
… BFG vom 17.09.2019, RV/7105511/2016). Da bereits auf Grund des zwischenzeitigen Ablaufes der beantragten Stundungsfrist die beantragte Stundung nicht mehr zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vom 20. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes AA vom 18. Dezember 2006 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 23. November…
…Da auf Grund des im Vorlageantrag vom 2. Mai 2006 abgeänderten Antrages - wobei gemäß § 280 BAO auch im Berufungsverfahren auf Abänderungs- oder Erweiterungsanträge Bedacht zu nehmen ist - die beantragte Stundungsfrist (1. Juli 2006) bereits abgelaufen ist, war die Berufung auch aus diesem Grund als gegenstandslos…
…vom 02.02.2026 wies das Finanzamt die Beschwerde mit der Begründung als unbegründet ab, die begehrte Stundungsfrist sei bereits abgelaufen. Im Schriftsatz vom 27.02.2026 beantragte der Geschäftsführer der Bf. "die Vorlage der Beschwerdevorentscheidung vom 02.02.2025 zur Ëntscheidung an das Bundesfinanzgericht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. August 2017 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des EC, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15. September 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Antrag vom 8. September 2008 wird abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.H. GmbH, B., A.B. 3, vertreten durch Weinhandl & Katt Wirtschaftstreuhand- u. Buchführungs KG, 1052 Wien, Kettenbrückengasse 9, vom 18. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, vom 10…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend die Abweisung eines Stundungsansuchens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. De angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., B., R., vom 15. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 11. Juni 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde der Bestraften vom 21. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. August 2007, StNr. X1, betreffend…
…solche Gefährdung erscheine nach Ansicht des Finanzamtes durch die Angaben der Bw. in ihrem Ansuchen aber gegeben. Darüber hinaus sei die begehrte Stundungsfrist bereits abgelaufen. Mit Schreiben vom 1. März 2004 beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…auch ein Obsiegen nicht zwingend die tatsächliche Hereinbringung der eingeklagten Forderung bedeutet. Eine für die Bewilligung der begehrten Stundung gebotene Sicherheitsleistung kann in dem erst durchzusetzenden Anspruch daher nicht erblickt werden. Obwohl die im Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis 31. Dezember 2004 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt…
Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…