…am ehesten entspricht. Zu den Schätzungsmethoden gehört die Anwendung eines Sicherheitszuschlags, doch dürfen Sicherheitszuschläge keine "Strafzuschläge" sein. Zur Ahndung von Vergehen sind eigene Verfahren vorgesehen und einzuleiten. Die Umsätze und Einnahmen des Berufungsjahres wurden mit 25.500 € angesetzt. Das entspricht einer Erhöhung gegenüber der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stockhammer & Stellnberger Steuerberatungs GmbH, 4400 Steyr, L.-Werndl-Straße 9, gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2002 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen, ist anzumerken, dass lediglich eine griffweise Schätzung der Abgabenbehörde vorliegt (woraus sich nach Abzug einer entsprechenden Vorsteuer lediglich eine monatliche Zahllast von € 72,06 ergeben hätte), jedoch kein ausreichender tatsächlicher Nachweis einer unternehmerischen Tätigkeit für Zwecke eines…
…verringern bzw. zu beseitigen. Die Anwendung eines Sicherheitszuschlags gehört jedenfalls zu den Elementen einer Schätzung. Ausdrücklich angemerkt wird, dass der Sicherheitszuschlag kein Strafzuschlag ist und auch kein Strafzuschlag sein darf. Wenn aufgrund von etwa Nichtmitwirken des Abgabepflichtigen oder auch mangelhafter Buchführung udgl. Unsicherheiten entstehen, so…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen W, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Mai 2012 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MQ, geb. am 19XX, whft. in L, wegen der Finanzvergehen der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MW, geb. 19XX, whft. in E, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß…
Der Bw. hat den überwiegenden Teil seiner Umsätze steuerfrei behandelt (in seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurden diese Umsätze, um die es hier geht, als "Erlöse Ausland", "Erlöse Diff. Best. 0%" und "Sonstige Erträge 0%" bezeichnet). Das Finanzamt verwehrte - den Feststellungen des Prüfers folgend - einem überwiegenden…
…Oktober 2008) wurde ergänzend ausgeführt, dass für ein von der Behörde in die Vergangenheit zurückversetztes Fälligkeitsdatum zwar Anspruchszinsen akzeptiert werden, jedoch ein Strafzuschlag für Säumnis nicht gerechtfertigt sei, da dies ein schuldhaftes Vergehen voraussetze. Die von der Betriebsprüfung festgestellte geänderte Abgabenschuld sei fristgerecht einbezahlt worden…
…nach angefochten, da der Sicherheitszuschlag kein auf Basis einer Kalkulationsdifferenz errechneter Betrag sei, sondern vielmehr einem Strafzuschlag vergleichbar sei. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, der im Jahr 2002 auf Grund von Buchführungsmängeln verhängte Sicherheitszuschlag sei der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die…
…z.T. nur durch Umgruppierungen von umsatzsteuerpflichtig 0 zu 20% bedingt und hätten die Fehler aufgeklärt werden können. Der Sicherheitszuschlag sollte zudem keinen Strafzuschlag darstellen. Ad Zulässigkeit der Schätzung eines Sicherheitszuschlages) Gemäß § 131 BAO ist das Festhalten von Bareinnahmen und -ausgaben gesetzlich vorgeschrieben. Von der…
…2006 brachte die Bw. Berufung gegen den "berichtigten Körperschaftsteuerbescheid 2004 vom 27. Juni 2006" ein, im Rahmen welcher die Festsetzung des 60%-igen Strafzuschlages gemäß § 14 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 angefochten und verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung geäußert wurden. Im konkreten begründete die…
…aus, dass die geltende bezughabende Rechtslage verfassungs- und menschenrechtskonventionswidrig sei. Bei den von der Erstbehörde verrechneten Prozentzuschlägen wegen einer behaupteten Einzahlungsverspätung von wenigen Tagen handle es sich natürlich um Strafzuschläge. Der in Österreich existierende Gesetzesautomatismus - die Erstbehörde sei berechtigt, ohne weiteres Beweisverfahren bei verspätet einlangenden…
…73.049,00 S und um 84.972,00 S, erhöht. In der gegen diese Berichtigungsbescheide erhobenen Berufung wandte der Steuerberater ein, dass der Strafzuschlag jeweils aus der Differenz der erforderlichen Wertpapierdeckung gemäß § 14 Abs. 5 EStG 1988 und den im Jahresabschluss ausgewiesenen Wertpapieren und…
…erzielt zu haben, sei dies bei der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nicht berücksichtigt worden. Die Schätzung sei nicht schlüssig und habe somit den Charakter von Strafzuschlägen. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 19. August 2008 abgewiesen und dazu hinsichtlich persönlicher Unbilligkeit der Einhebung ausgeführt, dass anlässlich…
…Schätzung durch die BP für den berufungsgegenständlichen Zeitraum keine Bedeutung beizumessen, da im Ergebnis einer Schätzung gemäß § 184 BAO kein Strafzuschlag enthalten sein darf. Allerdings zeigt sich anhand des steuerlichen Verhaltens des Bw. sehr deutlich, dass durch die bei den vorangegangen abgabenbehördlichen Prüfungen vorgenommenen pauschalen…
…500,00 | Bewirtung | 13.990,02 | 6.995,01 | 6.995,01 | | | | | Andere Änderungen | | | | Firmenwert Verschmelzung RTZ GmbH | 128.878,00 | 64.439,00 | 64.439,00 | Strafzuschl…
…Da alle Klienten erfasst wurden ist kein Sicherheitszuschlag gerechtfertigt. Ein Sicherheitszuschlag soll ja keinen Strafzuschlag darstellen. Er hat jedenfalls in seiner langen Tätigkeit als Prüfer keinen Sicherheitszuschlag in dieser Höhe gesehen. Über Vorhalt der Referentin die die Einkünfte von Helga W der Aufstellung der Berufungswerber…
…die Besteuerungsgrundlagen vollständig und richtig erfasst worden sind, verbleibt kein Raum für eine "noch verbleibende Unsicherheit". Der Sicherheitszuschlag wird damit in der Konsequenz zu einem Strafzuschlag. Ein derartiger Zuschlag ist aber nicht Aufgabe einer Schätzung. Für die einzelnen, in diesem Verfahren in Berufung gezogenen Bescheide…
…Der Bw. sei auch seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen und die vorgelegten Aufzeichnungen sachlich richtig. Eine Schätzungsbefugnis sei daher nicht gegeben. Ad Privatdarlehen - Sicherheitszuschlag (SZ) als Strafzuschlag) Die Feststellung der BP, dass die Herkunft des Betrages von S 150.000,00 (1999) nicht aufgeklärt wurde, sei unrichtig…