…1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Die Berufungswerberin (Bw) ist - wie sich aus ihrer Internet-Homepage ergibt - seit 2006 amtsführende Stadträtin für xx in A. Sie hat in der elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2005 die Berücksichtigung…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw), A***** B*****, ist Gemeindebediensteter und Stadtrat einer Stadtgemeinde. Er beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 unter anderem die steuerliche Berücksichtigung verschiedener Aufwendungen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 13. 9. 2012 anerkannte das Finanzamt nur einen Teil der beantragten Aufwendungen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Stadtrat A***** B*****, Adresse, vom 2. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y***** vom 14. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 14. Februar 2012 wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Barbara Straka, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Stadtrat Johann Fuchs über die Berufungen des XX., Adr., vertreten durch Mag. Rudolf Karall und Dr. Martin Schober, vom 6. September…
…seinem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) im Zusammenhang mit seiner damaligen politischen Funktion als Stadtrat für A der Stadtgemeinde X unter anderem Bewirtungsspesen in der Höhe von € 4.859 als Werbungskosten geltend. Mit Bescheid vom 27…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke sowie die Mitglieder Oberrätin Mag. Irene Eberl, Stadtrat Johann Fuchs und Kommerzialrätin Stefanie Toifl, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, am 4. Februar 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Dr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Beamtin Mag. Irene Eberl, Stadtrat Johann Fuchs und Landesinnungsmeister Manfred Kinder im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Thomas Keppert, Wirtschaftstreuhänder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Beamtin Mag. Irene Eberl, Stadtrat Johann Fuchs und Landesinnungsmeister Kommerzialrat Manfred Kinder im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Thomas Keppert…
…Sonst. Werbungskosten | 6.411,93 | 12.645,48 | Gesamtsumme | 8.813,87 | 16.192,36 Diese Aufwendungen würden sich auf ihre Tätigkeiten als Lehrerin sowie Politikerin (Stadträtin und Obfrau der VP-Frauen) beziehen. In einem Ersuchen um Ergänzung vom 26…
…Mag. Gertraud Hausherr, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper über die Berufung des A C, vom 10. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann…
…Mag. Irene Eberl, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Leitner&Leitner GmbH & Co KG, 1030 Wien, Am Heumarkt 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch ADir. Eva…
…Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des Bw., vom 19. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektor Walter Halbmayr…
…Wanke als Vorsitzenden und Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper als weitere Mitglieder, über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, 2500 Baden, Wassergasse 22-26, vom 2. März 2006 gegen den Bescheid des…
…und die weiteren Mitglieder Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerinnen Sarah Jahns und Christina Klein, über die Berufung des Bw., vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 7400 Oberwart, Wiener Straße 9-11…
…ersehen. Entscheidungsgründe In ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 machte die Berufungswerberin (Bw.) Werbungskosten im Gesamtbetrag von € 15.691 im Zusammenhang mit ihrer politischen Funktion als Stadträtin und Landtagsabgeordnete geltend. Konkret handelte es sich dabei um Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur…
…MB die im Plan (Pkt. II.) mit "1" bezeichnete Teilfläche des GSt [...] unentgeltlich an die [Berufungsführerin] und diese übernimmt auf Grund des Beschlusses des Stadtrates vom 10.10.2006 diese Teilfläche unter gleichzeitiger Widmung als Gemeindestraße in ihr Eigentum. V. Kosten, Steuern, Gebühren Sämtliche mit…
…Gesellschafter SD ist selbst als Musiker in einigen namhaften österreichischen Klangkörpern tätig, welcher Umstand von Vorteil für die Kontaktaufnahme zu den auftretenden Künstlern war. Die Gemeinde gewährte laut Protokoll über den Stadtratsbeschluss vom 10. März 2003 die Hingabe eines Zuschusses in Höhe von 15.000…
…Fall macht der Bw. für das Jahr 2007 Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 18.374,87 im Zusammenhang mit seiner politischen Funktion als Stadtrat geltend. Davon hat das Finanzamt Aufwendungen in der Höhe von € 7.422,81 als Werbungskosten gemäß § 16 Abs…
… 23 Abs. 2 Bezügegesetz beziehe sich nicht auf Bürgermeister und Gemeinderäte (Stadträte) von Gemeinden/Städten ohne eigenem Statut.Der VwGH habe den Anspruch eines Bürgermeisters einer Gemeinde ohne eigenes Statut auf Bezug von Arbeitslosengeld bejaht, weil es sich bei seinen Bezügen nicht um Einkommen aus…
…folgt: Der Bw. habe in seiner Einkommensteuererklärung das Werbungskostenpauschale für Mitglieder einer Stadt- Gemeinde- oder Ortsvertretung gemäß § 10 der VO BGBl II 2001/382 für seine Tätigkeit als Stadtrat bei der XXÖ geltend gemacht. Dieses Pauschale sei ihm ohne Begründung nicht gewährt worden. Er müsse…