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BFG RV/7103422/2020Werbungskosten eines Stadtrates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2024

…Bf1*** (i.d.Folge Bf.) erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus nichtselbstständiger Tätigkeit, u.a. als Stadtrat der V. Das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach erließ am 11. Juli 2019 einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017, in dem von der Erklärung insoweit abgewichen wurde…

UFSF RV/0063-F/09Aufhebung gem. § 289 Abs. 1 BAO (Ermittlungs- und Feststellungsmängel, unvollständige Aktenvorlage - Werbungskosten einer Stadträtin)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.01.2010

…1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Die Berufungswerberin (Bw) ist - wie sich aus ihrer Internet-Homepage ergibt - seit 2006 amtsführende Stadträtin für xx in A. Sie hat in der elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2005 die Berücksichtigung…

UFSW RV/1238-W/131. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) 2. Übernahme der Kosten für eine Autobusfahrt eines Vereins Werbungskosten als Stadtrat? 3. Übernahme der Kosten für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung der erwerbslosen Tochter, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw), A***** B*****, ist Gemeindebediensteter und Stadtrat einer Stadtgemeinde. Er beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 unter anderem die steuerliche Berücksichtigung verschiedener Aufwendungen. Mit Einkommensteuerbescheid vom 13. 9. 2012 anerkannte das Finanzamt nur einen Teil der beantragten Aufwendungen…

LStR 2002 Rz 4066.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische Funktionäre ist sie nicht anzuwenden. Zu den Mitgliedern einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung zählen beispielsweise der Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte, geschäftsführende Gemeinderäte, Gemeindevertreter, Bezirks- und Ortsvertreter, Bezirksvorsteher sowie deren Vertreter und Ortsvorsteher laut Gemeindeordnung (UFS 2.7.2007, RV/0929…

LStR 2002 Rz 6889.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Bezirks-, Gemeinde- oder Ortsvertretung, die nicht bereits bisher als Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträte oder amtsführende Gemeinderäte lohnsteuerpflichtig waren. Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften fallen unter § 29 Z 4 EStG 1988, soweit sie nicht unter § 25 EStG 1988 fallen (gesetzliche Klarstellung der Subsidiarität). Siehe dazu…

UFSW RV/1515-W/12Kein Nachweis von beruflich veranlassten Bewirtungsaufwendungen mittels bloßer "Gasthauszettel"
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.09.2012

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Stadtrat A***** B*****, Adresse, vom 2. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y***** vom 14. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 14. Februar 2012 wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO…

UFSW RV/2325-W/061. fehlende Bescheidbegründung 2. Abzugsfähigkeit von Verkehrsstrafen 3. Höhe der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern 4. kein Vorsteuerabzug bei nicht ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.10.2008Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Barbara Straka, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Stadtrat Johann Fuchs über die Berufungen des XX., Adr., vertreten durch Mag. Rudolf Karall und Dr. Martin Schober, vom 6. September…

UFSW RV/2132-W/07Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…seinem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber (Bw.) im Zusammenhang mit seiner damaligen politischen Funktion als Stadtrat für A der Stadtgemeinde X unter anderem Bewirtungsspesen in der Höhe von € 4.859 als Werbungskosten geltend. Mit Bescheid vom 27…

UFSW RV/1355-W/021) Fremdüblichkeit der Vermietung eines Einfamilienhauses 2) Restnutzungsdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2004Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke sowie die Mitglieder Oberrätin Mag. Irene Eberl, Stadtrat Johann Fuchs und Kommerzialrätin Stefanie Toifl, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, am 4. Februar 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Dr…

UFSW RV/0285-W/03Sonderwerbungskosten eines Miteigentümers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.07.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Beamtin Mag. Irene Eberl, Stadtrat Johann Fuchs und Landesinnungsmeister Manfred Kinder im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Thomas Keppert, Wirtschaftstreuhänder…

UFSW RV/2087-W/02Anschaffung durch Erwerb in Versteigerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.07.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Beamtin Mag. Irene Eberl, Stadtrat Johann Fuchs und Landesinnungsmeister Kommerzialrat Manfred Kinder im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Thomas Keppert…

UFSL RV/0613-L/11Werbungskosten einer Politikerin und Lehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…Sonst. Werbungskosten | 6.411,93 | 12.645,48 | Gesamtsumme | 8.813,87 | 16.192,36 Diese Aufwendungen würden sich auf ihre Tätigkeiten als Lehrerin sowie Politikerin (Stadträtin und Obfrau der VP-Frauen) beziehen. In einem Ersuchen um Ergänzung vom 26…

UFSW RV/0161-W/09Zu den nichtselbständigen Einkünften zählen auch rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.08.2009Teil 1/2

…Mag. Gertraud Hausherr, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper über die Berufung des A C, vom 10. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann…

UFSW RV/0749-W/09Pendlerpauschale eines Alleinstehenden vom weiter entfernten Wohnsitz, obwohl er am Arbeitsort über eine Wohnung verfügt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.05.2009

…Mag. Irene Eberl, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Leitner&Leitner GmbH & Co KG, 1030 Wien, Am Heumarkt 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch ADir. Eva…

UFSW RV/0556-W/09Doppelte Haushaltsführung erforderlich?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2009

…Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des Bw., vom 19. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektor Walter Halbmayr…

UFSW RV/0545-W/06Begriff der "Pachtzinse" nach § 13 LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.10.2008Teil 1/2

…Wanke als Vorsitzenden und Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper als weitere Mitglieder, über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, 2500 Baden, Wassergasse 22-26, vom 2. März 2006 gegen den Bescheid des…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 1/3

…und die weiteren Mitglieder Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerinnen Sarah Jahns und Christina Klein, über die Berufung des Bw., vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 7400 Oberwart, Wiener Straße 9-11…

UFSW RV/2145-W/07Werbungskosten einer Politikerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2008

…ersehen. Entscheidungsgründe In ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 machte die Berufungswerberin (Bw.) Werbungskosten im Gesamtbetrag von € 15.691 im Zusammenhang mit ihrer politischen Funktion als Stadträtin und Landtagsabgeordnete geltend. Konkret handelte es sich dabei um Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur…

UFSF RV/0192-F/07Bereicherungsabsicht bei unentgeltlichem Grundstückswerwerb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…MB die im Plan (Pkt. II.) mit "1" bezeichnete Teilfläche des GSt [...] unentgeltlich an die [Berufungsführerin] und diese übernimmt auf Grund des Beschlusses des Stadtrates vom 10.10.2006 diese Teilfläche unter gleichzeitiger Widmung als Gemeindestraße in ihr Eigentum. V. Kosten, Steuern, Gebühren Sämtliche mit…

BFG RV/2100583/2019Werbungskosten einer Politikerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2026

…Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin bezog im Beschwerdejahr 2016 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei der ***x*** und aus ihrer Tätigkeit bei der Stadtgemeinde ***Ort 1*** als Stadträtin. Mit Bescheid vom 11.06.2018 hat das Finanzamt die Einkommensteuer betreffend das Beschwerdejahr 2016 mit € 3.813,- festgesetzt…