… 162 Abs. 2 BAO darauf hingewiesen, dass es sich bei der X Anstalt nach den bisherigen Erkenntnissen um eine Sitzgesellschaft im Sinne des liechtensteinischen Steuergesetzes handle und die geltend gemachten Provisionsaufwendungen nur dann anerkannt werden könnten, wenn anhand geeigneter Unterlagen bewiesen werde, dass tatsächlich ein…
…wurzelnde Vorteilsgewährung dar. TZ 21 Erhebungen betreffend Zahlungen an die *Anstalt, Liechtenstein hätten ergeben, dass diese Anstalt eine Sitzgesellschaft sei, welche auf Grund des liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes weder im Fürstentum noch außerhalb Versicherungsgeschäfte abschließen dürfe. Die im geprüften Zeitraum diesbezüglich angefallenen Aufwendungen für "Versicherungsprämien" betreffend risikobehaftete…
- Das Zustandekommen des Versicherungsvertrages sei nicht nachvollziehbar gemacht worden, was beim UFS erhebliche Zweifel am Bestehen einer ernst gemeinten fremdüblichen Geschäftsbeziehung zwischen von einander unabhängigen Unternehmen geweckt habe - Zweifel, die der Bw bislang nicht habe ausräumen können. Der Inhalt des Vertrages - von einem Rechtsanwalt konzipiert…
…Ltd. steht, konnte vom Prüfer nicht eruiert werden. Der Referent ist davon überzeugt, dass beide maltesischen Sitzgesellschaften immer im Einflussbereich der Ehegatten DG und BG gestanden sind. Diese Ansicht wird auch durch eine niederschriftliche Aussage des EF, nunmehriger Gesellschafter-Geschäftsführer der WT-GmbH, gestützt. Anlässlich…
…Feststellungen (es handelt sich jeweils um Schillingbeträge): Zurechnung der Einkünfte/Domizilgesellschaft "P-Ltd. Company" (Tz. 16): Die gegenständliche Gesellschaft sei eine so genannte "Exempt Company" (Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft), sodass deren Einkünfte dem Bw. in nachstehender Höhe zuzurechnen seien (es handelt sich jeweils um Schillingbeträge): | Umsatz…
…eine Vielzahl von über Jahre hinweg beobachteten Fallkonstellationen dokumentiert, dass immer wieder versucht wird, im Wege einer Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über im Steueroasenland Liechtenstein begründete Sitzgesellschaften via Gewinnverlagerungen Steuerspareffekte zu erzielen. Eine solche Sitz- oder Domizilgesellschaft, die im Artikel 84 des liechtensteinischen Steuergesetzes umschrieben ist…
…erblickt werden. Abgesehen davon, dass diese gerade im Zusammenhang mit Sitzgesellschaften immer wieder eingewendete Behauptung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt durch nichts bewiesen ist und auch gegenständlich in keiner wie immer gearteten Weise konkretisiert wurde, ist dies schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kunden die Verträge…
…2. Absatz würden einkommensteuerrechtliche Bedenken von Dr. Loukota hinsichtlich der Mindestkörperschaftsteuerpflicht geäußert, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall um eine bloße Sitzgesellschaft (ohne inländische Betriebsstätte und ohne inländischen Immobilienbesitz) handle. Abschließend stellte die Bw. die "Anträge auf Bescheidänderung gem. § 299 BAO zum KSt-Bescheid…
…2. Absatz würden einkommensteuerrechtliche Bedenken von Dr. Loukota hinsichtlich der Mindestkörperschaftsteuerpflicht geäußert, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall um eine bloße Sitzgesellschaft (ohne inländische Betriebsstätte und ohne inländischen Immobilienbesitz) handle. Abschließend stellte die Bw. die "Anträge auf Bescheidänderung gem. § 299 BAO zum KSt-Bescheid…
…eine leitende Funktion im Unternehmen innegehabt hätte. Nach Ansicht der BP würde es sich eindeutig um eine Umgehung des österreichischen Steuerrechts durch Einschaltung der liechtensteinischen Domizilgesellschaft handeln. Um jedoch eine Anerkennung der Sitzgesellschaft zu erreichen, hätte der Bw. folgende Pflichten beachten müssen: Bei abgabenrechtlichen Beziehungen…
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend vom Zahlenmaterial der Kontrollmitteilungen der GrBP betreffend die Fa. D. GmbH und Ermittlungen der BP bzgl. der Fa. Ch. GmbH und Fa. E. AG, in den Jahren 1996 bis 1998. Es liegen sowohl Kontoauszüge der Firmen D. GmbH und E…
Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…nichts gewonnen werden, weil es im Wesen von sog. "Sitzgesellschaften", auch "Off-Shore-Gesellschaften" oder auch "Steueroasenfirmen" genannt, liegt, dass diese zumeist von ortsansässigen Treuhändern gegründeteten und verwalteten Unternehmen zur Verschleierung zumeist - wie im vorliegenden Fall - andere Sitzgesellschaften als Eigentümer ausweisen, um es dadurch den…
…unter anderem auch die Nichtanerkennung der Zinszahlungen als Betriebsausgaben, diskutiert. Aufgrund der der Betriebsprüfung bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Unterlagen und der Tatsache, dass es sich beim Empfänger der Zahlungen um eine Schweizer Sitzgesellschaft handelt, wurde dem Abgabepflichtigen eine schriftliche Aufforderung gem. § 162 BAO übergeben…
…SWK 2000, S 846). Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass Geschäfte mit einer in der Schweiz ansässigen Sitzgesellschaft (Domizilgesellschaft), deren tatsächliche Beteiligte nicht bekannt sind und hinsichtlich derer von den ausländischen Abgabenbehörden nicht umfassende Amtshilfe geleistet wird, grundsätzlich zu hinterfragen sind. Im gegenständlichen Fall hat die…
Es braucht daher nicht untersucht werden, ob - und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt - ein Steuerpflichtiger, der regelmäßig Geschäfte mit einer eindeutig wirtschaftlich aktiven Domizilgesellschaft tätigt, im Hinblick auf § 162 BAO prüfen muss, ob die Voraussetzungen des Vorliegens einer wirtschaftlich aktiven Gesellschaft noch gegeben sind, wobei im…
…2001/13/0013), weshalb es als wirklicher Empfänger von Leistungsvergütungen nicht in Betracht kommt) handelt. Dass die X-AG als Domizilgesellschaft (das Wesen einer Domizil- oder Sitzgesellschaft besteht darin, dass diese in dem Niedrigsteuerstaat nur ihren Sitz - mit oder ohne Haltung eines Büros - hat und…
Dass die den geltend gemachten Zinsaufwendungen der Bw. zu Grunde liegenden Geschäftsvorgänge (die Bw. gewährt der in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Firma E ein Darlehen, wofür letztere deren Software der Bw. überlässt und die Bw. diese Software der Firma E gegen Lizenzzahlungen wieder zur Verfügung stellt; die…
…Aus Sicht der Betriebsprüfung hätte es sich daher bei der maltesischen Fa. C um eine Sitzgesellschaft gehandelt. Der aus der Anteilsveräußerung lukrierte Gewinn in Höhe von S 1,150.000,00 wäre daher den maltesischen Steuergesetzen entsprechend steuerschonend erfolgt. Der Verkauf an die maltesische Sitzfirma…
…auf die Anfragebeantwortung des Kreditschutzverbandes von 1870 vom 25. Juni 1999 verwiesen), dass es sich bei der J-A um eine Domizil- bzw. Sitzgesellschaft handle, die in Liechtenstein keine geschäftlichen oder kommerziellen Tätigkeiten entfalten darf, konnte nicht widerlegt werden, zumal keinerlei nachprüfbare Tatsachen aufgezeigt wurden…