…zu bieten. Und zwar dadurch, dass diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische Sitzgesellschaft umgelenkt werden, sodass sie einer Besteuerung in Österreich und den anderen EU-Staaten entzogen sind und schließlich auch in der Schweiz nicht - oder kaum - besteuert werden. Die durch "sinngemäße" Anwendung von §…
…auf der Grundlage von § 94a EStG an die holländische Muttergesellschaft rückerstattet, obgleich es sich hiebei um eine Sitzgesellschaft (ohne eigene Betriebsräumlichkeiten und ohne eigene Mitarbeiter) handelt, wurde sonach in diesem Rückerstattungsverfahren seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine Missbrauchs- oder andere Umgehungsgestaltung vorgefunden, dann ist dies ein…
… 162 Abs. 2 BAO darauf hingewiesen, dass es sich bei der X Anstalt nach den bisherigen Erkenntnissen um eine Sitzgesellschaft im Sinne des liechtensteinischen Steuergesetzes handle und die geltend gemachten Provisionsaufwendungen nur dann anerkannt werden könnten, wenn anhand geeigneter Unterlagen bewiesen werde, dass tatsächlich ein…
Gründet ein Londoner Geschäftsmann unter Übernahme der Geschäftsführerfunktion für Barter-Geschäfte mit osteuropäischen Staaten in Österreich eine Sitz-GesmbH, die weder über eigene Räumlichkeiten noch über eigenes Personal in Österreich verfügt und deren Aktivitäten von einem österreichischen Geschäftspartner des Londoner Geschäftsmannes wahrgenommen werden, so wird…
…die Vorteile des DBA-UdSSR in Anspruch zu nehmen; eine DBA-konforme Ansässigkeit könnte österreichischerseits nur dann nicht bestätigt werden, wenn die tatsächliche Geschäftsleitung der österreichischen Sitzgesellschaft in einem DBA-Partnerstaat gelegen ist, mit dem ein DBA besteht, dessen Bestimmungen Österreich das Besteuerungsrecht an russischen…
Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…
…wurzelnde Vorteilsgewährung dar. TZ 21 Erhebungen betreffend Zahlungen an die *Anstalt, Liechtenstein hätten ergeben, dass diese Anstalt eine Sitzgesellschaft sei, welche auf Grund des liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes weder im Fürstentum noch außerhalb Versicherungsgeschäfte abschließen dürfe. Die im geprüften Zeitraum diesbezüglich angefallenen Aufwendungen für "Versicherungsprämien" betreffend risikobehaftete…
- Das Zustandekommen des Versicherungsvertrages sei nicht nachvollziehbar gemacht worden, was beim UFS erhebliche Zweifel am Bestehen einer ernst gemeinten fremdüblichen Geschäftsbeziehung zwischen von einander unabhängigen Unternehmen geweckt habe - Zweifel, die der Bw bislang nicht habe ausräumen können. Der Inhalt des Vertrages - von einem Rechtsanwalt konzipiert…
…Ltd. steht, konnte vom Prüfer nicht eruiert werden. Der Referent ist davon überzeugt, dass beide maltesischen Sitzgesellschaften immer im Einflussbereich der Ehegatten DG und BG gestanden sind. Diese Ansicht wird auch durch eine niederschriftliche Aussage des EF, nunmehriger Gesellschafter-Geschäftsführer der WT-GmbH, gestützt. Anlässlich…
…noch die mit Deutschland getätigte Absprache Anwendung, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung im Fall einer Ferngeschäftsführung immer der Sitz der betreffenden GmbH ist. Handelt es sich bei der österreichischen GmbH um eine Sitzgesellschaft an der Adresse eines österreichischen Wirtschaftstreuhänders, dann fehlt es jedenfalls an einer…
…Feststellungen (es handelt sich jeweils um Schillingbeträge): Zurechnung der Einkünfte/Domizilgesellschaft "P-Ltd. Company" (Tz. 16): Die gegenständliche Gesellschaft sei eine so genannte "Exempt Company" (Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft), sodass deren Einkünfte dem Bw. in nachstehender Höhe zuzurechnen seien (es handelt sich jeweils um Schillingbeträge): | Umsatz…
…eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handeln sollte, ein Verständigungsverfahren für erforderlich gehalten, falls eingewendet werden sollte, dass die DBA der Erhebung der MIKÖ entgegenstehen. Wenn es auch richtig ist, dass eine immobilien- und betriebstättenlose inländische Sitzgesellschaft auf Grund der…
…eine Vielzahl von über Jahre hinweg beobachteten Fallkonstellationen dokumentiert, dass immer wieder versucht wird, im Wege einer Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über im Steueroasenland Liechtenstein begründete Sitzgesellschaften via Gewinnverlagerungen Steuerspareffekte zu erzielen. Eine solche Sitz- oder Domizilgesellschaft, die im Artikel 84 des liechtensteinischen Steuergesetzes umschrieben ist…
…erblickt werden. Abgesehen davon, dass diese gerade im Zusammenhang mit Sitzgesellschaften immer wieder eingewendete Behauptung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt durch nichts bewiesen ist und auch gegenständlich in keiner wie immer gearteten Weise konkretisiert wurde, ist dies schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Kunden die Verträge…
…2. Absatz würden einkommensteuerrechtliche Bedenken von Dr. Loukota hinsichtlich der Mindestkörperschaftsteuerpflicht geäußert, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall um eine bloße Sitzgesellschaft (ohne inländische Betriebsstätte und ohne inländischen Immobilienbesitz) handle. Abschließend stellte die Bw. die "Anträge auf Bescheidänderung gem. § 299 BAO zum KSt-Bescheid…
…2. Absatz würden einkommensteuerrechtliche Bedenken von Dr. Loukota hinsichtlich der Mindestkörperschaftsteuerpflicht geäußert, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall um eine bloße Sitzgesellschaft (ohne inländische Betriebsstätte und ohne inländischen Immobilienbesitz) handle. Abschließend stellte die Bw. die "Anträge auf Bescheidänderung gem. § 299 BAO zum KSt-Bescheid…
…eine leitende Funktion im Unternehmen innegehabt hätte. Nach Ansicht der BP würde es sich eindeutig um eine Umgehung des österreichischen Steuerrechts durch Einschaltung der liechtensteinischen Domizilgesellschaft handeln. Um jedoch eine Anerkennung der Sitzgesellschaft zu erreichen, hätte der Bw. folgende Pflichten beachten müssen: Bei abgabenrechtlichen Beziehungen…
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend vom Zahlenmaterial der Kontrollmitteilungen der GrBP betreffend die Fa. D. GmbH und Ermittlungen der BP bzgl. der Fa. Ch. GmbH und Fa. E. AG, in den Jahren 1996 bis 1998. Es liegen sowohl Kontoauszüge der Firmen D. GmbH und E…
Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…nichts gewonnen werden, weil es im Wesen von sog. "Sitzgesellschaften", auch "Off-Shore-Gesellschaften" oder auch "Steueroasenfirmen" genannt, liegt, dass diese zumeist von ortsansässigen Treuhändern gegründeteten und verwalteten Unternehmen zur Verschleierung zumeist - wie im vorliegenden Fall - andere Sitzgesellschaften als Eigentümer ausweisen, um es dadurch den…