…die Verkehrsanschauung in kleineren Gemeinden - wozu nach Ansicht des Bw. auch B zu zählen sei - und auf die Einkommens- und Vermögenslage des Steuerpflichtigen die Unterstützung des Sohnes von der Sittenordnung geboten und somit zwangsläufig sei. Unter der Annahme, dass in den Berufungssenaten billig und gerecht…
… 25 Bundesabgabenordnung) in Betracht. Eine sittliche Verpflichtung liegt nur dann vor. wenn die Übernahme von Aufwendungen nach dem Urteil gerecht und billig denkender Personen durch die Sittenordnung geboten erscheint. Es reicht nicht aus, dass sich die steuerpflichtige Person zur Tätigkeit von Aufwendungen sittlich verpflichtet fühlt…
…den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es reicht daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. In diesem Sinne besteht etwa keine sittliche Verpflichtung, dass ein Kind sich für die Abgabenschulden der Mutter verbürgt.…
…und diese Rückzahlungsgarantie hat der Bw. für Zahlungsverpflichtungen seines behinderten Sohnes übernommen: Erwerben behinderte - und aus diesem Grund ein geringes (oder kein) Einkommen beziehende - erwachsene Kinder behindertengerechte Wirtschaftsgüter, erscheint die finanzielle Unterstützung der Eltern durch die Sittenordnung objektiv geboten; Entscheidungsgrundlage im ggstl. Berufungsfall ist daher…
…Es reicht daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. Es gibt im gegenständlichen Fall keinerlei Hinweise dafür, dass bereits das Eingehen der in Rede stehenden Verbindlichkeit der Bw. im August 2001 zwangsläufig erfolgte…
…zu tragen, konnte ich mich aus sittlichen Gründen der Übernahme der Kosten keinesfalls entziehen. In Anbetracht der Einkommensrelationen war die Übernahme der Aufwendungen durch mich als Schwiegersohn objektiv durch die Sittenordnung geboten (RZ 832 der Lohnsteuerrichtlinien). Auch in RZ 829 ist ganz eindeutig ausgesprochen, dass…
…Bildungschancen und Berufsaussichten wie alle anderen Realgymnasien im Nahbereich Ihres Wohnortes. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in diesem Zusammenhang in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es die Sittenordnung nicht gebietet, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen…
…sohin nicht im Sinne von "gleich", sondern von "gleichwertig" zu verstehen (VwGH vom 22.12.2004,2003/15/0058). Der Verwaltungsgerichthof hat nach ständiger Judikatur ausgesprochen, die Sittenordnung gebiete es nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der…
…wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vertrete in diesem Zusammenhang in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es die Sittenordnung nicht gebiete, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule…
…zugekommenen Beträge. Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird ein Verhalten, das von der Rechts- und Sittenordnung verpönt ist, nicht allein dadurch von der Besteuerung ausgeschlossen (vgl. ÖStZ 2001, 293). In dem in der Literatur hinlänglich besprochenen Erkenntnis vom 25.11.2002, 97/14/0094, 97…
…ein öffentliches Gymnasium (bbb.) zu besuchen, dass einen Maturaabschluß ermöglicht. Der Verwaltungerichtshof vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es die Sittenordnung nicht gebietet, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem…
…lassen, ist als sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 anzusehen. Die Sittenordnung gebietet es aber nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem Lehrziel, wenn auch anderen Unterrichtsmethoden…
…Die Finanzierung eines Studiums eines bereits selbsterhaltungsfähigen Kindes sei zwar menschlich verständlich und durchaus wünschens- und lobenswert, allerdings nicht durch die Sittenordnung geboten. Für den Fall der Weigerung der Finanzierung des Studiums eines selbsterhaltungsfähigen Kindes hätten die Eltern des Kindes sicherlich nicht mit öffentlicher Missbilligung…
…schien der Bw. "nach dem Urteil billig und gerecht denkender Personen, der Sittenordnung nach geboten". Mit Bescheid vom 22. März 2005 erkannte das Finanzamt die geltend gemachte außergewöhnliche Belastung in Höhe von 5.372,48 Euro nicht an und begründete dies damit, dass die Überziehung…
…2 EStG. Es ist auch eine Zwangsläufigkeit nach sittlichen Gründen gegeben, denn die Übernahme der Kosten ist nach dem Urteil billig und gerecht denkender Personen durch die Sittenordnung geboten. Nach § 20 EStG stellen Unterhaltsleistungen nichtabzugsfähige Kosten dar. Kosten die jedoch bei der Ausübung des Umgangs…
…kommt in erster Linie gegenüber nahen Angehörigen und in Lebensgemeinschaft in Betracht. Eine sittliche Verpflichtung liegt nur dann vor, wenn die Übernahme von Aufwendungen nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen durch die Sittenordnung objektiv geboten erscheint. Ob sich ein Steuerpflichtiger subjektiv verpflichtet fühlt…
…ihren Fähigkeiten entsprechende Schulausbildung angedeihen zu lassen. Ist diese Schule eine Privatschule, würden zwangsläufig Kosten anfallen. Die Sittenordnung würde den Eltern die Finanzierung einer Privatschule nicht gebieten, wenn der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem Lehrziel möglich sei. Die sei im gegenständlichen Fall nicht gegeben…
…aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Dabei liegt eine sittliche Verpflichtung nur dann vor, wenn die Übernahme der Aufwendungen nach dem Urteil billig und gerecht denkender Personen (Objektiv) nach der Sittenordnung geboten erscheint. Als Personenkreis, denen gegenüber eine solche sittliche Verpflichtung besteht…
…Krankheitskosten eine über die rechtliche Verpflichtung hinausgehende sittliche Verpflichtung bestehen kann, verlangt auch die Sittenordnung nicht die Gefährdung des eigenen Unterhalts und jene der unterhaltsberechtigten anderen Angehörigen. Die Parteien des Verfahrens haben außer Streit gestellt, dass die Aufteilung der Kosten zwischen den beiden unterhaltsverpflichteten Enkeln…
…dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten." Die Berufungswerberin sieht die als Voraussetzung geforderte existenzbedrohende Notlage zusammengefasst darin, dass der Kaufvertrag ohne die Leistung ihrer Bürgschaft nicht für den Kauf des Wohn- und Betriebsgebäudes zustande kommen…