…die Verkehrsanschauung in kleineren Gemeinden - wozu nach Ansicht des Bw. auch B zu zählen sei - und auf die Einkommens- und Vermögenslage des Steuerpflichtigen die Unterstützung des Sohnes von der Sittenordnung geboten und somit zwangsläufig sei. Unter der Annahme, dass in den Berufungssenaten billig und gerecht…
… 25 Bundesabgabenordnung) in Betracht. Eine sittliche Verpflichtung liegt nur dann vor. wenn die Übernahme von Aufwendungen nach dem Urteil gerecht und billig denkender Personen durch die Sittenordnung geboten erscheint. Es reicht nicht aus, dass sich die steuerpflichtige Person zur Tätigkeit von Aufwendungen sittlich verpflichtet fühlt…
…den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es reicht daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. In diesem Sinne besteht etwa keine sittliche Verpflichtung, dass ein Kind sich für die Abgabenschulden der Mutter verbürgt.…
…und diese Rückzahlungsgarantie hat der Bw. für Zahlungsverpflichtungen seines behinderten Sohnes übernommen: Erwerben behinderte - und aus diesem Grund ein geringes (oder kein) Einkommen beziehende - erwachsene Kinder behindertengerechte Wirtschaftsgüter, erscheint die finanzielle Unterstützung der Eltern durch die Sittenordnung objektiv geboten; Entscheidungsgrundlage im ggstl. Berufungsfall ist daher…
…Es reicht daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. Es gibt im gegenständlichen Fall keinerlei Hinweise dafür, dass bereits das Eingehen der in Rede stehenden Verbindlichkeit der Bw. im August 2001 zwangsläufig erfolgte…
…zu tragen, konnte ich mich aus sittlichen Gründen der Übernahme der Kosten keinesfalls entziehen. In Anbetracht der Einkommensrelationen war die Übernahme der Aufwendungen durch mich als Schwiegersohn objektiv durch die Sittenordnung geboten (RZ 832 der Lohnsteuerrichtlinien). Auch in RZ 829 ist ganz eindeutig ausgesprochen, dass…
…daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten (siehe Rz 832). In diesem Sinne besteht keine sittliche Verpflichtung, dass ein Kind sich für die Abgabenschulden der Mutter verbürgt (VwGH 18.10.1995, 92/13…
…eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Eine sittliche Verpflichtung liegt nur dann vor, wenn die Übernahme der Aufwendungen nach dem Urteil billig und gerecht denkender Personen (objektiv) durch die Sittenordnung geboten erscheint. Es reicht nicht aus, dass sich…
…VwGH 23.04.1985, 84/14/0158) erscheint bzw. eine ungünstige Nachrede in der Öffentlichkeit vermieden werden soll. Vielmehr muss die Sittenordnung dieses Handeln gebieten bzw. fordern (vgl. VwGH 09.09.1998, 94/14/0009). Die Zwangsläufigkeit ist stets nach den Umständen des Einzelfalls (vgl…
…der Zwangsläufigkeit wurde vorgebracht, dass eine sittliche Verpflichtung in erster Linie gegenüber nahen Angehörigen in Betracht komme und dann vorliege, wenn die Übernahme von Aufwendungen nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen durch die Sittenordnung objektiv geboten erscheine. Alle Menschen, die bereits Erfahrungen mit…
…notwendig. Anders wäre es bei Anschaffung teurer Privatgegenstände. Das Eingehen der Kreditverpflichtung darf nicht nur menschlich verständlich sein, sondern muss auch nach der sogenannten Sittenordnung objektiv geboten sein. Die Lohnsteuer-Richtlinien dazu (Rz 832): Sittliche Verpflichtung ist in erster Linie gegenüber nahen Angehörigen gegeben. Zum…
…verpflichtet gefühlt, die Pflegekosten zu übernehmen. Sein Verhalten erscheine nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen durch die Sittenordnung geboten. Er begehre daher die Berücksichtigung von 13.800,00 € als außergewöhnliche Belastung. Es erging eine abweisende Berschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde. Darin wurde ausgeführt, tatsächliche…
…an einer unverschuldeten Notlage der Exfrau, weil sich die wirtschaftliche Lage als Folge des einvernehmlich abgeschlossenen Scheidungsvergleiches darstellt und darin ausdrücklich auf Unterhalt aus Notlage verzichtet wird und insoweit auch nach der Sittenordnung keine Leistungen an nahe Angehörige gefordert wird. Ob die unter Bedachtnahmne auf…
…dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen habe. Eine sittliche Verpflichtung liege nur vor, wenn die Übernahme der Aufwendungen nach dem Urteil billig und gerecht denkender Personen durch die Sittenordnung geboten erscheine. Es reiche nicht aus, dass sich der Steuerpflichtige zur Tätigung der Aufwendungen…
…geraten, die die Weiterführung ihrer – neben einer Berufstätigkeit verfolgten - Ausbildung zur diplomierten Sozialbetreuerin sowie die Betreuung ihres sechsjährigen Kindes, für das sie als Alleinerzieherin verantwortlich war, massiv gefährdete. Die "in X" herrschende Sittenordnung gebiete es, eigene Kinder in Notlagen zu unterstützen, dies umso mehr, wenn…
…Bildungschancen und Berufsaussichten wie alle anderen Realgymnasien im Nahbereich Ihres Wohnortes. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in diesem Zusammenhang in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es die Sittenordnung nicht gebietet, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen…
…sohin nicht im Sinne von "gleich", sondern von "gleichwertig" zu verstehen (VwGH vom 22.12.2004,2003/15/0058). Der Verwaltungsgerichthof hat nach ständiger Judikatur ausgesprochen, die Sittenordnung gebiete es nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der…
…wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vertrete in diesem Zusammenhang in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es die Sittenordnung nicht gebiete, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule…
…zugekommenen Beträge. Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird ein Verhalten, das von der Rechts- und Sittenordnung verpönt ist, nicht allein dadurch von der Besteuerung ausgeschlossen (vgl. ÖStZ 2001, 293). In dem in der Literatur hinlänglich besprochenen Erkenntnis vom 25.11.2002, 97/14/0094, 97…
…ein öffentliches Gymnasium (bbb.) zu besuchen, dass einen Maturaabschluß ermöglicht. Der Verwaltungerichtshof vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es die Sittenordnung nicht gebietet, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öffentlichen Schule mit vergleichbarem…