…insgesamt drei Selbstanzeigen eingebracht habe, wobei jener bezüglich der strafgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen jedoch mangels Entrichtung keine strafbefreiende Wirkung zukomme. Mit Schreiben vom 29. August 2003 hat der Bf. beim Finanzamt Perg erneut Selbstanzeige erstattet, weil er Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet und auch die geschuldeten Beträge nicht bekannt…
…am 28. Juni 2007, sei neuerlich für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume 2005 und 2006 eine Selbstanzeige erstattet worden, die ebenfalls mangels entsprechender Entrichtung nicht zu einer strafbefreienden Wirkung geführt habe. Zur subjektiven Tatseite würdigte der Spruchsenat die Angaben des Bw. in seiner schriftlichen Rechtfertigung vom 26. Februar…
…August 1993 hätten die für die Monate Jänner bis Dezember 1992 nicht entrichteten, vom Berufungswerber selbst - so die Angaben des damaligen Steuerberaters und nunmehrigen Verteidigers - ermittelten Zahllasten ATS 305.314,61 betragen. Dieser Betrag wurde auch in einer mangels Entrichtung nicht strafbefreienden Selbstanzeige vom 9…
…Trotz der Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen seien solche für die im Spruch genannten Monate erst verspätet eingereicht worden; mangels gleichzeitiger Entrichtung komme diesen Selbstanzeigen keine strafbefreiende Wirkung zu. In subjektiver Hinsicht verwies das Finanzamt auf die Unternehmereigenschaft des Bw. Gleichzeitig wurde der Bw von…
…1/2006 nicht entrichtet, wobei für alle drei genannten Steuern bezüglich der Höhe feststellend zur Vermeidung von Wiederholungen auf Punkt a) des Spruchsenatserkenntnisses verwiesen werde. Einer anlässlich der Betriebsprüfung am 20. April 2006 erstatteten Selbstanzeige komme mangels Entrichtung der beantragten Zahlungserleichterung keine strafbefreiende Wirkung zu…
…des Eventualvorsatzes erforderlich, die beim Bw. beim festgestellten Sachverhalt vorgelegen sei. Die Rechtswohltat einer strafbefreienden Selbstanzeige habe mangels der den abgabenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Entrichtung nicht zuerkannt werden können. Somit habe der Bw. aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sowohl objektiv als auch subjektiv die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49…
…Entscheidung überdies dem Präventionsgedanken im Sinne einer Finanzstrafrechtspflege Rechnung zu tragen. Die erstinstanzliche Geldstrafe von nur rund 10 % des (bisherigen) Strafrahmens ist tatsächlich zu gering bemessen. Dabei sind zu Gunsten der Bw zwar die Schadensgutmachung und die mangels rechtzeitiger Entrichtung nicht strafbefreienden Selbstanzeigen zu bedenken…
…erstatteten Selbstanzeige komme mangels Entrichtung keine strafbefreiende Wirkung zu. Weiters seien die Lohnabgaben in den oben angeführten Zeiträumen verspätet bekannt gegeben und nicht entrichtet worden, da sich der Bw. wegen der finanziellen Notlage eine Kreditierung holen gewollt habe. Der Bw. habe die Abgaben wissentlich nicht…
…den abgabenrechtlichen Vorschriften entsprechende Entrichtung der Abgabe ist aber unterblieben, sodass der Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zukommen konnte. In diesem Zusammenhang wird aber auch auf Lehre und ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hingewiesen, wonach eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, nicht die Einleitung eines…
…selbst angezeigten Beträge an Umsatzsteuervorauszahlungen 2-4,6-7/2006. Insoweit kann daher eine strafbefreiende Selbstanzeige mangels einer der den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG nicht vorliegen. Mit Schreiben der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Juli 2007 wurde der Bw…
…welche aber mangels Mietvertrag bzw. Rechnung nicht anerkannt hätten werden können. Der Selbstanzeige komme mangels rechtzeitiger Entrichtung der sich daraus ergebenden Abgabenbeträge keine strafaufhebende Wirkung zu. Eine Schadensgutmachung im Ausmaß von 36 % wäre erfolgt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die (finanzstrafrechtliche) Unbescholtenheit…
…wider besseren Wissens nicht in der richtigen Höhe geleistet wurden und die geschuldeten Abgabebeträge dem Finanzamt nicht bekannt gegeben wurden. Daraus ergebe sich der Verdacht einer vorsätzlichen auf eine Abgabenersparnis gerichteten Handlungsweise. Der Selbstanzeige könne mangels zeitgerechter Entrichtung der betreffenden Abgabe keine strafbefreiende Wirkung zukommen…
…welche am 15. März 2004 geendet hat, hat der Bw. ohne Zahlung verstreichen lassen, wodurch die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung entfalten konnte. Im Zuge des Untersuchungsverfahrens wurde von der Finanzstrafbehörde I. Instanz weiters festgestellt, dass der Bw. auch für die Monate Jänner bis April 2004…
…Finanzvergehens durch die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung vom Juli 2005 hinlänglich begründet sei. Der erstatteten Selbstanzeige habe mangels Entrichtung (die vereinbarte Zahlungserleichterung sei nicht eingehalten worden) keine strafbefreiende Wirkung zukommen können. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Dezember 2005…
…andererseits aber bereits auf dem ersten Einlageblatt zitiert wird). Die erst am 12. September 2002 erfolgte Entrichtung hat daher eine strafaufhebende Wirkung der Selbstanzeige nicht verhindert, weshalb bezüglich der hinterzogenen Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis Juni 2002 ebenfalls - zumindest im Zweifel für den Beschuldigten - mit einer…
…2007) und Terminverlust (Anmerkung: für diese Ratenbewilligung) sei nicht eingetreten, treffen somit zwar laut Aktenlage zu. Den Selbstanzeigen kommt - mangels fehlender Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG - jedoch aus den oben angeführten Argumenten ein strafbefreiende Wirkung nicht zu. | Zeitraum | | Zahlungsfrist …
…sowie Dezember 2002 im Betrag von € 94,89 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) worden waren. Die verspätete Bekanntgabe dieser Beträge sei als Selbstanzeige zu werten, der jedoch mangels gleichzeitiger Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten keine strafbefreiende Wirkung zukomme. Da der Verdacht der…
…Abs. 1 FinStrG würden damit mangels Erfüllung des Tatbestandes des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht vorliegen. Wie der Begründung des Einleitungsbescheides zu entnehmen sei, habe die Finanzstrafbehörde I. Instanz der vom Beschwerdeführer verfassten Selbstanzeige mangels zeitgerechter Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt…
…nicht vorliegt, rechtzeitig; die Abgabenentrichtung erfolgte jedoch verspätet iSd. § 29 Abs. 2 FinStrG; daher keine strafbefreiende Wirkung. Die Selbstanzeige(n) für die Verkürzungen an Umsatzsteuer für 02, 03 und 05/2005 sind, da ebenfalls vor Prüfungsbeginn, allesamt als rechtzeitig zu qualifizieren (siehe oben); die Entrichtung…
…die lohnabhängigen Abgaben zeitgerecht abzuführen. Einer diesbezüglich vor Beginn einer abgabenbehördlichen Prüfung erstatteten Selbstanzeige komme mangels damit verbundener Entrichtung eine strafbefreiende Wirkung zu. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren liege eine geständige Rechtfertigung vor. Nach Zitieren der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Beschuldigten erfülle…