…wie klar und glaubhaft, da den Tatsachen entsprechend, die Aussagen der im Vorlageantrag angeführten Personen seien. In der am 8. Juni 2006 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung hat eine ausführlichen Erörterung des Sachverhaltes und der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer steuerbegünstigten Schmutz- und Nachtzulage stattgefunden. Über…
…und Erschwerniszulagen, Zuschläge für Nachtarbeit und Überstundenzuschläge in Höhe von insgesamt 4.455,15 SFr gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2009 erhob die Berufungswerberin gegen diesen Einkommensteuerbescheid vom 23. Oktober 2009 Berufung und begehrte, "Schmutz- und Erschwerniszulagen sowie die Nachzulagen…
…Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der behaupteten "Nachtzulagen" im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG 1988 im gegenständlichen Fall gegeben sind. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt…
…die Gefahren- und Nachtzulage bei. Der Berufungswerber nahm mit Schreiben vom 31. Jänner 2007 den Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Einkommensteuer für das Jahr 2001: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge…
…dies unverständlich und nur damit zu erklären, dass es sich bei der ausgewiesenen Zulage um eine nachträglich herausgerechnete handle. Anhand der Monatslohnabrechnungen des Jahres 2003 sei zu ersehen, dass die Sonderzahlung genau in jener Höhe ausbezahlt werde, die dem monatlichen Grundlohn zuzüglich der Nachtzulage entspreche…
…Fall war allein (noch) strittig, in welcher Höhe ein Nachtarbeitszuschlag gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei belassen werden kann. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 insgesamt bis 360…
…und decken sich auch mit den Eingängen auf dem Gehaltkonto des Berufungswerbers. Zweifel an der Richtigkeit der monatlichen Lohnabrechnungen können daher nach Überzeugung des Senates nicht bestehen. Dies wird auch durch folgende Details untermauert: Die monatlichen Lohnausweise enthalten keinen Hinweis auf die Auszahlung einer Schmutz…
…in Höhe von 2.770,-- CHF sowie eine Nachtzulage in Höhe von jeweils 830,-- CHF ausgewiesen sind. Weiters hat der Bw. eine Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales gelegt, in welcher als kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 30 Autokilometer angegeben wurden. Über Vorhalt des…
…Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der behaupteten "Nachtzulagen" im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG 1988 im gegenständlichen Fall gegeben sind. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt…
…und Y nicht spürbar verbessert bzw. verändert. 3. Sonstige Werbungskosten von 12.529,57 € auf 19.113,00 € erhöhen; Begründung: Siehe auch ESt-Bescheid vom 22. August 2012. Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Üst-Zulagen 982,00 € zuzüglich Sonntags-/Feiertags-/Nachtzulagen…
…sein Berufungsvorbringen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 4.940,00 S (360,00 €) monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs…
…des Bruttoumsatzes, wobei sich dieses Entgelt in 34% Grundentgelt und 6% Urlaubsentgeltfortzahlung aufschlüsselt. Im Grundentgelt sind weiters die Urlaubsentgeltfortzahlung enthalten, dies wird am Lohnzettel extra ausgewiesen. Das Urlaubsentgelt kann auf Wunsch sofort akontiert oder in der Urlaubszeit ausbezahlt werden. Für die Herausrechnung der Nachzulage § 68…
…eine Nachtzulage erhält, die steuerlich begünstigt werden könne. Das Schweizer Arbeitszeitgesetz sehe in Art. 17 vor, dass regelmäßige Nachtarbeit durch einen 10%-igen Zeitzuschlag abgegolten werde. Im Arbeitszeitreglement werde dargetan, dass für die Nachtarbeit die Jahresarbeitszeit von 2184 Stunden auf 1950 Stunden reduziert werde und…
…sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Nachtarbeit insgesamt bis 360,00 € (4.940,00 S) monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 gelten als Nachtarbeit zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens drei Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr und 7…
…monatlichen Schmutz verursachenden Arbeiten bei ca. 40 Stunden je Lohnzahlungszeitraum (Monat). Wenn auch die ursächliche erhebliche Verschmutzung bei rund 40 Stunden im Monat liege, seien die Fahrer infolge der fehlenden Waschmöglichkeiten unmittelbar nach den Verschmutzungen im Monat nicht unter 120 Stunden erheblich am Körper und…
…Berufungswerber die von ihm an seine Arbeitnehmer ausbezahlte und als "Schmutzzulage" bezeichnete Zulage zu Recht steuerfrei belassen hat. Nach § 68 Abs 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360…
…Vorlageantrag) ein. Er beantragte "die vollständige Berücksichtigung der Pensionskassenbeiträge". Außerdem sei die von ihm geltend gemachte Schmutz- und Erschwerniszulage nicht berücksichtigt worden. In einer Stellungnahme zum Vorlageantrag hielt das Finanzamt seine Rechtsmeinung aufrecht, wonach es sich bei den überobligatorischen Beiträgen um keine Pflichtbeiträge handle. Da…
…Monatslohnzettel des Jahre 2001 vorzulegen und durch eine Bestätigung der Arbeitgeberin nachzuweisen, in welchem zeitlichen Ausmaß welche schmutzzulagenwürdigen Tätigkeiten verrichtet worden sind. Wie sich aus dem Jahreslohnzettel 2001 der Arbeitgeberin des Bw. ergibt, versteht diese die dem Bw. scheinbar gezahlten Zulagen als "Schmutz- und Gefahrenzulagen"…
…Durch die privaten Haftungen, welche der Geschäftsführer bei Kreditaufnahmen mitunterschreiben musste sowie die üblichen Geschäftsführerhaftungen sei selbstverständlich ein Unternehmerwagnis gegeben. Die Auszahlung der Geschäftsführervergütung sei von der Liquiditätslage des Unternehmens und vom wirtschaftlichen Erfolg abhängig. Eine Entgeltfortzahlung bei Insolvenz sei ausgeschlossen. Der Geschäftsführer trage daher…
…Verschmutzung verbunden und seien durch den Einsatz von Lösungsmitteln bei der Reinigung nicht gerade gesundheitsfördernd. Dazu ist Folgendes zu sagen: Schmutzzulagen sind nicht generell (nach § 68 Abs. 5 EStG 1988) begünstigt, die im Hinblick auf eine Arbeit eines Arbeitnehmers gewährt wurden, die mit Schmutz verbunden…