…sei, dass die Ware von ihm auf der Ladefläche abgedeckt und losgebunden werden müsse, dass er beim Abladen mithelfen müsse ("Anhängen der Last oder Aufladen auf Stapler oder Anhängen am Kran"), dass diese Tätigkeit sehr wohl mit Schmutz und Gefahren ("Sturzmöglichkeit, Einklemmen, Quetschgefahr") verbunden sei…
…rechtfertigen. Um das Vorliegen dieser Voraussetzung prüfen zu können, ist die Kenntnis der Art und des Ausmaßes der Dienstpflichten und der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers erforderlich. Pauschalierte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen können ebenfalls begünstigt besteuert werden. Dafür müssen aber über eine längere Zeit Aufzeichnungen geführt werden…
…Um das Vorliegen dieser dritten Voraussetzung prüfen zu können, ist die Kenntnis der Art und des Ausmaßes der Dienstpflichten und der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers erforderlich. Pauschalierte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen können ebenfalls begünstigt besteuert werden. Dafür müssen aber über eine längere Zeit Aufzeichnungen geführt werden…
…war bei der T AG in A beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 legte der Berufungswerber eine Bestätigung seiner Schweizer Arbeitgeberin vor, wonach im Bruttolohn Schmutz- und Erschwerniszulagen in Höhe von insgesamt 4.025,45 SFr enthalten seien. Er begehrte, diese Zulagen gemäß …
…beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…
…bei der EAG in Fra beschäftigt. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen laut den beiliegenden monatlichen Lohnzetteln gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei zu belassen…
…erhobenen Berufung vom 19. August 2004 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers, das Pendlerpauschale ab 40 km als Werbungskosten zu berücksichtigen und die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Gesamtbetrag von 5.340,00 SFr (3.577,80 €) gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 steuerfrei…
…und daher die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 68 EStG nicht gegeben seien. In der gegen den im Spruch bezeichneten Einkommensteuerbescheid erhobenen Berufung wird ausgeführt, die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der Schmutz- und Gefahrenzulagebn für 2004. Der Bw. beantrage diese Zulagen zu berücksichtigen…
…17. Dezember 2004 um Ergänzung des Berufungsvorbringens, wobei u.a. Folgendes ausgeführt wurde: ..."...Es wurden ...2003 € 4.320.- als sonstige Werbungskosten beantragt. Lt. der Berufung ... handelt es sich bei diesen Beträgen um Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bzw. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gem. …
…€ | Ausländische Steuer | - 2.299,12 € | Festgesetzte Einkommensteuer | 12.029,92 € Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr Grenzgänger nach Liechtenstein. Strittig ist, ob die im Lohnausweis bestätigte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 3.204,00 SFr gemäß …
…Uhr bis 6.00 Uhr in Höhe von 837,65 SFr bzw. 3.977,00 SFr bestätigt worden ist. Gleichzeitig wurde die Auszahlung einer Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 141,00 SFr bzw. in Höhe von 705,00 SFr bestätigt. Der Berufungswerber begehrte…
…Grunde als auch der Höhe nach zurecht. Die Höhe der Zulagen bewegen sich zwischen 0 und 10% und sind von der Firma entsprechend den einzelnen Arbeitsplatzbedingungen gewährt worden. Bei den Zulagen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Schmutz- und / oder Erschwerniszulagen (Lärm, Hitze, Kälte…
…Gegenständlich seien aber alle drei geforderten Voraussetzungen erfüllt gewesen. Im Monatsgehalt des Bw. sei eine Schmutz- und Gefahrenzulage in Höhe von 10% enthalten. Dies gehe aus dem Zusatz zum Arbeitsvertrag vom 24. Oktober 1983 hervor. Die Zulage werde also auf Grund einer innerbetrieblichen Vereinbarung gewährt…
…ständigen Termindruckes des Auftraggebers, eine Schmutz- und Erschwerniszulage in vollem Umfang gerechtfertigt sei. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2003 wandte sich der Bw. dagegen, dass die im Lohnausweis 2001 enthaltenen Schmutz- und Gefahrenzulagen lediglich mit 5% des Jahresverdienstes berücksichtigt worden sei. Begründend führte er dazu…
…Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 68 Abs. 5 EStG 1988 sind unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die deshalb gewährt werden, weil die von einem Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen…
…Gemeindebediensteten HM, AW, AI, PL, HM und PN Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerfrei ausbezahlt hatte. Die Prüferin vertrat die Auffassung, dass die für die steuerfreie Behandlung dieser Zulagen erforderlichen Voraussetzungen im Sinne des § 68 EStG 1988 nicht vorliegen (im speziellen die materiellrechtliche Voraussetzung) bzw., dass…
…5 EStG sei nach dem Schrifttum (vgl. ÖStZ 1988, 295) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Wesentliche drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die erste Voraussetzung sei funktioneller Art. Sie sei erfüllt, wenn eine Zulage neben dem Grundlohn gewährt…
…Fa. BP AG in StM beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 legte er einen Lohnausweis für das Streitjahr vor, wonach im Bruttolohn von 60.538,40 SFr eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 2.416,90 SFr enthalten sei. Er begehrte…
…Fa. BP AG in StM beschäftigt. Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 legte er einen Lohnausweis für das Streitjahr vor, wonach im Bruttolohn von 83.309,20 SFr eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage in Höhe von 2.750,00 SFr enthalten sei. Er begehrte…
…und der Höhe nach rechtfertigen. Um das Vorliegen dieser dritten Voraussetzung prüfen zu können, ist die Kenntnis der Art und des Ausmaßes der Dienstpflichten und der Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers erforderlich. Pauschalierte Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen können ebenfalls begünstigt besteuert werden. Dafür müssen aber über eine…