…GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde P, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes R. Der Geschäftsanteil der Frau K entspricht einer zur Hälfte eingetragenen Stammeinlage im Nennbetrag von 24.500,00 €. 2. Frau K tritt hiermit von ihrem Geschäftsanteil an der Z. GmbH…
…Ing. AG dem Bw Bargeld in Höhe von 2,250.000,00 S zum Erwerb der Geschäftsanteile an der K GmbH geschenkt. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache sei für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder…
…beurteilte der VwGH ebenfalls die schenkungsweise Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH, wobei sich der Geschenkgeber das lebenslange und unentgeltliche Fruchtgenussrecht vorbehielt. Da der Geschenkgeber durch die Mehrheit der Geschäftsanteile weiterhin über die Höhe der Gewinnausschüttungen entscheiden konnte und die Erwerber bezüglich der Gewinnausschüttung keinerlei…
…Die Bw. sei laut Firmenbuch zu 49% an der Sch. beteiligt. Die Bw. hätte diese Beteiligung im Dezember 1993 durch Schenkung erworben, die Schenkung wäre unter Zurückbehaltung eines Fruchtgenussrechtes von 60% erfolgt. Laut Fruchtgenussvereinbarung würden dem Geschenkgeber "die den Geschäftsanteil betreffenden Verwaltungsbefugnisse zustehen", so dass…
…werden müssen, da es nicht möglich sein soll steuerliche Folgen zwischen nahen Angehörigen willkürlich herbeizuführen. Nach der Rechtsprechung des VwGH verschafft eine Option auf den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH allein kein wirtschaftliches Eigentum an diesen Geschäftsanteilen. Auch ein Abtretungsanbot ändert nichts daran, dass…
…über das mit einem Geschäftsanteil an einer GmbH an sich verbundene Stimmrecht genommen worden war. Ausgehend davon wurde auch in jenem Fall die von der Behörde angenommene Entgeltlichkeit abgelehnt. Mit beiden Erkenntnissen hat sich Achatz ausführlich auseinander gesetzt (Verkehrsteuerliche Konsequenzen der Schenkung von Gesellschaftsanteilen unter…
…Ausführung der Zuwendung. Bei der Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Ausführung der Zuwendung mit dem für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden gemäß § 76 Abs. 2 GmbHG erforderlichen sachenrechtlichen Übertragungsakt in Form eines Notariatsaktes anzunehmen (VwGH 28.6.1989, 88/16/0064…
…Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Bei einer Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Ausführung der Zuwendung mit dem für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden gemäß § 76 Abs.2 GmbHG erforderlichen sachenrechtlichen Übertragungsakt in Form eines Notariatsaktes anzunehmen.(VwGH,28.6.1989,88…
…keine Verkäufe von Geschäftsanteilen der beiden GmbH's stattgefunden haben, und solches auch nicht bekannt gegeben worden war, ist zwingend eine Schätzung durchzuführen. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu wiederholt ausgesprochen (z.B. Erkenntnis vom 25.April 1996, 95/16/0011), dass das Wiener Verfahren eine zwar…
…steuerfrei belassen. Die entgeltliche Anschaffung der anteiligen GmbH-Anteile löste Börsenumsatzsteuer aus, und für die rechnerische Differenz zwischen 1/3 Erbanteil und Bargeldbetrag berechnete das Finanzamt die Schenkungssteuer als jeweils eine Schenkung des Sohnes an die Bw., an die Mutter. Mit Bescheid vom 16. Mai…
…steuerfrei belassen. Die entgeltliche Anschaffung der anteiligen GmbH-Anteile löste Börsenumsatzsteuer aus, und für die rechnerische Differenz zwischen 1/3 Erbanteil und Bargeldbetrag berechnete das Finanzamt die Schenkungssteuer als jeweils eine Schenkung des Sohnes an die Bw., an die Mutter. Mit Bescheid vom 16. Mai…
…über die Schenkung des Geschäftsanteils der Gesellschafterin SW mit Sitz in der Schweiz in Cx entsprechend ihrer Stammeinlage von Schilling 245.000.-- (welche mit dem Betrag per Schilling 122.500.-- bar eingezahlt ist) an Herrn DC als Geschenknehmer errichtet. Das entspricht einem Beteiligungsausmaß von 49…
…am x.x.1945) als Alleingesellschafterin der H-GmbH von ihrem Geschäftsanteil entsprechend einer zur Hälfte einbezahlten Stammeinlage von € 35.000,00 je einen Anteil entsprechend einer zur Hälfte einbezahlten Stammeinlage von € 14.000,00 - an ihre Söhne Herrn GH (dem nunmehrigen Berufungswerber…
…nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall erfolgten vor dem maßgeblichen Stichtag keine Verkäufe von Geschäftsanteilen an der W GmbH…
…2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Gemäß § 76 Abs 2 GmbHG bedarf es zur Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Rechtsgeschäftes unter Lebenden eines Notariatsaktes. Die Schenkung des GmbH-Anteils ist daher im gegenständlichen Fall am 1…
…der Übertragung von Anteilen an einer GmbH ist die Ausführung der Zuwendung der Anteile im Sinne des § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Aufnahme des Notariatsaktes abgeschlossen ist, der als sachenrechtlicher Übertragungsakt für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch…
…der Übertragung von Anteilen an einer GmbH ist die Ausführung der Zuwendung der Anteile im Sinne des § 12 Abs. 1 Z. 2 ErbStG zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Aufnahme des Notariatsaktes abgeschlossen ist, der als sachenrechtlicher Übertragungsakt für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch…
…Ausführung der Zuwendung. Bei der Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Ausführung der Zuwendung mit dem für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden gemäß § 76 Abs. 2 GmbHG erforderlichen sachenrechtlichen Übertragungsakt in Form eines Notariatsaktes anzunehmen (VwGH 28.6.1989, 88/16/0064…
…sondern eine "Ausgabe" (Gewährung) von Geschäftsanteilen unterbleibt, sind derartige Vereinbarungen wohl keine unentgeltliche Schenkung, die bis zur tatsächlichen Übergabe notariatsaktspflichtig wäre, sondern Verträge causa societatis die - mangels formpflichtiger Gegenleistung - formfrei geschlossen werden können (Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I2 (1997) Rz 1/391 f). Gx*** U…
…zur GmbH stehen, davon auszugehen ist, dass keine Schenkungen vorliegen und weiters Geschäftsverhältnisse zwischen ihnen und der Firma/alt bestehen, wird die Hingabe von der Bp. als tauschähnliches Geschäft qualifiziert. In der Rebenhingabe an GH und an dessen Mutter wird von der Bp. eine besondere…