… USt-Festsetzung 1992); 5.) Nichtanerkennung von Betriebsausgaben aufgrund familienhafter Mitarbeit der Ehegattin; 6.) Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten. Zur Frage eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses (Tz 14 BP-Bericht) habe der Bw bereits von Anbeginn bestritten, dass es sich bei den mittels Schmierzettel festgehaltenen Notizen…
…der Vermögensdeckung und des Ausmaßes der Hinzurechnung ist nachfolgend zu untersuchen, ob bzw inwieweit das Verfahrensergebnis im Gesamtbild eine Unterdeckung der vom Bw nicht aufgeklärten Geldmittel aufzeigt, die zur Schätzung iSd § 184 BAO Anlass gibt. Da das Ansparen des Betrages von S 1.220.000…
…3,96) und 2000 (4,00). Dazu wurde eine Berechnung für die wichtigsten Warengruppen gelegt. Die Betriebsprüfung habe unterlassen, alle Umstände zu berücksichtigen, die für eine Schätzung von Bedeutung sind (§ 184 Abs. 1 BAO). Es bestehe keine Verkürzung, sondern eine falsche Zuordnung der Erlöse. c…
…als deren Ergebnis mit Aktenvermerk vom 7. Juli 2003 festgehalten wurde, dass der Bw seinen Lebensunterhalt im Jahr 2002 ausschließlich mit den in Bulgarien erzielten Vermittlungsprovisionen bestritten hat. Dazu habe er jedoch keine Aufzeichnungen bzw. Abrechnungen vorlegen können und sei von ihm auch kein Fahrtenbuch…
…2. Jänner 1998 überwiesen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Eine Schätzung gemäß § 184 BAO ist u.a. vorzunehmen, wenn die Herkunft von Geldmitteln - etwa zur Bestreitung des Lebensunterhaltes - nicht durch versteuerte und weitere tatsächliche Zuflüsse gedeckt ist. Das Finanzamt hat im Vorhalt vom 14…
…die Abgaben wie in der Vergangenheit im Schätzungswege festzusetzen. Vor Durchführung der Schätzung für das Jahr 2006 übermittelte das Finanzamt dem Masseverwalter am 11. Juni 2006 ein Ergänzungsersuchen, in welchem es um Stellungnahme dazu ersuchte, wie die Gemeinschuldnerin ihren Lebensunterhalt finanziere (Vorlage einer Lebenskostendeckungsrechnung - Einnahmen…
…viel Bargeld zu Hause in einer Kassette aufbewahrt habe. Da er bis dato noch keinen Nachweis über die Bestreitung seines Lebensunterhaltes geliefert habe, behalte sich das Finanzamt eine entsprechende Schätzung seiner Einkünfte vor. Mit Antwortschreiben vom 11. Februar 2011 wurde von Seiten des Berufungswerbers noch…
…hinaus wurde der Bw. um Bekanntgabe ersucht, wovon er 2006 seinen Lebensunterhalt bestritten habe, wenn seine gewerblichen Einkünfte angeblich negativ gewesen seien und er nur Arbeitslosengeld in Höhe von 2.089 € bezogen habe. In seinem Schreiben vom 18.1.2008 gab der Bw. bekannt…
…einseitig gewürdigt. So sei der Behörde schon seit 1998 bekannt gewesen, dass der Berufungswerber seinen Lebensunterhalt seit 1992 aus dem Privatverkauf einer Madonnenstatue bestritten habe. Weiters habe er von seinem Vater 1974 einige Antiquitäten geerbt und verkaufe immer dann etwas aus diesem Nachlass, wenn er…
…wie er seinen Lebensunterhalt bestritten habe. Mit gleichem Datum erließ das FA Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 und begründete die Vorschreibung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb in diesen beiden Jahren mit der Schätzungsbefugnis aufgrund der Nichtabgabe der Steuererklärungen. Zur Höhe der Schätzung wurde auf…
…wobei eine solche Schätzung in einer Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften zu bestehen habe. Gleiches gilt lt. Erkenntnis vom 23.2.1994, Zl. 90/13/0075, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte. Folgende Buchführungsmängel…
…Der Bw habe auf Grund seiner laufenden jahrelangen Verluste nicht aufklären können, wovon er im Prüfungszeitraum seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie bestritten habe, womit er die Raten für die Kredite für den Hauskauf des Hauses in St bedient habe und woher die Bareinlagen auf…
…er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte (vergleiche zB VwGH vom 23.02.1994, 90/13/0075). Es ist stets dann zu schätzen, wenn sich die Grundlagen für eine Abgabenerhebung nicht durch einwandfreie Unterlagen, Aufzeichnungen oder sonstige Beweise zuverlässig ermitteln lassen (Schimetschek, Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen…
…nach Auskunft des Bw. zu keinerlei Steuerpflicht geführt hätten. Der Abgabepflichtige habe seinen Lebensunterhalt in diesem Zeitraum fast ausschließlich aus Unterstützungen seitens des AMS bestritten. In weiterer Folge ergingen für die Jahre 2001 und 2002 jeweils am 7. Jänner 2005 Einkommensteuerbescheide, in welchen Einkünfte aus…
…Gewerbeberechtigungen aufrecht waren und wann tatsächlich der Betrieb in der K geschlossen worden sei, wann ein Abverkauf der Waren erfolgt sei und wovon vor Auszahlung der Sozialhilfe der Lebensunterhalt bestritten worden sei. Zudem wurde laut Angaben der Lokalbesitzerin der Schlüssel erst im Jahr 2003 abgegeben…
…Mit 16. Juni 1998 wird der Bw. in einem Vorhalt des Finanzamtes ersucht zu erklären, wovon er seit dem Jahr 1993 seinen Lebensunterhalt bestreite und zum Nachweis die entsprechenden Belege (Bankauszüge und ähnliches) vorzulegen. Weiters wird der Bw. ersucht, zu erklären wie der Aufwendungen wie…
…1998, 95/13/0083) bzw. wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte (VwGH 23. Februar 1994, 90/13/0075). Dass jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen vom 15. Mai 1997…
…Begründung der Vermögensrechnung zur Feststellung der Unterdeckung des Lebensunterhaltes. Nach Ansicht unseres Mandanten gibt es ohnehin keine ungeklärten Vermögenszuwächse, da die Einzahlungen auf das Sparbuch auf finanzieller Unterstützung durch Frau und Herrn H beruhen. Abgesehen davon, dass daher die Zulässigkeit der Schätzung ohnehin bestritten wird…
…Ausgaben) und ... für den gehobenen Standard des privaten Lebensunterhalts. Anlässlich der Schlussbesprechung (am) 12.4.2005 und in der schriftlichen Stellungnahme vom 1.7.2005 wurden Barmittel in Höhe von 12,5 Mio. S glaubhaft gemacht. Unter Berücksichtigung der glaubhaft gemachten Beträge reduzieren sich die…
…einer AHV-Bestätigung, des Arbeitsvertrages sowie einer Aufstellung über die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehenden Einnahmen und der diesbezüglichen Ausgaben. Nachdem weder die angeführten Unterlagen noch die einem Aktenvermerk zufolge telefonisch abverlangten Bilanzen und Kuponsteuererklärungen vorgelegt wurden, legte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheiden der…