… USt-Festsetzung 1992); 5.) Nichtanerkennung von Betriebsausgaben aufgrund familienhafter Mitarbeit der Ehegattin; 6.) Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten. Zur Frage eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses (Tz 14 BP-Bericht) habe der Bw bereits von Anbeginn bestritten, dass es sich bei den mittels Schmierzettel festgehaltenen Notizen…
…der Vermögensdeckung und des Ausmaßes der Hinzurechnung ist nachfolgend zu untersuchen, ob bzw inwieweit das Verfahrensergebnis im Gesamtbild eine Unterdeckung der vom Bw nicht aufgeklärten Geldmittel aufzeigt, die zur Schätzung iSd § 184 BAO Anlass gibt. Da das Ansparen des Betrages von S 1.220.000…
…ist. … (5) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf…
…auf die stichhaltige Begründung der Schätzung in der BVE hingewiesen. Ihr Schreiben vom 4.2.2015 wurde seitens des Finanzamtes richtigerweise als Antrag auf Vorlage Ihrer Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (BFG) gewertet. Als Begründung für Ihre Behauptung, Sie hätten Ihren Lebensunterhalt im Jahr 2013 aus…
…3,96) und 2000 (4,00). Dazu wurde eine Berechnung für die wichtigsten Warengruppen gelegt. Die Betriebsprüfung habe unterlassen, alle Umstände zu berücksichtigen, die für eine Schätzung von Bedeutung sind (§ 184 Abs. 1 BAO). Es bestehe keine Verkürzung, sondern eine falsche Zuordnung der Erlöse. c…
…als deren Ergebnis mit Aktenvermerk vom 7. Juli 2003 festgehalten wurde, dass der Bw seinen Lebensunterhalt im Jahr 2002 ausschließlich mit den in Bulgarien erzielten Vermittlungsprovisionen bestritten hat. Dazu habe er jedoch keine Aufzeichnungen bzw. Abrechnungen vorlegen können und sei von ihm auch kein Fahrtenbuch…
…2. Jänner 1998 überwiesen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Eine Schätzung gemäß § 184 BAO ist u.a. vorzunehmen, wenn die Herkunft von Geldmitteln - etwa zur Bestreitung des Lebensunterhaltes - nicht durch versteuerte und weitere tatsächliche Zuflüsse gedeckt ist. Das Finanzamt hat im Vorhalt vom 14…
…die Abgaben wie in der Vergangenheit im Schätzungswege festzusetzen. Vor Durchführung der Schätzung für das Jahr 2006 übermittelte das Finanzamt dem Masseverwalter am 11. Juni 2006 ein Ergänzungsersuchen, in welchem es um Stellungnahme dazu ersuchte, wie die Gemeinschuldnerin ihren Lebensunterhalt finanziere (Vorlage einer Lebenskostendeckungsrechnung - Einnahmen…
…95/13/0083) bzw. wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte (VwGH 23.02.1994, 90/13/0075). Ziel der Schätzung muss zwar stets die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses sein, dh. sie soll der Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen…
…die Jahre 2014 bis 2016 wurden ua folgende Feststellungen getroffen: "Hr. ***Bf1*** wurde im Zuge der Prüfung mehrfach gefragt wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Dazu wurden unterschiedliche und sich teilweise widersprechende Angaben gemacht. Am 17.04.2018 gab Hr. ***Bf1*** im Zuge eines Telefonates bekannt…
…dass dem Sohn dieser Lohn nicht ausbezahlt worden sei, und somit der Beschwerdeführerin mehr für ihren Lebensunterhalt bleibe. Für die Jahre 2011 und 2012 sei kein Anlagenverzeichnis vorgelegt worden. Das Unternehmen sei 2013 an den Sohn, der seit Bestehen des Unternehmens im Betrieb angestellt gewesen…
…Vermutung, weil selbst der Vertreter des Finanzamtes erklärt hat, vor kurzem, dass das Ganze nicht auf Buchführungsmängeln beruht, sondern nur auf Schätzungen. Und da geht auch der Bericht der Finanz davon aus, das haben auch sie erwähnt, dass die Lebenshaltungskosten anscheinend nicht gedeckt werden konnten…
…ab. Der Beschwerdeführer bekämpfe zwar die Höhe der Schätzung, habe die tatsächliche Höhe der Einkünfte aber ungeachtet auch der ihn treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht nach wie vor nicht offengelegt. Ebenso sei er eine Antwort auf die Frage, von welchen Einkünften er den Lebensunterhalt bestritten habe, schuldig…
…1988 unter anderem dann, wenn der/die Steuerpflichtige vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Ein Grund für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen liegt auch vor, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte (VwGH 31.07.2002, 98/13/0194…
…nicht glaubhaft angeben konnte, aus welchen konkreten Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestritten hat, wählte sie die Schätzung nach dem Lebensaufwand und berücksichtigte die Einnahmen der Lebensgefährtin (Notstandshilfe und Krankengeld). Dabei ging die belangte Behörde von den Mindeststandards nach der OÖ Mindestversicherungsverordnung aus und ermittelte…
…ziehen. In der Beschwerde wurde eingewendet, dass die Höhe der Schätzung der Einkünfte durch das Finanzamt nicht korrekt sei, da der Beschwerdeführer weder Einkünfte noch Ausschüttungen von der in der Schweiz ansässigen LGmbH erhalten habe. Zur Frage, wie der Lebensunterhalt bestritten werde, wurde weiters ausgeführt…
…Bescheide für das Jahr 2015 vorlägen. Der Bf sei seit 2013 in Privatkonkurs. In dieser Zeit sei er finanziell sehr stark von seinem Vater unterstützt worden und habe seinen Lebensunterhalt auf diesem Wege bestritten. Bankbelege könnten insofern nicht vorgelegt werden, als die finanzielle Stützung aus…
…Schluss, dass sich der Sohn des Bf., erst ab September 2005 in Wien im Haushalt des Vaters aufhielt und dieser für seinen Lebensunterhalt aufkommt. In einem Schreiben vom 24.9.2007 behauptet der Bf. länger als 183 Tage im Jahr im Ausland zu leben, weshalb…
…Begründung doch lediglich auf die Nichtabgabe der Steuererklärung hin. Die der Schätzung zugrundeliegenden Sachverhaltsannahmen wurden nicht näher dargelegt. Wenn die Behörde in ihrem Vorlageantrag an das BFG erläutert, dass die vom Bf. beigebrachten Kontoauszüge zwar Abbuchungen und Ausgaben nachweisen, nicht aber ‚Einzahlungen‘ für den Lebensunterhalt…
…viel Bargeld zu Hause in einer Kassette aufbewahrt habe. Da er bis dato noch keinen Nachweis über die Bestreitung seines Lebensunterhaltes geliefert habe, behalte sich das Finanzamt eine entsprechende Schätzung seiner Einkünfte vor. Mit Antwortschreiben vom 11. Februar 2011 wurde von Seiten des Berufungswerbers noch…