…durchschnittlich rund S 18.500,00 bis S 19.000,00 monatlich belaufen hätten, stimmt dies mit einer im Prüferhandakt (Seite 250) befindlichen (erstinstanzlich nicht erörterten) Schätzung von Lebenshaltungskosten näherungsweise überein, da der Prüfer auf Basis des Jahres 1985 für laufende Kosten der Lebensführung monatlich…
…der Vermögensdeckung und des Ausmaßes der Hinzurechnung ist nachfolgend zu untersuchen, ob bzw inwieweit das Verfahrensergebnis im Gesamtbild eine Unterdeckung der vom Bw nicht aufgeklärten Geldmittel aufzeigt, die zur Schätzung iSd § 184 BAO Anlass gibt. Da das Ansparen des Betrages von S 1.220.000…
…worden. Die Bestätigungen seien daher von der Betriebsprüfung als Gefälligkeitsbestätigungen gewertet und lediglich eine Zahlung in der Höhe von € 7.000,00 anerkannt worden. Die Unterdeckung der Lebenshaltungskosten sei damit erklärt worden, dass die errechneten fehlenden Gelder aus nicht erklärten Umsätzen stammten. Der Bw…
…und somit die Deckung der Lebenshaltungskosten mit diesen Einkünften nicht gegeben ist, liegt daher der Verdacht nahe, dass der Bw noch über andere steuerlich eben nicht erklärte Einkünfte verfügt hat. Nach Ansicht des UFS ist daher die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die…
…der Bp wurde festgestellt, dass der Abgabepflichtige mit dem erklärten Einkommen nicht in der Lage ist, die laufenden Kreditkosten und Lebenshaltungskosten abzudecken. Trotz wiederholter Befragung zwecks Aufklärung der durch die Bp ermittelten Umsatzdifferenzen war der Bw nicht gewillt, seinen Verpflichtungen als Abgabepflichtiger gemäß § 119 BAO…
…die laufenden Kreditkosten und Lebenshaltungskosten abzudecken. Da der Bw trotz wiederholter Befragung zwecks Aufklärung der durch die Betriebsprüfung ermittelten Umsatzdifferenzen nicht gewillt war seinen Pflichten gemäß § 119 BAO, § 138 Abs. 1 BAO und § 141 Abs 1 BAO nachzukommen, wurde eine Schätzung der Lebenshaltungskosten durchgeführt. Die…
Mehrergebnis bzw. Minderergebnis | | S 0,00 3.b.) für das Jahr 1998: | Lieferungen, so. Leistungen | S 701.247,62 | | davon zu versteuern: | | | Normalsteuersatz (20%) | S 594.247,67 | S 118.849,53 | ermäßigter…
…aufgrund der lang zurückliegenden (nahezu 20 Jahre!) Zeiträume als unmöglich zu erachten ist, weswegen sich auch die Initiierung (nochmaliger) ergänzender Erhebungen letztendlich als untunlich und unökonomisch erweisen würde. Insoweit war die Deckung der Lebenshaltungskosten von Frau Em. K. auf Basis der von der Betriebsprüferin bzw…
…zweckgebundenen Privatentnahmen habe die BP für das Jahre 1991 eine Schätzung wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten durchgeführt. d) Auf Grund vorangeführter Mängel sei seitens der BP eine Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn mit folgenden Nettobeträgen erfolgt: | | 1991 | 1992 | 1993 | netto |…
…den Bw. hinsichtlich der Kosten für Doktortitel und Adelsprädikat" zu befragen inhaltsleer. Lt. Betriebsprüfung stellt sich die Schätzung der Lebenshaltungskosten für 1991 wie folgt dar: Drei nicht als Privatentnahmen erfasste Zahlungen an die Lebensgefährtin a S 20.000, Aufwendungen für das Kind i.H. von…
…dass daher die Zulässigkeit der Schätzung ohnehin bestritten wird, erfolgte die Ermittlung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen auch in einer nicht zulässigen Weise. Die Hinzurechnung aufgrund angeblich nicht gedeckter Lebenshaltungskosten erfolgte im Rahmen der Betriebsprüfung pauschal in Höhe der Einzahlungen auf das Sparbuch, ohne jede nähere Begründung…
…77.000 | -86.000 | Zuschätzung brutto | -366.000 | -43.000 | -207.000 | -334.000 Bei der Schätzung der Lebenshaltungskosten würden die Ergebnisse der Konsumerhebung für 1999/2000 der Statistik Austria zugrundegelegt und monatliche Ausgaben von 18.600 öS angenommen…
…Belegen grundsätzlich unverändert übernommen wurden, ist der Antrag auf Einvernahme des Steuerberaters als unerheblich zu beurteilen und abzulehnen. Wenn die BP im Rahmen der Beweiswürdigung die Schätzung der Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung der Ungereimtheiten betreffend Kautionen und angeblich unentgeltlich wohnenden Mietern vornimmt, basiert dies nicht auf…
…in den Lebenshaltungskosten auch Aufwendungen für das Glücksspiel enthalten sind. Unter diesem Gesichtspunkt ändert auch das Vorbringen der Bw., die Wohnungskosten (S 5.600.-) seien von der Mutter getragen worden ( es verblieben Lebenshaltungskosten von S 18.500.-), nichts an der rechtmäßigen Schätzung der Lebenshaltungskosten in…
…nicht möglich. Bei der Schätzung der Lebenshaltungskosten seien als Basis die Verbrauchsausgaben laut Aufstellung im statistischen Jahrbuch der Stadt Wien 1990 herangezogen worden. Die von der Bw. im Berufungsverfahren vorgelegten Belege seien zum Nachweis des Zuflusses entsprechender Geldmittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten nicht geeignet, da…
…mitgeteilt. Die Schätzung der Lebenshaltungskosten beruht auf den Angaben des Bw. in der Niederschrift des FA vom 20. 5. 1992 (s. Ab. Bp S. 268 f.), wo der Bw. auf die Frage: "Wie hoch waren Ihre Lebenshaltungskosten im Prüfungszeitraum " ausführte: "Meine Lebenshaltungskosten betragen monatlich durchschnittlich…
…freie Kost und Logis hatte, das Kfz zur Verfügung gestellt bekam und auch sonst finanzielle Zuwendungen von der Familie. Laut Stellungnahme der BP wurde dies in der Schätzung der Lebenshaltungskosten berücksichtigt. € 5000,-- würden auf einer Lebenserfahrung beruhen und seien nur bedingt beeinflussbar. Er war…
…Gattin für Privatfahrten je ein eigenes KFZ zur Verfügung standen. Im Übrigen kann ein Unterschied zwischen Lebenshaltungskosten und Lebenshaltungsausgaben nicht ersehen werden. Als Grundlagen für die Schätzung der Lebenshaltungskosten dienten die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt herausgegebenen Konsumerhebungen 1984. Im Einzelnen wurden folgende Werte herangezogen: |…
…Ermittlungen über die Einkommensverhältnisse der Zuwendenden können mangels Relevanz unterbleiben. Die Höhe der vom Prüfer geschätzten Einkünfte ist auch insofern zu überdenken, als dieser die monatliche Miete des Einfamilienhauses in die Schätzung der Lebenshaltungskosten einbezogen hat. Wie nunmehr durch die Aussage der Beschuldigten bekannt ist…
…alleine aus diesem Grund bereits verpflichtet zur Schätzung. Laut Aktenlage beziehe der Berufungswerber aus seiner GmbH keinerlei Einkünfte. Er hätte auch sonst in den Jahren von 2002 bis dato keinerlei Einkünfte erklärt oder irgendwelche einkünfteverschaffenden Tätigkeiten angezeigt. Die Bestreitung der Lebenshaltungskosten sei daher nicht nachgewiesen…