…durchschnittlich rund S 18.500,00 bis S 19.000,00 monatlich belaufen hätten, stimmt dies mit einer im Prüferhandakt (Seite 250) befindlichen (erstinstanzlich nicht erörterten) Schätzung von Lebenshaltungskosten näherungsweise überein, da der Prüfer auf Basis des Jahres 1985 für laufende Kosten der Lebensführung monatlich…
…der Vermögensdeckung und des Ausmaßes der Hinzurechnung ist nachfolgend zu untersuchen, ob bzw inwieweit das Verfahrensergebnis im Gesamtbild eine Unterdeckung der vom Bw nicht aufgeklärten Geldmittel aufzeigt, die zur Schätzung iSd § 184 BAO Anlass gibt. Da das Ansparen des Betrages von S 1.220.000…
…worden. Die Bestätigungen seien daher von der Betriebsprüfung als Gefälligkeitsbestätigungen gewertet und lediglich eine Zahlung in der Höhe von € 7.000,00 anerkannt worden. Die Unterdeckung der Lebenshaltungskosten sei damit erklärt worden, dass die errechneten fehlenden Gelder aus nicht erklärten Umsätzen stammten. Der Bw…
…und somit die Deckung der Lebenshaltungskosten mit diesen Einkünften nicht gegeben ist, liegt daher der Verdacht nahe, dass der Bw noch über andere steuerlich eben nicht erklärte Einkünfte verfügt hat. Nach Ansicht des UFS ist daher die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die…
…der Bp wurde festgestellt, dass der Abgabepflichtige mit dem erklärten Einkommen nicht in der Lage ist, die laufenden Kreditkosten und Lebenshaltungskosten abzudecken. Trotz wiederholter Befragung zwecks Aufklärung der durch die Bp ermittelten Umsatzdifferenzen war der Bw nicht gewillt, seinen Verpflichtungen als Abgabepflichtiger gemäß § 119 BAO…
…die laufenden Kreditkosten und Lebenshaltungskosten abzudecken. Da der Bw trotz wiederholter Befragung zwecks Aufklärung der durch die Betriebsprüfung ermittelten Umsatzdifferenzen nicht gewillt war seinen Pflichten gemäß § 119 BAO, § 138 Abs. 1 BAO und § 141 Abs 1 BAO nachzukommen, wurde eine Schätzung der Lebenshaltungskosten durchgeführt. Die…
Mehrergebnis bzw. Minderergebnis | | S 0,00 3.b.) für das Jahr 1998: | Lieferungen, so. Leistungen | S 701.247,62 | | davon zu versteuern: | | | Normalsteuersatz (20%) | S 594.247,67 | S 118.849,53 | ermäßigter…
…aufgrund der lang zurückliegenden (nahezu 20 Jahre!) Zeiträume als unmöglich zu erachten ist, weswegen sich auch die Initiierung (nochmaliger) ergänzender Erhebungen letztendlich als untunlich und unökonomisch erweisen würde. Insoweit war die Deckung der Lebenshaltungskosten von Frau Em. K. auf Basis der von der Betriebsprüferin bzw…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 vornehme, sei nicht verpflichtet ein Kassabuch zu führen oder Inventuren zu erstellen. Die Schätzung der Lebenshaltungskosten mit € 2.000 im Monat sei überhöht, weil das bedeuten würde, dass ein Singlehaushalt nur mit einem Bruttolohn von € 3.000 pro…
…frei. Eine Schätzung nach dem Lebensaufwand ist eine der möglichen Schätzungsmethoden. Steht der Behörde keine Methode zur Verfügung, den tatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung zu tragen, ist sie daher berechtigt, den Umsatz und die Einkünfte auf Basis der Lebenshaltungskosten zu schätzen (VwGH 03.11.1986, 84…
…zweckgebundenen Privatentnahmen habe die BP für das Jahre 1991 eine Schätzung wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten durchgeführt. d) Auf Grund vorangeführter Mängel sei seitens der BP eine Zuschätzung zu Umsatz und Gewinn mit folgenden Nettobeträgen erfolgt: | | 1991 | 1992 | 1993 | netto |…
…den Bw. hinsichtlich der Kosten für Doktortitel und Adelsprädikat" zu befragen inhaltsleer. Lt. Betriebsprüfung stellt sich die Schätzung der Lebenshaltungskosten für 1991 wie folgt dar: Drei nicht als Privatentnahmen erfasste Zahlungen an die Lebensgefährtin a S 20.000, Aufwendungen für das Kind i.H. von…
…dass daher die Zulässigkeit der Schätzung ohnehin bestritten wird, erfolgte die Ermittlung der geschätzten Besteuerungsgrundlagen auch in einer nicht zulässigen Weise. Die Hinzurechnung aufgrund angeblich nicht gedeckter Lebenshaltungskosten erfolgte im Rahmen der Betriebsprüfung pauschal in Höhe der Einzahlungen auf das Sparbuch, ohne jede nähere Begründung…
…seinen Gunsten revidiert und musste ihm auch der potentielle abgabenrechtliche Effekt seiner Aussagen angesichts des am 19.7.2018 zugestellten Schlussbesprechungsprogrammes, im Rahmen dessen die belangte Behörde dem Beschwerdeführer bereits eine Schätzung seiner Einkünfte auf der Grundlage seiner Lebenshaltungskosten in Aussicht gestellt hatte, bewusst sein…
…Einkommensteuer 2004 wird als unzulässig geworden zurückgewiesen. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Im Zuge einer die Jahre 2004 bis 2006 betreffenden Betriebsprüfung im Unternehmen des Beschwerdeführers wurde ua eine Unterdeckung der Lebenshaltungskosten festgestellt…
…77.000 | -86.000 | Zuschätzung brutto | -366.000 | -43.000 | -207.000 | -334.000 Bei der Schätzung der Lebenshaltungskosten würden die Ergebnisse der Konsumerhebung für 1999/2000 der Statistik Austria zugrundegelegt und monatliche Ausgaben von 18.600 öS angenommen…
…Belegen grundsätzlich unverändert übernommen wurden, ist der Antrag auf Einvernahme des Steuerberaters als unerheblich zu beurteilen und abzulehnen. Wenn die BP im Rahmen der Beweiswürdigung die Schätzung der Lebenshaltungskosten unter Berücksichtigung der Ungereimtheiten betreffend Kautionen und angeblich unentgeltlich wohnenden Mietern vornimmt, basiert dies nicht auf…
…in den Lebenshaltungskosten auch Aufwendungen für das Glücksspiel enthalten sind. Unter diesem Gesichtspunkt ändert auch das Vorbringen der Bw., die Wohnungskosten (S 5.600.-) seien von der Mutter getragen worden ( es verblieben Lebenshaltungskosten von S 18.500.-), nichts an der rechtmäßigen Schätzung der Lebenshaltungskosten in…
…Vier-Personen-Haushalt bestanden hat, wofür lt. „Konsumerhebung 2004/05“ noch höhere Durchschnittswerte heranzuziehen wären. Mit der Schätzung der Lebenshaltungskosten von 1.955 €/Monat hat das Finanzamt offensichtlich auch dem Einwand des Bf. (vgl. die vorgelegten „Gegendarstellungen“) Rechnung getragen, dass seine Familie sehr sparsam…
…nicht möglich. Bei der Schätzung der Lebenshaltungskosten seien als Basis die Verbrauchsausgaben laut Aufstellung im statistischen Jahrbuch der Stadt Wien 1990 herangezogen worden. Die von der Bw. im Berufungsverfahren vorgelegten Belege seien zum Nachweis des Zuflusses entsprechender Geldmittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten nicht geeignet, da…