…65 und Dr. A. € 335.918,95 entfielen. Mit dem ursprünglichen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 setzte das Finanzamt die Einkünfte aus Gewerbebetrieb abgabenerklärungsgemäß fest. Die Gesamteinkünfte enthielten einen Sanierungsgewinn von € 634.000, von dem Mag. B. und Dr. C…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6.8.2007 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2005 mit € 26.690,07 festgesetzt. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid wurde wegen Versagung der Nichtfestsetzung von Einkommensteuer für den vorliegenden Sanierungsgewinn mit Schreiben vom 1.10.2007 vom ausgewiesenen Vertreter Berufung erhoben…
…nahe, dass die bis zur Einführung der Normierung im EStG 1972 geltende Ansicht nunmehr nach Abschaffung der Spezialregelung wieder aufgegriffen werden müsse und daher entsprechend der seinerzeitigen Ansicht ein Sanierungsgewinn nicht steuerpflichtig sein könne. Könne man sich dieser Rechtsansicht jedoch nicht anschließen sei nicht einzusehen…
…Es seien trotz entsprechender Aufforderung keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt worden. Aufgrund der 100%igen Forderungsabschreibung bei der Muttergesellschaft und der Erfassung im Rahmen des Sanierungsgewinnes bei der Berufungswerberin sei eine übergroße Steuerersparnis zu erkennen. Offenbar seien nach Ansicht der Betriebsprüferin die Forderungen 2003 deshalb eingebucht…
…Vorjahren" im Betrag von € 274.014,96 und unter der Kennzahl 619 "offene Verlustabzüge aus den Jahren ab 1991" im Betrag von € 2,667.075,76 ausgewiesen. Unter der Kennzahl 624 sind im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Sanierungsgewinne zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze gem. …
…das Jahr 2003 wird gemäß § 200 Abs 2 BAO endgültig festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - die Firma T - machte in der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 einen Sanierungsgewinn iHv 25.034.165,41 € geltend. Mit Schreiben vom 11. Jänner 2005 wurde die Bw ersucht…
…Sanierungsabsicht gegeben gewesen, zumal die Sanierung über einen Sanierungsanwalt mit entsprechender Professionalität abgewickelt worden sei. Der entsprechende Sanierungsgewinn in Höhe von S 2.156.659,00 sei seitens des Bw. richtigerweise in der Einkommensteuererklärung unter der Kennzahl 386 eingetragen worden. Ebenso sei der Prozentsatz der…
…maßgebend gewesen sei. Rechnerisch sei die Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses richtig, es sei aber offenbar übersehen worden, dass es sich beim angeführten Gewinn um einen Sanierungsgewinn handle, der auf Grund der Bestimmung des § 36 EStG nicht als laufendes Einkommen zu versteuern sei. Danach wäre richtigerweise…
…sei § 206 lit. b BAO nicht anwendbar. Fristgerecht wurde Berufung erhoben und die Festsetzung des Sanierungsgewinnes als Ausgleichsgewinn beantragt. Die Ausgleichsquote beträgt laut Gerichtsbeschluss 15,38%, dem daraus resultierenden Ausgleichsgewinn komme die Tarifbegünstigung zu. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und führte zur…
…dass mittels Fax vom 19. September 2005 die Aufstellung über die vortragsfähigen Verluste zur Kenntnis gebracht worden seien. Insbesondere sei auf die Differenz, die sich durch die fiktive Verrechnung des Sanierungsgewinnes im Jahre 1996 ergibt, hingewiesen worden. In den ebenfalls übermittelten Unterlagen (AÖFV Jahrgang 1998…
…und Einkünfte als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Baufirma (MB) erzielte, beantragt im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2000 von der Besteuerung eines Sanierungsgewinnes in Höhe von S 11.753.001,33 unter Bezug auf die EStR 2000, Rz 1008 Abstand zu nehmen bzw…
…in Rechtskraft. Am 23. Dezember 2004 reichte der Bw beim Finanzamt einen Antrag auf Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2002 ein. Darin führt er aus, dass der in der Erklärung unter KZ 386 eingetragene Sanierungsgewinn nicht gemäß § 206b BAO berücksichtigt worden sei. Er ersuche daher, den Bescheid…
…I Nr. 71/2003, ist nach dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten und somit auf Sanierungsgewinne anzuwenden, die nach dem 20. August 2003 entstanden sind. Gegenständlich ist der Schuldnachlass im Jahr 2002, somit in einem Zeitraum in dem § 36 EStG 1988 nicht…
…in Höhe von 220.364,16 Euro in Abzug zu bringen. In der Berufung wurde davon ausgegangen, dass offensichtlich die in den Jahren 1997 und 1998 entstandenen Verluste in Form eines Verlustrücktrages mit dem Sanierungsgewinn des Jahres 1996 verrechnet worden sei. Nach Ansicht der Bw…
…vom 20.2.2004 keine Erwähnung finde. Es werde daher auf die neuen Textziffern in den Einkommensteuerrichtlinien verwiesen (TZ 7250ff.) Diesen sei zu entnehmen, dass die Einkommensteuer insoweit nicht festzusetzen ist, als abstrakt die Voraussetzungen für einen Sanierungsgewinn gemäß § 36 EStG bzw. § 23a KStG vorliegen…
…Bw.), eine Kommanditgesellschaft beantragte im Jahr 2001 auf Grund der Nachsicht von Abgaben und Steuern des Finanzamtes in Höhe von 4.223.821,64 S einen sich daraus ergebenden Sanierungsgewinn und hat diesen auf der Überleitung vom handelsrechtlichen zum steuerrechtlichen Ergebnis abgezogen. Die Bw. hat…
…für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte in seiner Einkommensteuererklärung unter Punkt 8. ("Angaben für Tarifbegünstigungen") einen Sanierungsgewinn in Höhe von 1,830.146,60 S, resultierend aus einem Schuldnachlass ("ger…
…verwies in der Bescheidbegründung auf die Begründung der hinsichtlich des Vorjahres ergangenen Berufungsvorentscheidung. In dieser wird ausgeführt, dass die sachlichen Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung von aus Sanierungsgewinnen entstehender Einkommensteuer entsprechend dem gemäß § 206 lit. b BAO ergangenen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen nicht gegeben seien…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe In Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 machte der Bw als Betreiber eines Fitness Studios die Tarifbegünstigung für einen im Jahr 1998 erzielten Sanierungsgewinn (Ausgleichsquote iHv…
…Anwendung des § 206 lit. b BAO hinsichtlich der von der Bw. als Sanierungsgewinne in den jeweiligen Steuererklärungen angeführten Beträge, da unter Berücksichtigung der für die Anwendung des mittlerweile aufgehobenen § 36 EStG festgelegten Kriterien von einem Weiterbestand des Unternehmens nicht ausgegangen werde könne, da in den…