…65 und Dr. A. € 335.918,95 entfielen. Mit dem ursprünglichen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 setzte das Finanzamt die Einkünfte aus Gewerbebetrieb abgabenerklärungsgemäß fest. Die Gesamteinkünfte enthielten einen Sanierungsgewinn von € 634.000, von dem Mag. B. und Dr. C…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6.8.2007 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2005 mit € 26.690,07 festgesetzt. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid wurde wegen Versagung der Nichtfestsetzung von Einkommensteuer für den vorliegenden Sanierungsgewinn mit Schreiben vom 1.10.2007 vom ausgewiesenen Vertreter Berufung erhoben…
…nahe, dass die bis zur Einführung der Normierung im EStG 1972 geltende Ansicht nunmehr nach Abschaffung der Spezialregelung wieder aufgegriffen werden müsse und daher entsprechend der seinerzeitigen Ansicht ein Sanierungsgewinn nicht steuerpflichtig sein könne. Könne man sich dieser Rechtsansicht jedoch nicht anschließen sei nicht einzusehen…
…2002 bis 2005 wurde ua unter Tz 2 des Bp-Berichtes vom 17. März 2008 nachstehende Feststellung getroffen: "Tz 2 Schuldennachlass | Der Schuldennachlass der BB. wird nicht als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn anerkannt, da die Sanierungsabsicht des Gläubigers nicht nachgewiesen werden konnte. Es gab kein Sanierungskonzept…
…Es seien trotz entsprechender Aufforderung keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt worden. Aufgrund der 100%igen Forderungsabschreibung bei der Muttergesellschaft und der Erfassung im Rahmen des Sanierungsgewinnes bei der Berufungswerberin sei eine übergroße Steuerersparnis zu erkennen. Offenbar seien nach Ansicht der Betriebsprüferin die Forderungen 2003 deshalb eingebucht…
…Vorjahren" im Betrag von € 274.014,96 und unter der Kennzahl 619 "offene Verlustabzüge aus den Jahren ab 1991" im Betrag von € 2,667.075,76 ausgewiesen. Unter der Kennzahl 624 sind im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Sanierungsgewinne zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze gem. …
…das Jahr 2003 wird gemäß § 200 Abs 2 BAO endgültig festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - die Firma T - machte in der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 einen Sanierungsgewinn iHv 25.034.165,41 € geltend. Mit Schreiben vom 11. Jänner 2005 wurde die Bw ersucht…
…Das Finanzamt ist ermächtigt, gemäß § 206 lit. b BAO von der Festsetzung von aus Sanierungsgewinnen entstehender Einkommen- oder Körperschaftsteuer insoweit Abstand zu nehmen, als die Abgabenansprüche durch (sukzessive) Erfüllung der Ausgleichsquote nach Abschluss eines gerichtlichen Ausgleichs im Sinne der Ausgleichsordnung oder eines Zwangsausgleiches (§§ 140 ff…
…Sanierungsabsicht gegeben gewesen, zumal die Sanierung über einen Sanierungsanwalt mit entsprechender Professionalität abgewickelt worden sei. Der entsprechende Sanierungsgewinn in Höhe von S 2.156.659,00 sei seitens des Bw. richtigerweise in der Einkommensteuererklärung unter der Kennzahl 386 eingetragen worden. Ebenso sei der Prozentsatz der…
…für das Jahr 2003 auf Grundlage eines auf diese Weise ermittelten Einkommens von 102.775,10 € fest. Der Sanierungsgewinn von 981.351,51 € habe nicht anerkannt werden können, da mangels Betriebsfortführung keine Sanierung vorliege. In der dagegen erhobenen Berufung weist die Bw zunächst…
…Geschäftsräumlichkeiten von der *straße 11 in die **straße 74 erreicht Diversifizierung des Leistungsangebotes; z.B.: Aufnahme von KTM-Motorrädern in die Produktpalette Aufnahme von Motorrollern Auflassen von Produktlinien mit rückläufigen Umsätzen Etc Etc Gem § 36 EStG werden Sanierungsgewinne, die aufgrund eines Ausgleichs anfallen, besonders besteuert…
…maßgebend gewesen sei. Rechnerisch sei die Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses richtig, es sei aber offenbar übersehen worden, dass es sich beim angeführten Gewinn um einen Sanierungsgewinn handle, der auf Grund der Bestimmung des § 36 EStG nicht als laufendes Einkommen zu versteuern sei. Danach wäre richtigerweise…
…sei § 206 lit. b BAO nicht anwendbar. Fristgerecht wurde Berufung erhoben und die Festsetzung des Sanierungsgewinnes als Ausgleichsgewinn beantragt. Die Ausgleichsquote beträgt laut Gerichtsbeschluss 15,38%, dem daraus resultierenden Ausgleichsgewinn komme die Tarifbegünstigung zu. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und führte zur…
…dass mittels Fax vom 19. September 2005 die Aufstellung über die vortragsfähigen Verluste zur Kenntnis gebracht worden seien. Insbesondere sei auf die Differenz, die sich durch die fiktive Verrechnung des Sanierungsgewinnes im Jahre 1996 ergibt, hingewiesen worden. In den ebenfalls übermittelten Unterlagen (AÖFV Jahrgang 1998…
…Sachverhalt ergebe sich kein Gewinn aus Gewerbebetrieb. Der Schuldennachlass aus einem Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) löse keine Einkünfte aus. Im Jahre 2002 könnten sich keine gewerblichen Einkünfte (Sanierungsgewinn) ergeben, da noch keine Erfüllung der Vereinbarungen im Zuge des Schuldenregulierungsverfahrens vorliege. Weiters beantragte der steuerliche Vertreter die Abhaltung…
…und Einkünfte als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Baufirma (MB) erzielte, beantragt im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2000 von der Besteuerung eines Sanierungsgewinnes in Höhe von S 11.753.001,33 unter Bezug auf die EStR 2000, Rz 1008 Abstand zu nehmen bzw…
…in Rechtskraft. Am 23. Dezember 2004 reichte der Bw beim Finanzamt einen Antrag auf Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2002 ein. Darin führt er aus, dass der in der Erklärung unter KZ 386 eingetragene Sanierungsgewinn nicht gemäß § 206b BAO berücksichtigt worden sei. Er ersuche daher, den Bescheid…
…I Nr. 71/2003, ist nach dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten und somit auf Sanierungsgewinne anzuwenden, die nach dem 20. August 2003 entstanden sind. Gegenständlich ist der Schuldnachlass im Jahr 2002, somit in einem Zeitraum in dem § 36 EStG 1988 nicht…
…in Höhe von 220.364,16 Euro in Abzug zu bringen. In der Berufung wurde davon ausgegangen, dass offensichtlich die in den Jahren 1997 und 1998 entstandenen Verluste in Form eines Verlustrücktrages mit dem Sanierungsgewinn des Jahres 1996 verrechnet worden sei. Nach Ansicht der Bw…
…Ergänzungsschreiben vom 21. Februar 2005 wurde der Ansatz dieses Verlustanteiles aus der Beteiligung B in Höhe von ATS 756.529,00 und die Berücksichtigung des Sanierungsgewinnes in voller Höhe unter Hinweis auf nachfolgend zitierten Artikel in der SWK vom 15.02.2005, S.303 begehrt…