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104 902 Treffer387 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… die Sicherstellung durch eine Bankgarantie kann die Quotenerfüllung nicht ersetzen. 26.4.328.4.3 Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sanierungsgewinnes 26.4.3.128.4.3.1 Vorliegen eines Schulderlasses Rz 1524: Es bedarf eines Nachlasses von (eventuell auch künftigen) Verbindlichkeiten (nicht begünstigt: Schuldübernahme…

KStR 2013 Rz 1533–153528.4.4 Festsetzung der Körperschaftsteuer auf den Sanierungsgewinn in Höhe der Quote
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Sinne VwGH 24.10.2013, 2012/15/0054). Aufgrund der persönlichen Steuerpflicht der Gruppenmitglieder und der Tatsache, dass durch das Anfallen eines Sanierungsgewinnes eine Betriebsvermögensvermehrung ausschließlich beim Gruppenmitglied und nicht auch beim Gruppenträger eintritt, hat die Berechnung des nach § 23a Abs. 2 KStG 1988 (sowie…

BFG RV/5100066/2024Sanierungsgewinn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2025

… 23a Abs. 2 KStG 1988" in Höhe von 339.056,30 € geltend gemacht und die "zu leistende Quote" mit 15,51 % beziffert. Am 6.8.2020 wurden zum geltend gemachten Sanierungsgewinn als ergänzende Unterlagen das Kontoblatt 4830, eine E-Mail des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin…

BFG RV/4100691/2015Sanierungsgewinn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2019

…Bf. für die betreffenden Jahre entsprechende Erklärungen nicht eingereicht hat und den Abgabenerklärungspflichten schlichtweg nicht nachgekommen ist. Fest steht im gegenständlichen Sachverhalt auch, dass die Abgabenbehörde infolge Nichtmitwirkung des Bf. an der Feststellung des tatsächlichen Sanierungsgewinnes, berechtigt war, die Einkünfte insoweit im Schätzungswege zu ermitteln…

UFSW RV/0233-W/08Steuerliche Verwertung von Verlusten im Zusammenhang mit einem Sanierungsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2011

…65 und Dr. A. € 335.918,95 entfielen. Mit dem ursprünglichen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 setzte das Finanzamt die Einkünfte aus Gewerbebetrieb abgabenerklärungsgemäß fest. Die Gesamteinkünfte enthielten einen Sanierungsgewinn von € 634.000, von dem Mag. B. und Dr. C…

UFSL RV/0494-L/08Sanierungsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6.8.2007 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2005 mit € 26.690,07 festgesetzt. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid wurde wegen Versagung der Nichtfestsetzung von Einkommensteuer für den vorliegenden Sanierungsgewinn mit Schreiben vom 1.10.2007 vom ausgewiesenen Vertreter Berufung erhoben…

UFSW RV/0443-W/05Sanierungsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2009

…nahe, dass die bis zur Einführung der Normierung im EStG 1972 geltende Ansicht nunmehr nach Abschaffung der Spezialregelung wieder aufgegriffen werden müsse und daher entsprechend der seinerzeitigen Ansicht ein Sanierungsgewinn nicht steuerpflichtig sein könne. Könne man sich dieser Rechtsansicht jedoch nicht anschließen sei nicht einzusehen…

BFG RV/3100437/2023Sanierungsgewinn gemäß § 36 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2023

…Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2020 mit € 2.097,00 festgesetzt. Dabei hat sie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einen geschätzten Sanierungsgewinn in Höhe von € 30.000,00 angesetzt und gemäß § 206 lit b BAO hinsichtlich eines Betrages von € 11.355,30…

BFG RV/7100041/2016Sanierungsgewinn; Krankheitskosten; doppelte Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2019

…00) wurden nicht berücksichtigt, da keine Unterlagen beigebracht und die Beträge anscheinend geschätzt wurden. Der Sanierungsgewinn wurden mangels vorgelegter Unterlagen in Höhe von € 287.056,76 geschätzt. | Lieferverbindlichkeiten | 189.814,84 | Finanzamt | 66.137,37 | Verr. Kto.NÖGKK |…

BFG RV/4100214/2018Vorliegen eines Sanierungsgewinnes als neu hervorgekommene Tatsache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.06.2019

…einen Abgabepflichtigen, der seine Pflichten erfülle. steuerliche Vertretungen Seitens der steuerliche Vertreter wurde wiederholt, dass aus verfahrensrechtlicher Sicht das Vorliegen eines Sanierungsgewinns eine reine Rechtsfolge aufgrund eines verwirklichten Sachverhaltes sei und keine neue Tatsache darstelle, die als Wiederaufnahmsgrund einzustufen sei. Zudem wurde noch angeführt, dass…

BFG RV/7101824/2010Sanierungsgewinn: außergerichtlicher Teil-Nachlass einer Kreditforderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2015

…Absicht einer Bank im Zusammenhang mit einem Forderungsnachlass lediglich darin, einen möglichst großen Teil der eigenen Forderung vor dem drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Unternehmens zu retten, fehle die für die begünstigte Besteuerung eines Sanierungsgewinnes kumulativ erforderliche Sanierungsabsicht (VwGH 98/14/0196 und Doralt, EStG-Kommentar, …

UFSW RV/2773-W/081. Keine begünstigte Besteuerung eines außergerichtlichen Sanierungsgewinnes; keine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gem. § 206 b BAO 2. Anerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages 3. Anerkennung der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.11.2011

…2002 bis 2005 wurde ua unter Tz 2 des Bp-Berichtes vom 17. März 2008 nachstehende Feststellung getroffen: "Tz 2 Schuldennachlass | Der Schuldennachlass der BB. wird nicht als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn anerkannt, da die Sanierungsabsicht des Gläubigers nicht nachgewiesen werden konnte. Es gab kein Sanierungskonzept…

UFSW RV/0976-W/08Sanierungsgewinn bei Körperschaft: Keine Unternehmensfortführung nach Zwangsausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…Es seien trotz entsprechender Aufforderung keine diesbezüglichen Unterlagen vorgelegt worden. Aufgrund der 100%igen Forderungsabschreibung bei der Muttergesellschaft und der Erfassung im Rahmen des Sanierungsgewinnes bei der Berufungswerberin sei eine übergroße Steuerersparnis zu erkennen. Offenbar seien nach Ansicht der Betriebsprüferin die Forderungen 2003 deshalb eingebucht…

UFSK RV/0237-K/07Sanierungsgewinn bei Betriebsübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2009

…Vorjahren" im Betrag von € 274.014,96 und unter der Kennzahl 619 "offene Verlustabzüge aus den Jahren ab 1991" im Betrag von € 2,667.075,76 ausgewiesen. Unter der Kennzahl 624 sind im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Sanierungsgewinne zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze gem. …

UFSW RV/1545-W/05Insoweit in den positiven Einkünften oder im Gesamtbetrag der Einkünfte ein Sanierungsgewinn (§ 36 Abs 1 EStG 1988) enthalten ist, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden (§ 2 Abs 2b Z 3 erster Teilstrich EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.11.2008

…das Jahr 2003 wird gemäß § 200 Abs 2 BAO endgültig festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - die Firma T - machte in der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 einen Sanierungsgewinn iHv 25.034.165,41 € geltend. Mit Schreiben vom 11. Jänner 2005 wurde die Bw ersucht…

UFSL RV/0483-L/06Ermittlung des Sanierungsgewinnes gem. § 36 Abs. 2 EStG 1988 (BGBl I 2003/71 ab 21.8.2003) bei gleichzeitigem Bezug von nichtselbstständigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2008

…Das Finanzamt ist ermächtigt, gemäß § 206 lit. b BAO von der Festsetzung von aus Sanierungsgewinnen entstehender Einkommen- oder Körperschaftsteuer insoweit Abstand zu nehmen, als die Abgabenansprüche durch (sukzessive) Erfüllung der Ausgleichsquote nach Abschluss eines gerichtlichen Ausgleichs im Sinne der Ausgleichsordnung oder eines Zwangsausgleiches (§§ 140 ff…

UFSW RV/0736-W/06Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 lit.b BAO hinsichtlich der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…Sanierungsabsicht gegeben gewesen, zumal die Sanierung über einen Sanierungsanwalt mit entsprechender Professionalität abgewickelt worden sei. Der entsprechende Sanierungsgewinn in Höhe von S 2.156.659,00 sei seitens des Bw. richtigerweise in der Einkommensteuererklärung unter der Kennzahl 386 eingetragen worden. Ebenso sei der Prozentsatz der…

UFSW RV/1060-W/06Vorliegen eines Sanierungsgewinnes im Sinne des § 2 Abs. 2b EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…für das Jahr 2003 auf Grundlage eines auf diese Weise ermittelten Einkommens von 102.775,10 € fest. Der Sanierungsgewinn von 981.351,51 € habe nicht anerkannt werden können, da mangels Betriebsfortführung keine Sanierung vorliege. In der dagegen erhobenen Berufung weist die Bw zunächst…

UFSW RV/1435-W/06Nichtvorliegen eines Sanierungsgewinnes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Geschäftsräumlichkeiten von der *straße 11 in die **straße 74 erreicht Diversifizierung des Leistungsangebotes; z.B.: Aufnahme von KTM-Motorrädern in die Produktpalette Aufnahme von Motorrollern Auflassen von Produktlinien mit rückläufigen Umsätzen Etc Etc Gem § 36 EStG werden Sanierungsgewinne, die aufgrund eines Ausgleichs anfallen, besonders besteuert…

UFSW RV/1010-W/07Reihenfolge des Verlustausgleiches beim Sanierungsgewinn (Änderung des § 36 EStG - BGBl I 2003/71 BudBG 2003)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2007

…maßgebend gewesen sei. Rechnerisch sei die Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses richtig, es sei aber offenbar übersehen worden, dass es sich beim angeführten Gewinn um einen Sanierungsgewinn handle, der auf Grund der Bestimmung des § 36 EStG nicht als laufendes Einkommen zu versteuern sei. Danach wäre richtigerweise…