…gebracht. Der Vertreter des FA brachte keinen Einwand dagegen vor. - Weiterleitung von Geldbeträgen und Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß §162 BAO Da der Bw. den Sachverhalt bezüglich die behauptete Weitergabe von Geldbeträgen - mit Ausnahme jener, teilweise belegmäßig nachgewiesener bzw. glaubhaft gemachter Geschäftsfälle in den Jahren 1988…
…A. GmbH | 6 | Vorlage der Gewinnermittlung durch die steuerliche Vertreterin | 7 | Niederschrift vom 4. März 1998 | 8 | Niederschrift vom 19. März 1998 (mit Fortsetzung am 23. März 1998) | 8-10 | Niederschrift vom 17. Juni 1998 | 10…
…zur Kenntnis und Stellungnahme übermittelt. Am 11. Jänner 2007 erfolgte eine Besprechung des Sachverhalts mit dem Vertreter des Finanzamtes. Zusätzlich übermittelte dieser dem UFS folgende Stellungnahme: "NS 19.3.1997: ,Mein Bruder betreibt in Amerika einen Handel mit Geschenkartikeln, seine Firma Bt existiert zwar noch…
…siehe Beilage 2). Sie erhalten nunmehr Gelegenheit zur Aufklärung des nunmehr neuen Sachverhalts. Im Fall gegenteiliger Sachverhaltsbehauptungen wird um entsprechende Beweisführung ersucht. 8) Zusammenfassung: Die in diesem Schreiben aufgezeigten Widersprüche in Zusammenhang mit dem Ergebnis der ergänzenden Erhebung (KSV-Abfrage) lassen es als möglich und…
…Firma Bt &Co. Ltd. kontrollierend zu beeinflussen, ist daher nicht begründet und steht mit dem festgestellten Sachverhalt nicht in Einklang. Die Beteiligungsverhältnisse bzw. der Einfluss auf die Geschäftsführung durch den Bw. nach dem Berufungszeitraum unterliegen nicht der Beurteilung durch die gegenständliche Berufungsentscheidung. Gemäß § 19 Abs…
…Die Höhe des Sicherheitszuschlages hat sich an Anhaltspunkten für eine gebotene Schätzung zu orientieren, welche aus dem zu beurteilenden Sachverhalt zu gewinnen sind. So hat etwa der Verwaltungsgerichtshof im zitierten Erkenntnis vom 18. Februar 1999 einen Sicherheitszuschlag von 50 %, mit dem hg. Erkenntnis vom 22…
…Auswertungen mit welchen Ergebnissen der Würdigung der Beweismittel ergeben hat. In der uns zum Bescheid hinsichtlich der Festsetzung der Einkommensteuer 2000 übermittelten Begründung wird in keinster Weise darauf eingegangen warum die Behörde zu einer von der erklärten Sachverhaltsdarstellung abweichenden Ansicht hinsichtlich des zu würdigenden Sachverhaltes…
…183 Abs. 3, 2. Satz BAO abzusehen war. Auf Grund des ungewöhnlichen Sachverhaltes und des Auslandbezuges bestand jedenfalls eine erhöhte Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht und in deren Rahmen eine Beweismittelvorsorgepflicht bestand. Dieser ihm zumutbaren Verpflichtung ist der Bw. - wie aufgezeigt - in keiner Weise nachgekommen. Er konnte…
…vermag nicht zu überzeugen. Zum einen ist auch diese erstmals mit Schreiben vom 26. Feber 2004 aufgestellte Behauptung unbelegt geblieben und entzieht sich auf Grund des Auslandbezugs und der dadurch bedingten mangelnden Ermittlungsmöglichkeiten einer Überprüfung durch die österreichischen Abgabenbehörden. Zum anderen besteht hier in der…
…zu haben. Die Bw. dagegen vertritt die Ansicht, dass sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug dieser Verpflichtung sehr wohl entsprochen habe und es ihr insbesondere nicht angelastet werden könne, wenn Auskünfte über die "Eigentümer" nicht gegeben werden können, da Inhaberaktien vorliegen. Bei…
…Steuerabzug bzw. einer entsprechenden Erklärung überhaupt eine Abgeltungswirkung in Frage komme, festzuhalten sei, dass es sich hier um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handle, woraus sich eine erhöhte Mitwirkungspflicht ergebe. Es wäre daher an den Berufungswerbern gelegen die Befreiungsvoraussetzungen im Detail zu behaupten und nachzuweisen. So…
…Ermittlungsverfahrens ab. Die Bw trifft dabei im Hinblick darauf, dass es sich fallbezogen um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt, eine erhöhte Mitwirkungspflicht an der umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes. Zur Ermessensübung hinsichtlich der Aufhebung ist zu sagen, dass es nicht im Sinn des Gesetzes ist, wenn…
…Investment Management Ltd." ist. Auch in Bezug auf diese Feststellungen hat die Bw. in ihrem Antwortschreiben keine Stellungnahme abgegeben. Zu bedenken ist weiters, dass im gegenständlichen Fall ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vorliegt, weshalb die Bw. eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Zwar ist jeder Abgabepflichtige grundsätzlich frei…
…geleistet, wodurch Österreich von vorneherein kein Besteuerungsrecht zustehe. Auch zu diesem Sachverhalt könnten keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden. b. Erhöhte Mitwirkungsverpflichtung: Im gegenständlichen Fall handle es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug. Die Abgabepflichtige unterliege daher einer erhöhten (1) Offenlegungspflicht (VwGH 25.9.2001, 97…
…keinerlei Belege vorgelegte, ist es auch nicht von Bedeutung, ob ein Naheverhältnis zur R-GmbH bestand oder welche Personen Gesellschafter waren. Da es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt, hat die Bw. eine erhöhte Mitwirkungspflicht getroffen, der sie nicht nachkam. Die Berufung war daher…
…BAO4, § 162, Tz 6 und die dort zitierte Judikatur). Im gegenständlichen Verfahren liegt ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vor, daher unterliegt die Bw. der erhöhten Mitwirkungspflicht. Ein jeder Unternehmer bzw. jeder Steuerpflichtige ist grundsätzlich frei bei der Gestaltung und Ausgestaltung seiner Rechts- und Geschäftsbeziehungen zu Dritten…
…aufzuklären, zu welchem Land sie die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Obwohl ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vorliegt, hat sie jedoch nur unzureichend an der Sachverhaltsfeststellung mitgewirkt. Insbesondere wurde eine Einsichtnahme in Kontoauszüge aus dem fraglichen Zeitraum, aus denen man Anhaltspunkte über den Aufenthalt hätte…
…Es würde die Anordnungen des Gesetzgebers unterlaufen, wenn es wegen des Unterbleibens eines ausreichenden Ermittlungsverfahrens in erster Instanz zur Verlagerung des Ermittlungsverfahrens vor die Berufungsbehörde käme. Im gegenständlichen Fall liegt ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vor, weshalb Überprüfungshandlungen längere Zeit in Anspruch nehmen können. Würde der…
…Mehraufwendungen offen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob es sich um einen rein inländischen Sachverhalt oder um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt (Kofler, S 8). Die Ursache für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes muss aus Umständen mit erheblichem objektivem Gewicht resultieren. Umstände, die in…
…geleistet, wodurch Österreich von vorneherein kein Besteuerungsrecht zustehe. Auch zu diesem Sachverhalt könnten keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden. b. Erhöhte Mitwirkungsverpflichtung: Im gegenständlichen Fall handle es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug. Die Abgabepflichtige unterliege daher einer erhöhten (1) Offenlegungspflicht (VwGH 25.9.2001, 97…