…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Die Vorschreibung der Säumniszuschläge steht im Zusammenhang mit den am 27.April 2000 gebuchten gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1995 und 1997. Den Änderungen lagen Feststellungen der Betriebsprüfung bei der H…
…Berufung bis Ende September 2010 nachzureichen. In dieser Ergänzung der Berufung vom 9. Dezember 2010 werde die Einbeziehung der ersten Säumniszuschläge für E 2006 und ZI 2006 von € 4.578,33 bzw. € 411,60 in das Nachsichtsansuchen mit folgender Begründung beantragt: Die beigestellte…
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 7. Februar 2003 wird ausgeführt, dass die Normverbrauchsabgabe August 2001 nicht entrichtet worden und daher gemäß § 217 Abs. 4 BAO Terminverlust eingetreten und ein Säumniszuschlag für Einkommensteuer 7-9/2002 vorgeschrieben worden…
…dem Säumniszuschlage für die Umsatzsteuer 2003 zugeordnet. In der erwähnten Einkommensteuererklärung gab der Berufungswerber einen Verlust von € -14.917,02 bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb an. Pauschalierte Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als angestellter Vertreter gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für…
…Hinblick auf die Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 21. Mai 2001, GZ. RV/ 304-15/05/98 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1993 bis 1995, vom 25. August 1997, GZ. RV/150-07/05/97 betreffend Säumniszuschläge für Umsatzsteuer 1993 und 1994…
…berechnet: Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr abzüglich der einbehaltenen Beträge im Sinne des § 46 Abs. 1 Z 2. Gemäß § 45 Abs. 2 EStG1988 sind die Vorauszahlungen zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. Da der Säumniszuschlag…
…betreffend Säumniszuschlag nach der am 31. März 2005 in Abwesenheit des Bw. und seines steuerlichen Vertreters, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. November 2004 setzte das Finanzamt von der Einkommensteuer 2002 in…
…die Differenz von Umsatzsteuervorauszahlung und entrichtetem Teilbetrag (wie im Berechnungsblatt zum Stundungszinsenbescheid zutreffend dargestellt). Zusammenfassend konnte der Berufung daher im Punkt Säumniszuschlag für die Einkommensteuer-Vorauszahlung gefolgt werden, in den übrigen Punkten kommt hier hingegen keine Berechtigung zu. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg…
…Die ebenfalls am 16. August 2007 fälligen Lohnabgaben Juli 2007 und die Umsatzsteuer Juni 2007 wurden tatsächlich fristgerecht zur Einzahlung gebracht. Die Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2007 wurde offensichtlich schlicht weg vergessen. Der Umstand, dass sich die zuständige Mitarbeiterin des Berufungswerbers auf Urlaub befunden…
…war ein Säumniszuschlag daher selbst dann verwirkt, wenn den Abgabepflichtigen an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung kein Verschuldentraf (VwGH 10.5.1985, 84/17/0149). Im Berufungsfall tritt der Rechtsmittelwerber dem Bescheid vom 9. März 2001, mit dem ihm wegen Nichtentrichtung der gesamten Einkommensteuervorauszahlung für Jänner…
…Frage, ob den Bw. an der Festsetzung der Säumniszuschläge ein grobes Verschulden trifft, nicht zu entscheiden. Aufgrund der zwischenzeitig mit Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 24. Juni 2008 erfolgten Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2008 hat der Bw. auch die Möglichkeit…
…aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Februar 2005 setzte das Finanzamt jeweils erste Säumniszuschläge in Höhe von € 54,99, € 80,34 und € 89,47 mit der Begründung fest, dass die Einkommensteuern für die Jahre 1997, 2001 und 2002 nicht fristgerecht entrichtet worden…
…Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung zur Verfügung stehenden Frist (zB spätestens am Fälligkeitstag) oder während der Dauer eines diese Abgaben betreffenden Zahlungsaufschubes eingebracht wird. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 24. Februar 2011 die Einkommensteuer für…
…Annahme von Einkünften für die Folgejahre, wird verwiesen. Diese Berufung wurde seitens des Finanzamtes Salzburg-Stadt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem UFS-Salzburg zur Entscheidung vorgelegt. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Der Berufung betreffend den ersten Säumniszuschlag für die Einkommensteuervorauszahlung 10-12…
…werde beantragt, die Säumniszuschläge für die Einkommensteuer 1-3/2005 in Höhe von € 1.755,14 und jenen betreffend Einkommensteuernachzahlung 2003 von € 3.722,13 wieder gutzuschreiben. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 3. März 2006 wurde die Berufung als…
…7. Juni 2006 beim Amt eingebracht worden, sodass die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht hinausgeschoben werden habe können. Eine ausnahmsweise Säumnis entsprechend der Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO liege nicht vor, da bereits die Einkommensteuervorauszahlung für das 1. Quartal 2006 mit Fälligkeitstag 15…
…berechnet: Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr abzüglich der einbehaltenen Beträge im Sinne des § 46 Abs. 1 Z 2. Gemäß § 45 Abs. 2 EStG1988 sind die Vorauszahlungen zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. Da der Säumniszuschlag…
…2008 fällig wurden, sodass die Vollstreckbarkeit der Einkommensteuer 10-12/2008 mit deren Nichtentrichtung am 17. November 2008 eintrat. Der infolge Nichtentrichtung spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit verwirkte zweite Säumniszuschlag für die Einkommensteuer7-9/2008 wurde mit Bescheid vom 9. Dezember 2008…
…die Bw. auf die Möglichkeit eines Antrages auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des gegenständlich verwirkten Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 8 lit a BAO hingewiesen und zwar insofern, als die Einkommensteuerveranlagung für 2005 eine Gutschrift ergeben sollte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 17. Februar…
…des Finanzamtes Innsbruck vom 10. September 2007 wurde dem Berufungswerber (in der Folge Bw.) ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 51,20 € vorgeschrieben, weil die Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2007 in Höhe von 2.560,00 € nicht bis zum Fälligkeitstag, dem 16…