…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Die Vorschreibung der Säumniszuschläge steht im Zusammenhang mit den am 27.April 2000 gebuchten gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1995 und 1997. Den Änderungen lagen Feststellungen der Betriebsprüfung bei der H…
…Berufung bis Ende September 2010 nachzureichen. In dieser Ergänzung der Berufung vom 9. Dezember 2010 werde die Einbeziehung der ersten Säumniszuschläge für E 2006 und ZI 2006 von € 4.578,33 bzw. € 411,60 in das Nachsichtsansuchen mit folgender Begründung beantragt: Die beigestellte…
…vom 19.11.2015 wurde zurückgewiesen. Mit Bescheid vom 11.1.2016 setzte das Finanzamte Wien 9/18/19 Klosterneuburg dritte Säumniszuschläge für Einkommensteuer und Anspruchszinsen der Jahre 2005 - 2011 und für Umsatzsteuer 2005 und 2007-2011 in Höhe von € 12.552,11 fest…
…der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 7. Februar 2003 wird ausgeführt, dass die Normverbrauchsabgabe August 2001 nicht entrichtet worden und daher gemäß § 217 Abs. 4 BAO Terminverlust eingetreten und ein Säumniszuschlag für Einkommensteuer 7-9/2002 vorgeschrieben worden…
…Im Rahmen der Einkommensteuererklärung gab der Bf einen Gewinn von 11.380,10 Euro bekannt. Unter den Betriebsausgaben in Höhe von insgesamt 20.445,70 Euro findet sich u.a. ein Betrag von 13.099,98 Euro für Kilometergeld und Diäten. Über Aufforderung des Finanzamtes…
…dem Säumniszuschlage für die Umsatzsteuer 2003 zugeordnet. In der erwähnten Einkommensteuererklärung gab der Berufungswerber einen Verlust von € -14.917,02 bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb an. Pauschalierte Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als angestellter Vertreter gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für…
…Hinblick auf die Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 21. Mai 2001, GZ. RV/ 304-15/05/98 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1993 bis 1995, vom 25. August 1997, GZ. RV/150-07/05/97 betreffend Säumniszuschläge für Umsatzsteuer 1993 und 1994…
…berechnet: Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr abzüglich der einbehaltenen Beträge im Sinne des § 46 Abs. 1 Z 2. Gemäß § 45 Abs. 2 EStG1988 sind die Vorauszahlungen zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. Da der Säumniszuschlag…
…betreffend Säumniszuschlag nach der am 31. März 2005 in Abwesenheit des Bw. und seines steuerlichen Vertreters, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. November 2004 setzte das Finanzamt von der Einkommensteuer 2002 in…
…Festsetzung eines Säumniszuschlages entgegen (vgl. VwGH 20.4.1995, 92/13/0115). Nur nebenbei erwähnt sei die Tatsache, dass das damalige Finanzamt Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf im Bescheid vom 3. Juni 2013 die Aussetzung der Einhebung (für Einkommensteuer 2011 und den entsprechenden Säumniszuschlag) bewilligt…
…die Differenz von Umsatzsteuervorauszahlung und entrichtetem Teilbetrag (wie im Berechnungsblatt zum Stundungszinsenbescheid zutreffend dargestellt). Zusammenfassend konnte der Berufung daher im Punkt Säumniszuschlag für die Einkommensteuer-Vorauszahlung gefolgt werden, in den übrigen Punkten kommt hier hingegen keine Berechtigung zu. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg…
…Gutschriftszinsen als Herabsetzung der Nachforderungszinsen. Beispiel: Eine Einkommensteuernachforderung für 2012 führt zur Festsetzung von Nachforderungszinsen in der Höhe von 7.000 Euro. Wegen nicht zeitgerechter Entrichtung der Nachforderungszinsen wird ein Säumniszuschlag von 140 Euro (2% von 7.000 Euro) festgesetzt. Der Einkommensteuerbescheid 2012 wird nach …
…die Festsetzung eines Säumniszuschlages (Steuer) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im angefochtenen Bescheid wurde infolge verspäteter Entrichtung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer für den Zeitraum…
…Die ebenfalls am 16. August 2007 fälligen Lohnabgaben Juli 2007 und die Umsatzsteuer Juni 2007 wurden tatsächlich fristgerecht zur Einzahlung gebracht. Die Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2007 wurde offensichtlich schlicht weg vergessen. Der Umstand, dass sich die zuständige Mitarbeiterin des Berufungswerbers auf Urlaub befunden…
…war ein Säumniszuschlag daher selbst dann verwirkt, wenn den Abgabepflichtigen an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung kein Verschuldentraf (VwGH 10.5.1985, 84/17/0149). Im Berufungsfall tritt der Rechtsmittelwerber dem Bescheid vom 9. März 2001, mit dem ihm wegen Nichtentrichtung der gesamten Einkommensteuervorauszahlung für Jänner…
…keine Fälligkeiten eingetreten, welche Säumniszuschläge rechtfertigen würden. Diese Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 13.3.2014 abgewiesen. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 14.4.2014. Rechtslage und Erwägungen § 212 BAO normiert: (1) Auf Ansuchen des Abgabepflichtigen kann die Abgabenbehörde für Abgaben, hinsichtlich derer ihm…
…Frage, ob den Bw. an der Festsetzung der Säumniszuschläge ein grobes Verschulden trifft, nicht zu entscheiden. Aufgrund der zwischenzeitig mit Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 24. Juni 2008 erfolgten Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2008 hat der Bw. auch die Möglichkeit…
…aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. Februar 2005 setzte das Finanzamt jeweils erste Säumniszuschläge in Höhe von € 54,99, € 80,34 und € 89,47 mit der Begründung fest, dass die Einkommensteuern für die Jahre 1997, 2001 und 2002 nicht fristgerecht entrichtet worden…
…dass die Einkommensteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2024 (Monate 10-12/2024) nicht am Fälligkeitstag (15.11.2024), sondern erst am 21.11.2024 entrichtet wurde. Somit war gem.§ 217 Abs 2 BAO vom zuständigen Finanzamt ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 2% des nicht…
… Stoll, aaO, 2319). Im gegenständlichen Fall handelt sich um Einkommensteuernachforderungen für die Jahre 2002-2010 und Anspruchszinsen 2002-2010, fällig am 18.01.2013. Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist. Die Aussetzung ist ein antragsgebundener Verwaltungsakt…