…Nachweis legte er einen Aufgabeschein betreffend eine eingeschriebene Briefsendung mit der Aufgabenummer RO 782831182 AT und einem Poststempel vom 5.6.2009 vor. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16.7.2009 als unbegründet abgewiesen. Für die Rechtzeitigkeit des Einlangens sei grundsätzlich der Poststempel maßgeblich…
…Der Unabhängige Finanzsenat hatte daher allein aufgrund des Parteienvorbringens sowie des vorgelegten Einheitswertaktes zu entscheiden. Nach § 93 in Verbindung mit § 96 Bundesabgabenordnung (BAO) hat ein Bescheid ein Datum zu enthalten. Dies ist u.a. notwendig, um die Rechtzeitigkeit der Berufung überprüfen zu können. Wann der…
…sei die Berufung zwar spät aber rechtzeitig eingebracht worden. Das Finanzamt richtete mit Schreiben vom 8. März 2004 ein Ergänzungsersuchen an den Berufungswerber. Darin wurde der Berufungswerber zum Inhalt der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2001 befragt, zur Rechtzeitigkeit der Berufung führte das Finanzamt keine…
…Auf Grund der Anträge des Bw. vom 14. April 2003, 21. Mai 2003, 27. Juni 2003 und 25. Juli 2003 bewilligte das Finanzamt mit Bescheiden vom 22. April 2003, 27. Mai 2003 2. Juli 2003 und 31. Juli 2003 eine Verlängerung der Berufungsfrist bis letztmals…
…wann und wie an die Adresse oder ans Postfach der Gesellschaft eine Zustellung erfolgt wäre. Zur Wiedereinsetzung werde noch auf Rechtsmeinung Ritz verwiesen, wonach ein Irrtum über Rechtsvorschriften dann einen Wiedereinsetzungsgrund darstelle, wenn kein grobes Verschulden vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zur Wirksamkeit…
…Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 25. März 2003 wies das Finanzamt die Berufung vom 9. März 2003…
…ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide bzw Berufungen die jeweiligen Rückscheine heranzuziehen sind und vom Finanzamt auch herangezogen worden sind. Nach Ansicht des UFS können daher auch keine Datumsmanipulationen vorliegen, weil allein aufgrund der Rückscheine die Fristenberechnung für die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Einbringung einer Berufung vorgenommen…
…Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen H, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder in M, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG über die Berufung der Beschuldigten vom 13…
…Lasten der veranlagten Einkommensteuer zu berücksichtigen ist, damit aber selbst weder Einkommensteuer noch eine Sonderform derselben darstellt, vom Veranlagungsverfahren und damit auch vom Einkommensteuerbescheid klar ab (vgl. § 108 e Abs. 5 erster Satz EStG 1988; Ritz, Bundesabgabenordnung, Handbuch, Seite 113), worauf auch die Berufungswerberin in…
…zur richtigen Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer zu gelangen. Der Antrag sei somit unselbständiger Teil dieses Veranlagungsverfahrens und keine eigenständige Abgabenerklärung wie das Verzeichnis zur Investitionszuwachsprämie gewesen. Eine Berufung habe sich nur gegen den Einkommensteuerbescheid insgesamt richten können. Die Entscheidung des VwGH möge zur Rechtslage des…
…Berufung beim Finanzamt verspätet eingebracht worden. Dahingestellt bleiben kann, ob sich das Schriftstück tatsächlich - wie vom Steuerberater behauptet wird - am Morgen des 25. Juli 2005 bereits im Einwurfkasten der Abgabenbehörde befunden hat, denn maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Einlangens ist - wie bereits oben ausgeführt - der…
…Faxes stellt keinen Nachweis des rechtzeitigen Einbringens der Berufung dar) Sollte ein Nachweis über die Rechtzeitigkeit der Berufung vorgelegt werden, bitte um schriftliche Bekanntgabe: in welchen Punkten der Bescheid vom 25.01.2007 angefochten wird, welche Änderungen beantragt werden und eine entsprechende Begründung." Der Bw…
…der Postkasten des UFS) eingeworfen habe, er sei jedenfalls nicht über die Stiege oder Rolltreppe hinaufgegangen (Anmerkung: wo sich die Postkästen des Finanzamtes/Zollamtes Linz befinden), weil er gemeint habe, dort befinde sich "nur" die Pensionsversicherungsanstalt. In weiterer Folge erließ das Finanzamt eine abweisliche Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…108e) machte die Bw. (Berufungswerberin) die Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2003 im Betrag von 603,90 € geltend. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 27. Mai 2005 wurde die Prämie mit 0 € festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie wäre bis zur Zustellung des…
…den Hälfteanteil der Liegenschaft mit € 645.000,-- abzüglich 20 % Grund- und Bodenanteil, so in € 516.000,-- als Gebäudehälfteanteil anzusetzen, zustimme. Von diesem Betrag sei die jährliche Afa zu berechnen. Das Finanzamt erließ daraufhin für die Jahre 2002 und 2003 jeweils eine zweite Berufungsvorentscheidung…
…einer Berufungsvorentscheidung) der Abgabenbehörde zweiter Instanz vor (Einlangen beim Unabhängigen Finanzsenat am 3.07.2007). Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der IZP für das Jahr 2002. Die Bestimmung des § 108e Abs. 4 EStG 1988 in der im Berufungsfall anzuwendenden…
…die Berufung der M Betriebsgesellschaft mbH, vertreten durch den nunmehr als Masseverwalter im Konkurs über ihr Vermögen bestellten Rechtsanwalt Dr. V, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
…unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die Frist zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie versäumt worden sei. Die Investitionszuwachsprämie sei nämlich bis zum Ergehen des das jeweilige Jahr betreffenden Feststellungsbescheides geltend zu machen. Mit Schreiben vom 18. Oktober 2005 erhob die Bw. Berufung. Begründend wird zusammengefasst ausgeführt…
…des Finanzamtes Spittal Villach vom 29. Oktober 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw., die einen Handel mit Holzprodukten betreibt, reichte am 15. Oktober 2003 die Körperschaftssteuererklärung für 2002…