…2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Nach § 1 Abs. 4 GrEStG unterliegt ein um Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang der Steuer auch dann…
…alle gemäß § 19 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtvorgängers (Erblasser) auf die Rechtsnachfolger (Erbengemeinschaft) über. Somit treten die erblichen Kinder des Erblassers als Gesamtrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft nach A.H. in das bestehende Pachtverhältnis mit der Fa. K…
…6b KStG. Gemäß Artikel XXVII § 2 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818/1993 seien Rechtsvorgänge über den Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften von Rechtsgebühren befreit. Gemäß § 6b Abs. 2 Z1 lit. f KStG gelten als Beteiligungen auch Geldveranlagungen in Form von Darlehen, Schuldverschreibungen sowie…
…U.S, geb. 1963-05-2, Adresse." Am 17. Juni 2004 wurde dieser Rechtsvorgang dem Finanzamt mit Abgabenerklärung Gre1 angezeigt und in einem beigeschlossen Schreiben ersucht mit der Vorschreibung zuzuwarten, bis für den Erwerb durch die amerikanische Staatsbürgerin R.S. die grundverkehrsbehördliche Genehmigung vorliegt. Mit…
…vorliegenden Fall auch kein Durchschnittswert anzusetzen sei. Auch könne der Bw. aus dem Gesetz nicht erkennen, dass im Falle einer Betriebsübertragung auf die im Vergleichszeitraum angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Rechtsvorgängerin abzustellen sei (vgl. Berufung vom 5. September 2005; Niederschrift über die mündliche Berufungsverhandlung vom…
…Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist ausschließlich strittig, ob - wie im Vorlageantrag dargetan - die vom steuerlichen Vertreter mit 25.411,18 € bezifferten "anteiligen Anschaffungskosten und Zinsen des Rechtsvorgängers" neben den Anschaffungskosten der Bw. bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes zu berücksichtigen sind…
…die im Übergabsvertrag vereinbarte Liegenschaftsübertragung an den Übernehmer St.D. bildete. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 3. November 2005 setzte in der Folge das Finanzamt für den Rechtsvorgang "Vereinbarung vom 20. November 2001 mit P.D." gegenüber S.D. (Bw.) ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb…
…Punkt VII) "Aufsandungserklärung" erteilten die jeweiligen Grundeigentümer ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und Einwilligung zur Vornahme der entsprechenden Grundbuchseintragungen. Mit Bescheid vom 15. November 2004 setzte das Finanzamt für diesen Rechtsvorgang (Vereinbarung vom 19. August 2004) gegenüber der Wohnbaugesellschaft.X (Bw) vom Wert der Grundstücke (…
…bildete doch den Gegenstand dieser Aufsandungsurkunde jedenfalls kein zwischen dem Bw. und der zivilrechtlichen Eigentümerin vereinbarter vorangegangener Rechtsvorgang und wurde durch diese Einverleibungsbewilligung demzufolge keine zwischen diesen beiden Vertragsparteien getroffene Vereinbarung vollzogen. Die gegenständliche Aufsandungserklärung diente aber auch nicht der erstmaligen Vereinbarung des Erwerbsvorganges zwischen…
…einen Kaufpreis von 290.000 € an die Käuferin D.H.. Mit Abgabenerklärung vom 16. Jänner 2003 wurde dieser Rechtsvorgang dem Finanzamt angezeigt. Mit Bescheid vom 23. Jänner 2003 setzte das Finanzamt für diesen Erwerbsvorgang gegenüber D.H. (im Folgenden: Bw.) ausgehend von einer Gegenleistung…
…berechen und besteht kein Grund mehr, die Erbschaftsteuer gemäß § 200 BAO vorläufig festzusetzen. 2) Inanspruchnahme des Bw. für die Erbschaftsteuer des JS: Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf den Rechtsnachfolger über…
…Erbschaftssteuer für je 1/3 Erwerb von Todes wegen sowie der Schenkungssteuer und Börsenumsatzsteuer für das zwischen den Erben unter Lebenden abgeschlossene Erbteilungsübereinkommen erfolgte zu Recht, da der Erwerb von Todes wegen (Erblasser-> Erben) und das Erbteilungsübereinkommen unter Lebenden (Erben-> Erben) zwei Rechtsvorgänge…
…3818-W/02 ua.). Zu strittigen Punkt 2. 2 Rechtsvorgänge: Im Wesentlichen besteuern die Gebühren und Verkehrsteuern den projektierten oder tatsächlichen Vermögensübergang von einer Person auf eine andere (dynamisches Prinzip der Gebühren und Verkehrsteuern). Die Berechnung der Erbschaftssteuer für je 1/3 Erwerb von Todes…
…Erbschaftssteuer für je 1/3 Erwerb von Todes wegen sowie der Schenkungssteuer und Börsenumsatzsteuer für das zwischen den Erben unter Lebenden abgeschlossene Erbteilungsübereinkommen erfolgte zu Recht, da der Erwerb von Todes wegen (Erblasser-> Erben) und das Erbteilungsübereinkommen unter Lebenden (Erben-> Erben) zwei Rechtsvorgänge…
…allem auf den anteiligen Bausparvertrag - nicht angewendet werden. 3.6.) Keine sachliche Befreiung gemäß § 15a ErbStG § 15a ErbStG ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, für die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1999 entsteht. Nach dieser Bestimmung sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden von Betrieben…
…im Übergabsvertrag vereinbarte Liegenschaftsübertragung an den Übernehmer St.D. bildete. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 3. November 2005 setzte in der Folge das Finanzamt für den Rechtsvorgang "Vereinbarung vom 20. November 2001 mit J.D." gegenüber S.D. (Bw) ausgehend von einem steuerpflichtigen Gesamterwerb von…
…1981, 1 Ob 625/81, NZ 1982, 184). Das Finanzamt sah mit gegenständlichem Schenkungsvertrag vom 3. Mai 2002 zwei Rechtsvorgänge verwirklicht, nämlich zum Einen die schenkungsweise Übertragung eines Liegenschaftsanteiles von der Bw. an ihre Tochter sowie zum Anderen eine Schenkung bzw. freigebige Zuwendung - diesbezüglich legt…
…zu klären, ob die den Verkäufern zukommenden Fruchtgenussrechte eine Gegenleistung für die Übertragung der Liegenschaft darstellen und somit einen Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bilden oder aber ob die Einräumung des Fruchtgenussrechtes einen eigenen Rechtsvorgang (der dann als entgeltliches Rechtsgeschäft / Dienstbarkeit der Gebühr gemäß §…
…B-LNr. 25) und 30/945 Anteile (B-LNr. 5) an der EZ zzz KG xxx. Für diesen Rechtsvorgang setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) mit Bescheid vom 27. Februar 2006 der Käuferin die Grunderwerbsteuer mit € 2.100,00 fest. Dieser…
…EZ1 in Höhe von gesamt € 69.000. Dem diesbezüglichen Vorbringen, diese Vereinbarung sei als Übertragung unbeweglichen Vermögens anzusehen, welcher Rechtsvorgang der Grunderwerbsteuer unterliege und sohin zwecks Vermeidung einer Doppelbelastung gemäß § 15 Abs. 3 GebG aus der Gebührenbemessung auszuscheiden sei, ist zu entgegnen: Abgesehen davon…