…alle gemäß § 19 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtvorgängers (Erblasser) auf die Rechtsnachfolger (Erbengemeinschaft) über. Somit treten die erblichen Kinder des Erblassers als Gesamtrechtsnachfolger der Erbengemeinschaft nach A.H. in das bestehende Pachtverhältnis mit der Fa. K…
…vorliegenden Fall auch kein Durchschnittswert anzusetzen sei. Auch könne der Bw. aus dem Gesetz nicht erkennen, dass im Falle einer Betriebsübertragung auf die im Vergleichszeitraum angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Rechtsvorgängerin abzustellen sei (vgl. Berufung vom 5. September 2005; Niederschrift über die mündliche Berufungsverhandlung vom…
…Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist ausschließlich strittig, ob - wie im Vorlageantrag dargetan - die vom steuerlichen Vertreter mit 25.411,18 € bezifferten "anteiligen Anschaffungskosten und Zinsen des Rechtsvorgängers" neben den Anschaffungskosten der Bw. bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes zu berücksichtigen sind…
…berechen und besteht kein Grund mehr, die Erbschaftsteuer gemäß § 200 BAO vorläufig festzusetzen. 2) Inanspruchnahme des Bw. für die Erbschaftsteuer des JS: Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers gemäß § 19 Abs. 1 BAO auf den Rechtsnachfolger über…
…der gegenüber laut vorgelegter Unbedenklichkeitsbescheinigung der rechtskräftige Bescheid ergangen ist. Auch den Gesamtrechtsnachfolgern (insbesondere den Erben) stehen grundsätzlich die Wiederaufnahmegründe des Rechtsvorgängers zu Gebote, jedoch müssen diese den vom Vorgänger her bestimmten Fristenlauf und auch das diesen treffende Verschulden an der verspäteten Geltendmachung von Tatsachen…
…die von ihm abgeleiteten Bescheide anzuerkennen hat. Diese Wirkung tritt allerdings nur dann ein, wenn die Übertragung nach dem Feststellungszeitpunkt und nach Bescheidzustellung erfolgte, auch wenn diese nur an den Rechtsvorgänger bewirkt wurde. Kraft der Fiktion des § 97 Abs. 2 BAO wirkt eine derartige Zustellung…
…regelnde) Bestimmung des § 19 BAO nicht anwendbar ist, wonach die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Pflichten (wozu auch eine allfällige Alkoholsteuerschuld zählt) des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übergehen. Somit steht für den Unabhängigen Finanzsenat fest, dass die Bf vom Zollamt Linz Wels in dessen (angefochtenem, auf …
…die Sonderausgabeneigenschaft der Rückzahlung von Darlehen erforderlich, dass der Steuerpflichtige oder ein Angehöriger des begünstigten Personenkreises zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet ist, oder dass der Steuerpflichtige von seinem Rechtsvorgänger, der seinerzeit das Darlehen zur Wohnraumsanierung aufgenommen und verwendet hat, die Rückzahlungsverpflichtung übernommen hat (VwGH 29…
…zurückzuweisen. In der Folge verfügte das Finanzamt im Bescheid vom 8. Oktober 2004 die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und erließ gleichzeitig den Grunderwerbsteuerbescheid für den am 10. Juli 1995 erfolgten Rechtsvorgang (Kaufvertrag) an die Bw. als Rechtsnachfolgerin von Dr. S.-B…
…1984 - einsetzen. Jedoch wurde die Liegenschaft ab 1991 auf die Rechtsnachfolgerin UL übertragen. Die Gewinnermittlungsrichtlinien 1989 Abschnitt G würden in diesem Fall vorsehen, dass die Behaltefristen des Rechtsvorgängers weiterlaufen. Dem Wortlaut nach müssten nun die damaligen Behaltefristen der Einzelfirma H für die Rechtsnachfolgerin, UL gleichermaßen…
…838/2 abgeschlossen. Darin heißt es unter Punkt I. Präambel: "Die Leasinggeberin hat am 30. 12. 1985 mit der Rechtsvorgängerin der Leasingnehmerin einen Immobilienleasingvertrag betreffend die Liegenschaft EZ 1532 Grundstück Nr. 838/2 abgeschlossen, welcher im folgenden als "Leasingvertrag" bezeichnet wird. ......... Die Leasinggeberin und die…
…sind als persönliche Verhältnisse auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Der Berufungswerber verweist auf die Richtlinien für die Ermittlung der Bodenwerte (Bodenwert-RL). Richtlinien sind für die ho Behörde nicht bindend, können jedoch als Auslegungshilfe herangezogen werden…
…den sich aus § 79 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Fälligkeitsterminen unter der Steuernummer der Rechtsvorgängerin entrichtet. Dieses Vorbringen trifft nach der Aktenlage zu: Aus den betreffenden Buchungsvorgängen auf dem Abgabenkonto der von der Umgründungsmaßnahme betroffenen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist ersichtlich, dass die dem Finanzamt…
…festzulegen. Dieses Ausmaß ist gleichmäßig auf fünf aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre verteilt zu erreichen. Eine Änderung des Ausmaßes ist unzulässig. (4) Gehen im Falle des Unternehmerwechsels Abfertigungsverpflichtungen auf den Rechtsnachfolger über, so ist die Rückstellung beim Rechtsvorgänger insoweit nicht gewinnerhöhend aufzulösen, sondern vom Rechtsnachfolger weiterzuführen." § 3 Abs…
…bereits fertig errichtetes und teilweise eingerichtetes Einfamilienwohnhaus mit Kaufvertrag vom 19. November 2001 vom Verkäufer (Errichter und Rechtsvorgänger) zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 1,872.639,00 S erworben haben. Fest steht auch, dass mit dem Gesamtkaufpreis für die Liegenschaft und dem darauf errichteten…
…ist auszuführen, dass nach § 19 Abs. 1 BAO im Falle der Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übergehen. Dies bedeutet für den gegenständlichen Fall: Unstrittig ist, dass seitens der Berufungswerberin Aufwendungen für Anschaffungen im Sinne des §…
…bedeute, dass dieser Vorgang unter § 19 BAO falle und wie bei einer Umwandlung Gesamtrechtsnachfolge vorliege. Der Gesamtrechtsnachfolger trete sohin in die Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers sowohl in materiell- als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht ein. Dies habe zur Folge, dass die Investitionen der KG auf…
…vom 29. Mai 1992 ist der gesamte Versicherungsbetrieb gemäß § 61a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf die Bw (FN 756.. f) übergegangen. Trotz Eintritts der Gesamtrechtsnachfolge ist der Rechtsvorgänger, die Vers.-Anstalt (FN 101... i), nicht untergegangen. Aus dem Grundbuch ist ersichtlich, dass…
…müsse. Es sei ausreichend, wenn er vom Rechtsvorgänger die Rückzahlungsverpflichtung für das seinerzeit zur Wohnraumschaffung aufgenommene Darlehen übernommen habe. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise komme die dem Schriftenverfasser im Kaufvertrag auferlegte Verpflichtung zur Tilgung der für die Wohnraumschaffung eingegangenen Verbindlichkeiten einer solchen Darlehensübernahme mit gleichzeitiger Umschuldung gleich…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Markus Zoller, gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) vom 26. August 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert…