…der Rechtsmittelfrist in Rechtskraft. Frau Dr.X erhob Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid. Darin führte sie ua. aus, dass es keinen zusätzlichen Kaufpreis in Höhe von S 3.000.000,00 gegeben habe, sondern es sich dabei um einen rechtlich gesondert zu beurteilenden Betrag handle, der…
…normative Wirkung und ist einer Rechtskraft fähig, weshalb auch nur der Spruch eines Bescheides und nicht dessen Begründung angefochten werden kann. Der Spruch hat daher u.a. auch alle rechtlich relevanten Angaben zu enthalten, insbesondere den Bescheidadressaten sowie eine genaue Bezeichnung der zugrundeliegenden Rechtsangelegenheiten. Mangeln…
…war die Rechtsprechung der Höchstgerichte, wonach im Finanzstrafverfahren keine Bindungswirkung an das Ergebnis eines zugrundeliegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt…
…FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe, die Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines…
…es sei ein außergerichtlicher Ausgleich über 20 % der bis dahin offenen Abgabenschulden geschlossen worden und die sich ergebende Quote vollständig bezahlt worden und davon auszugehen sei, dass sich dieser Ausgleich auch auf die dem gegenständlichen Strafverfahren zugrundeliegenden Forderungen erstrecke und somit die Einleitung eines Strafverfahrens…
…kein Zweifel daran, dass der Bw. auf eigene Rechnung und Gefahr eine unternehmerische Tätigkeit im Bereich des Baugewerbes unter Beschäftigung nicht angemeldeter ausländischer Arbeitskräfte entfaltet und er auch einen entsprechenden wirtschaftlichen Nutzen daraus gezogen hat. Die zugrundeliegenden Umsätze sind daher zweifelslos dem Bw. zuzurechnen und…
…im Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zur subjektiven Tatseite ist vorweg auszuführen, dass der Bw. bereits einschlägig wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG rechtskräftig vorbestraft ist. Er wurde nämlich mit Strafverfügung des Finanzamtes für den 23…
…Zl. 777 sowie aus der ebenfalls an diesen "Abnehmer" gerichteten Strafverfügung vom 11. April 2005, Zl. 888. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld dann, wenn eine einfuhrabgabepflichtige Ware vorschriftswidrig, d.h. unter Nichtbeachtung der Art…
…sich der Bescheidspruch nur auf die abgegebenen Steuererklärungen und die demgegenüber stehenden Ergebnissen der Betriebsprüfung, was - wie oben ausgeführt - durchaus erlaubt ist. Die Bescheide werden in der Strafverfügung nur am Rande (zur Betonung der Rechtskraft) und im Erkenntnis des Einzelbeamten überhaupt nicht erwähnt." Bei der…
…worden sei. Wie bereits ausgeführt, wurde lediglich das Steuerkonto (und nicht die Abgabenschuldigkeiten) nach erfolgter Aktenabtretung und Übertragung der Gebarung auf das Konto des neu zuständigen Finanzamtes YY gelöscht. Selbst wenn jedoch eine Löschung der zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten gemäß § 235 BAO erfolgt wäre, hätte dies…
…Die subjektive Tatseite der zugrunde liegenden Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist daher zweifelsfrei verwirklicht. Dies umso mehr, als der Bw. drei (davon zwei einschlägige) Vorverurteilungen aufweist. So wurde über ihn mit Strafverfügung des FA vom 11. Februar 1999 (rechtskräftig am 15…
…2010 wurde die oben angeführte Vorsteuer aus dem Kauf der beiden Lastkraftwagen wiederum geltend gemacht und vom Finanzamt Innsbruck letztlich mit Umsatzsteuerbescheid 2009 (zweite Berufungsvorentscheidung) zu StNr. Z vom 17. Juni 2011 anerkannt. Die beiden der Vorsteuer zugrunde liegenden Rechnungen betreffen den Voranmeldungszeitraum April 2009…
…wie der Bw. zu Recht ausführt, die beiden Vorverurteilungen, auf welche der Spruchsenat Bedacht genommen und zu welchen er eine Zusatzstrafe verhängt hat, bislang nicht in Rechtskraft erwachsen sind. Auch die herabgesetzte, zwingend für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dem festgestellten Verschulden…
…war die Rechtsprechung der Höchstgerichte, wonach im Finanzstrafverfahren keine Bindungswirkung an das Ergebnis eines zugrunde liegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordene…
…Dezember 2009 rechtskräftig erfolgte Strafverfügung des Finanzamtes hinsichtlich Umsatzsteuer für Oktober 2008 im Betrag von € 8.827,00 vor. Der Haftungsbescheid vom 25. Oktober 2011 sei daher zu Recht erlassen worden. In diesem Zusammenhang sei auch eine etwaige schuldhafte Pflichtverletzung und Ungleichbehandlung der Gläubiger…
…er als verantwortlicher Geschäftsführer der K-GmbH vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Oktober 2000 und Jänner 2001 in Höhe von € 9.359,00 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet hat. Diese Strafverfügung ist am 22. September 2003 in Rechtskraft erwachsen. …
…1.995,74. Alle angeführten Abgabenbescheide sind unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Der Verkürzungszuschlag gemäß § 30a FinStrG wurde mit Bescheid vom 8. Februar 2011 mit € 514,20 festgesetzt. Wie auf dem Abgabenkonto des Berufungswerbers, StNr. Y, ersichtlich ist, wurde der Verkürzungszuschlag bis zum Fälligkeitstag (15…
…Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 8 Tagen verhängt. Gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG wird diese Strafe als Zusatzstrafe zur Strafverfügung des Finanzamtes Baden Mödling vom 22. August 2008 (Rechtskraft 29. September 2008), SN YX, verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG hat der Bw…
…Einkommensteuer der Jahre 1998 und 1999 festzuhalten, dass dem Strafakt widersprüchliche Aussagen und eine dem Beweisverfahren jeweils angepasste wechselnde Verantwortung des Bw - vom Spruchsenat als nachträgliches selbstgestricktes Konstrukt des Versuchs einer Erklärung eingestuft - zu entnehmen sind. Im Einspruch vom 7. Dezember 2004 gegen die Strafverfügung…
…als unbegründet abgewiesen wurde. Entgegen dem Berufungsvorbringen ist die Strafverfügung in Rechtskraft erwachsen und das Finanzstrafverfahren damit rechtskräftig abgeschlossen. Die genannte Beschwerdeentscheidung setzt sich auch ausführlich mit der vom Berufungswerber auch in diesem Verfahren neuerlich aufgeworfenen Problematik auseinander, dass das Finanzamt eine Strafverfügung erlassen habe…