…Juni 2010, B 2066/08, hob der Verfassungsgerichtshof die vorzitierte Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates auf, indem er der Bw. eine Verletzung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums durch den angefochtenen Bescheid bescheinigte. In der Begründung wurde dargelegt, dass im Zusammenhang mit der…
…März 2006 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wurde vom steuerlichen Vertreter der Bw. die Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf Unversehrtheit des Eigentums behauptet und dies damit begründet, dass der Gesetzgeber legistisch vorgesehen habe schon im Verfahren zur Erlangung der Investitionszuwachsprämie Prüfungshandlungen zu setzen. Zudem sei der…
…vom 19. März 2007 wurde vorgebracht, dass der angefochtene Bescheid das verfassungsgesetzlich gewährte Recht auf Unversehrtheit des Eigentums durch Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes verletze. Weiters wurde eingewendet, dass die Berechnung der Bemessungsgrundlagen nach dem so genannten Wiener Verfahren verfassungswidrig sei. Auch die Ausgestaltung des § 15a…
…Genau in einem solchen Fall liege nämlich ein - verfassungswidriger Eingriff in das Recht der Bw. auf Unversehrtheit des Eigentums vor - und - widerspreche die Vorgangsweise der Behörde der sechsten Richtlinie 77/388 EWG. Dies sei bereits detailliert in der Berufung dargelegt worden. Die übrigen Ausführungen im…
…der Verlustverwertungsmöglichkeit führen. Dies könne nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums dar. Die Finanzverwaltung habe dem im Stufenbau der Rechtsordnung höherrangigen Verfassungsrecht in jeder Lage des Verfahrens uneingeschränkte Geltung zu verschaffen. In Fällen…
…nicht in Anrechnung gebracht wurde. Er wendet ein, dass die angewendete Gesetzesbestimmung verfassungswidrig sei, weil durch diese Bestimmung das Recht auf Unversertheit des Eigentums verletzt werde. Um Aufhebung des angefochtenen Bescheides wurde ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juni 2003 hat das Finanzamt die Berufung als…
…worden wäre, weshalb es auf Seiten von Unfall- und Verbrechensopfer zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen würde. Die von der Unfallrentenbesteuerung 2003 betroffenen Menschen müssten sich in Punkto der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte, insbesondere im Recht auf Unversehrtheit des Eigentums und der Bürger vor dem Gesetz, aber…
…macht verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Die volle Besteuerung der Rente verletze das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums (die Rente werde mit über 43 % Einkommensteuer belastet) und stelle "einen unzulässigen Verstoß gegen den Vertrauensschutz, den Renten und Pensionen im allgemeinen nach der Judikatur des VfGH genießen", dar…
…Besteuerung auszuscheiden und führte zur Begründung im Wesentlichen an: Er fühle sich durch die Einbeziehung der Unfallrente in die Einkommensbesteuerung in seinem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums und der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, aber auch im verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des Vertrauens…
…seinem verfassungsgetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art. 7 B-VG bzw. auf Unversehrtheit des Eigentums gemäß Art. 5 StGG. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z.2 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Erbschafts- und…
…Einkommensteuer von 379,72 €. In einer dagegen eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin aus, dass sie sich durch die Einbeziehung der Unfallrente in ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, Gleichheit vor dem Gesetz und Schutz des Vertrauens, den Pensionen aus dem Sozialversicherungssystem genießen…
…4. Dem obbezeichneten Erkenntnis ist somit zu entnehmen, dass die in der Berufung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken - nämlich ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums - nicht berechtigt sind und vom VfGH nicht geteilt werden. Auch sonstige Rechtsverletzungen liegen nicht vor. Der…
…des Bundesdienstes gemeinsam versteuert worden ist und im diesbezüglichen Lohnzettel enthalten ist. Die Bw. erachtete sich dadurch in ihren "verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten, insbesondere in ihrem Recht auf Unversehrtheit des Eigentums und der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, aber auch im verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des…
…März 2007 wurde vorgebracht, dass der angefochtene Bescheid das verfassungsgesetzlich gewährte Recht auf Unversehrtheit des Eigentums durch Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes verletze. Weiters wurde eingewendet, dass die Berechnung der Bemessungsgrundlagen nach dem so genannten Wiener Verfahren verfassungswidrig sei. Auch die Ausgestaltung des § 15a ErbStG in…
…die Besteuerung dieser Unfallrente in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im Recht auf Unversehrtheit des Eigentums und der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, aber auch im verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz des Vertrauens, den Pensionen aus dem Sozialversicherungssystem genießen, verletzt. Der Gesetzgeber habe durch die Festlegung…
…Art das Band zwischen nicht verwertbaren Vorjahresverlusten und steuerlich abgeschöpften Gewinnen aus - wie der Senat vermeint - ein- und demselben Betrieb durchschnitten wäre, würden nach Ansicht des Senates das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums sowie der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Indes zeigt bereits die oben angestellte Kontrollrechnung deutlich…
…die Berufungswerberin (Bw.) die Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Berufungssenat und wandte ein, dass diese Bescheide deshalb rechtswidrig wären, weil sie ihr verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzen würden und überdies kein Sachverhalt vorliege, welcher die Finanzbehörde berechtigen würde, solche Zinsen vorzuschreiben…
…des Bw. verletze die Anwendung des § 26 FLAG das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums. Es sei nicht einzusehen, weshalb bei einem Studienwechsel der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht bestehen soll, zumal eine Berufsausbildung vorliege. Angenommener Sachverhalt Das Kind hat nach dem jeweils vierten inskribierten Semester des…
…deren Hemmung im Sinne des § 238 Abs. 3 lit. b BAO dem mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Ablauf der Aussetzung der Einhebung nicht entgegen. Dem Vorbringen, die Bestimmung des § 238 Abs. 3 BAO verstoße gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums ist entgegenzuhalten…
…Berufungen gegen die Bescheide für die Jahre 1994 und 1995 (unter Bezugnahme auf die Berufung gegen die Steuerbescheide für die Jahre 1989 bis 1993) vertretene Meinung, mit dem "bekämpften Bescheid" im verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums sowie den Gleichheitsgrundsatz insoweit verletzt zu sein…