Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F und der CT, Vermietung und Verpachtung, AdrBw., gegen den Bescheid des Finanzamtes 666, betreffend Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Oktober bis Dezember 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FT, AdrBw, OrtBw, gegen den Bescheid des Finanzamtes 666 betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt als Beteiligter der Miteigentümergemeinschaft TF&C Einkünfte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 vom 14. 11. 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1995 wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…Bw., DI Ch.T., sondern den Namen DI M. T.. Der Rechnungsbestandteil "Name und Anschrift des leistenden Unternehmers" erfordere die Angabe des Namens und die Anschrift dessen, der über die Leistung abrechne. Besitze diese abrechnende Person keine Unternehmereigenschaft oder rechne sie über eine Leistung ab…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dominik Baurecht, Masseverwalter, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001, Kapitalertragsteuer für die Jahre 1999 bis 2002, Kammerumlage für die Monate 01…
…als Betriebsausgaben anerkannt worden seien, habe das FA den Leistungsaustausch als solchen erkennbar nicht in Frage gestellt, sondern lediglich die Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsbestandteile (Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers) versagt. Die Unzulässigkeit dieser Beurteilung werde durch die Überprüfungen der Bw. erwiesen bzw…
…dem FA bereits übermittelt worden. Zu den in § 11 UStG geforderten Rechnungsmerkmalen gehört auch die Bezeichnung der erbrachten Leistung. Auch bei diesem Rechnungsbestandteil gilt, dass dadurch eine nachträgliche Kontrolle der verrechneten Leistung sichergestellt werden soll, um missbräuchliche Rechnungslegungen über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen zu verhindern…
…0042). Während § 11 Abs. 1 Z 3 leg.cit. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung als Rechnungsbestandteil vorschreibt, wurde die o.a. Rechnung mit der generalisierenden Bezeichnung "Arbeitshonorar" pauschal bezeichnet. Aus dieser Rechnung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…
…wenn darin alle vom Gesetz geforderten Rechnungsmerkmale enthalten seien. Die fehlenden Bestandteile seien im vorliegenden Fall nachgereicht worden. Damit enthalte der Vertrag im Wesentlichen alle für den Vorsteuerabzug notwendigen Rechnungsbestandteile. Lediglich die laufende Nummer fehle, was sich aber aus der Natur eines als Vertrag abgefassten…
…verrechnete Provisionen, wobei der Leistungsort in Österreich liege. In den vorgelegten Originalrechnungen seien alle Rechnungsbestandteile enthalten. Es werde bei diesen Rechnungen darauf hingewiesen, dass es sich um eine Zentralregulierungsabrechnung handle und seien alle vom § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Rechnungsbestandteile bzw. Angaben enthalten. Da…
…die unterschiedliche Anführung des Familien(-doppel)namens nicht steuerschädlich sein. Ebenso wenig sei den Bw. eine gesetzliche Bestimmung bekannt dass die Bezeichnung "Hausgemeinschaft" ein Rechnungsbestandteil sein sollte. Ob aus einer nicht näher definierten "Leistungsbeschreibung" hervorgehe, ob die Liegenschaft oder Teile davon zur Vermietung bestimmt seien…
…den Berufungswerber als Rechnungsempfänger, sondern den Rechnungsaussteller betreffe. Es sei nicht bestritten worden, dass der korrekte Steuerausweis ein wesentlicher Rechnungsbestandteil sei, sondern es sei im vorliegenden Fall zu prüfen, "ob das Nichterkennen eines korrekten Umsatzsteuerausweises" gelegentlich auch einem sorgfältigen Steuerpflichtigen passieren könne. Diese Frage sei…
…Voraussetzungen bei der Bw. nicht vorliegen, weshalb die Vergabe der UID nicht möglich ist." Gegen den Bescheid wurde in der Berufung im Wesentlichen vorgebracht: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer sei Rechnungsbestandteil und müsse zwingend bei Rechnungsausstellung angeführt sein. Weiters werde sie für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigt. Die Folge für…
…Parteien nach Vortrag des o.a. Sachverhaltes durch den Referenten zunächst ihre bisherigen Vorbringen. Ergänzend brachte der Vertreter der Bw. hinsichtlich der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid betreffend das Jahr 1999 vor, dass sämtliche Rechnungsbestandteile des Vorsteuerabzuges gem. § 11 UStG vorliegen würden. Die Rechnung wäre bezahlt…
…Der Vertreter des Finanzamtes erklärte, die UID der B&U OEG sei bereits rund ein halbes Jahr vor Ausstellung der ersten Rechnung ungültig gewesen. Die UID sei ebenso wie andere Angaben ein notwendiger Rechnungsbestandteil. Es sei einem sorgfältig handelnden Unternehmer zuzumuten, die Richtigkeit der UID…
…sein. Laut einhelliger Rechtsprechung und Lehre ist die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers ein vom Gesetz gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 normierter Rechnungsbestandteil, dessen Fehlen die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug ausschließt. Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger zu korrigieren…
…vorliegenden Fall nicht von Bedeutung, ob die unrichtige Steuernummer oder die unrichtige Firmenbuchnummer zum Verlust des Vorsteuerabzugs fühen und ob diese Rechnungsbestandteil sind oder nicht. Da schon auf Grund der unrichtigen Adresse in den Rechnungen der Vorsteuerabzug zu versagen ist, ist es auch nicht von…
…diese Rechnungen als Deckungsrechnungen qualifizierte. Während § 11 Abs. 1 Z. 3 leg.cit. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung als Rechnungsbestandteil vorschreibt, wurden die o.a. Rechnungen mit generalisierenden Bezeichnungen, wie z.B…