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UFSW RV/1274-W/05Kein Vorsteuerabzug aufgrund formal mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F und der CT, Vermietung und Verpachtung, AdrBw., gegen den Bescheid des Finanzamtes 666, betreffend Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Oktober bis Dezember 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSW RV/0163-W/06Keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung bei mangelhafter Gutschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FT, AdrBw, OrtBw, gegen den Bescheid des Finanzamtes 666 betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt als Beteiligter der Miteigentümergemeinschaft TF&C Einkünfte…

UFSW RV/3771-W/02Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Rechnungen eines an dieser Anschrift nicht existenten Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 vom 14. 11. 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…

UFSL RV/0150-L/02Keine Umsatzsteuerschuld und kein Vorsteuerabzug auf Grund formal mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vertreten durch Dr. Hermann Aflenzer gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1995 wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…

UFSG RV/0153-G/02Umsatzsteuerschuld auf Grund von Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2003

…Bw., DI Ch.T., sondern den Namen DI M. T.. Der Rechnungsbestandteil "Name und Anschrift des leistenden Unternehmers" erfordere die Angabe des Namens und die Anschrift dessen, der über die Leistung abrechne. Besitze diese abrechnende Person keine Unternehmereigenschaft oder rechne sie über eine Leistung ab…

UFSW RV/0376-W/05Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dominik Baurecht, Masseverwalter, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 und 2001, Kapitalertragsteuer für die Jahre 1999 bis 2002, Kammerumlage für die Monate 01…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…als Betriebsausgaben anerkannt worden seien, habe das FA den Leistungsaustausch als solchen erkennbar nicht in Frage gestellt, sondern lediglich die Vorsteuern wegen fehlender Rechnungsbestandteile (Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers) versagt. Die Unzulässigkeit dieser Beurteilung werde durch die Überprüfungen der Bw. erwiesen bzw…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 2/2

…dem FA bereits übermittelt worden. Zu den in § 11 UStG geforderten Rechnungsmerkmalen gehört auch die Bezeichnung der erbrachten Leistung. Auch bei diesem Rechnungsbestandteil gilt, dass dadurch eine nachträgliche Kontrolle der verrechneten Leistung sichergestellt werden soll, um missbräuchliche Rechnungslegungen über tatsächlich nicht erbrachte Leistungen zu verhindern…

BFG RV/7102553/2020Vorsteuerabzug bei fehlender UID-Nummer des Empfängers in Rechnungen und bei strittiger Eignung der Bezeichnung der erbrachten Leistungen eines Subunternehmers in Eingangsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2021Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch StbGes, AdrStbGes, über die Beschwerde vom 11. September 2015 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011 und 2012 des Finanzamtes X vom 6. August 2015 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…

UFSW RV/1895-W/04Art und Umfang sonstiger Leistungen iSd § 11 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2005

…0042). Während § 11 Abs. 1 Z 3 leg.cit. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung als Rechnungsbestandteil vorschreibt, wurde die o.a. Rechnung mit der generalisierenden Bezeichnung "Arbeitshonorar" pauschal bezeichnet. Aus dieser Rechnung…

UStR 2000 Rz 1625–172111.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

11.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen Rz 1625: Die Regelung über die Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung (§ 11 Abs. 6 UStG 1994) kommt nicht zur Anwendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Lieferungen, die gemäß Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 im Inland ausgeführt werden (Versandhandel), Dreiecksgeschäften, Rechnungen (Gutschriften) gemäß…

UFSK RV/0268-K/05IZPr - "Anschaffung" oder "Herstellung" einer Anlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.10.2007Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…

EnAbgR Rz 44–461.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…oder der Weiterleitung elektrischer Energie ist dem Abnehmer vom Abgabenschuldner (Lieferer) oder Netzbetreiber spätestens in der Jahresabrechnung die Elektrizitätsabgabe getrennt von den anderen Rechnungsbestandteilen offen auszuweisen. 1.6.3 Ersatz der Elektrizitätsabgabe durch den Empfänger der Lieferung Rz 46: Auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung muss…

EnAbgR Rz 102–1042.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…oder der Weiterleitung von Erdgas ist dem Abnehmer vom Abgabenschuldner (Lieferer) oder Netzbetreiber spätestens in der Jahresabrechnung die Erdgasabgabe getrennt von den anderen Rechnungsbestandteilen offen auszuweisen. 2.7.3 Ersatz der Erdgasabgabe durch den Empfänger der Lieferung Rz 104: Auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung muss…

EnAbgR Rz 1593.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom Abgabenschuldner (Lieferer) spätestens in der Jahresabrechnung die Kohleabgabe getrennt von den anderen Rechnungsbestandteilen offen auszuweisen.

BFG RV/2100794/2020Unternehmer, die ihre Umsätze nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 versteuern, sind nicht verpflichtet, auf ihren Rechnungen eine UID-Nummer anzugeben, da ihnen eine solche nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2022

…in Abschrift. Aus dieser geht hervor, dass ein gebrauchter Traktor der Marke MB Trac geliefert worden sei und 13% (Durchschnittsteuersatz) in Rechnung gestellt wurde. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechnungsbestandteile gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 abgewiesen…

BFG RV/7103219/2012Rechnungen von Scheinfirmen - kein Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2017

…GmbH als Scheinfirma, die die verrechneten Leistungen nicht erbracht hat und am ausgewiesenen Betriebssitz nicht ansässig war, fehlen die gem. § 11 UStG vorausgesetzten Rechnungsbestandteile des richtigen Namen und der Adresse des Leistungserbringers. Daher ist eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug gem. § 12 Abs. 1 Z 1 nicht…

UFSW RV/4119-W/08Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender UID-Nummer des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…wenn darin alle vom Gesetz geforderten Rechnungsmerkmale enthalten seien. Die fehlenden Bestandteile seien im vorliegenden Fall nachgereicht worden. Damit enthalte der Vertrag im Wesentlichen alle für den Vorsteuerabzug notwendigen Rechnungsbestandteile. Lediglich die laufende Nummer fehle, was sich aber aus der Natur eines als Vertrag abgefassten…

UFSG RV/0484-G/04Zentralregulierungsabrechnungen und Rechnungserfordernisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…verrechnete Provisionen, wobei der Leistungsort in Österreich liege. In den vorgelegten Originalrechnungen seien alle Rechnungsbestandteile enthalten. Es werde bei diesen Rechnungen darauf hingewiesen, dass es sich um eine Zentralregulierungsabrechnung handle und seien alle vom § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Rechnungsbestandteile bzw. Angaben enthalten. Da…

BFG RV/7101877/20211. Zahlungen an ein Betrugsunternehmen, das kein Scheinunternehmen ist, als Betriebsausgaben 2. Vorsteuern aus Rechnungen, in denen eine bereits begrenzte UID-Nummer angeführt war 3. Keine Betriebsausgaben oder Vorsteuern aus tatsächlich nicht erbrachten Leistungen 4. Keine Wertberichtigung, wenn die Voraussetzungen in dem jeweiligen Jahr nicht nachgewiesen werden 5. Verträge zwischen "nahen Angehörigen"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2025Teil 2/3

… EuGH C-516/14 Barlis 06). Die Prüfung darf sich dabei nicht ausschließlich auf die Rechnung selbst beschränken. Die Angabe der UID-Nummer des leistenden Unternehmens ist als unwesentlicher Rechnungsbestandteil anzusehen. Das Fehlen der UID-Nummer des Steuerpflichtigen auf Eingangsrechnungen ist daher ein lediglich formeller…