…dass die Überprüfung des Jahreslohnzettels der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft dessen Richtigkeit ergeben habe. Die vorerst einbehaltene Lohnsteuer sei zurückbezahlt worden (Auszahlung Anfang 2005). Die von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse dem Finanzamt übermittelten Beträge seien im Jahr 2004 ausbezahlt worden und würden daher in diesem Jahr…
…entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte für die Zeit vom 27.6.1994 bis 26.8.1994 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die Zeit vom 4.7.1994 bis 14.8.1994 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 vom 16…
…über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw. vom 12.12.2000 für…
…Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer (§ 240 BAO) für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die aus den Anträgen ersichtlichen Zeiträume in den Jahren 1994 und 1995 die Rückzahlung…
…entrichteter Lohnsteuer vom 17.12.2001 für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die Zeit vom 22.9.1996 bis 7.12.1996 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß…
…betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte beim Finanzamt im Dezember 1999 einen Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für Zeiträume des…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 und über die Berufungen vom 29. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 2004 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte beim Finanzamt im Dezember 1999 zwei Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für Zeiträume der Jahre 1994 und 1995 mit der Begründung ein, von seinem Arbeitgeber zu Arbeitsverrichtungen (Inbetriebnahme eines Marktes) ins Ausland entsendet worden zu sein.…
…3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 in Höhe von insgesamt S 710.334,20/€ 51.622,00 (davon S 67.678,20/€ 4.918,37/1998, S 126.123,90…
…vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Einkommensteuer durchgeführt und mit Bescheid vom 7. April 2000 eine Gutschrift an Einkommensteuer von S 9.664,-- festgesetzt. Am 24. August 2000 wurde vom bevollmächtigten Vertreter beim Finanzamt der Betriebsstätte ein Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für 1998 gemäß § 240 BAO eingebracht…
…vom 7. Februar 2011 betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer für die Jahre 2004 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist in der Bundesrepublik Deutschland ansässig. Gemäß einer Bescheinigung des deutschen Finanzamtes A vom 8…
…1997 einen Antrag gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) eingebracht, worin die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Kalenderjahre 1992 und 1993 begehrt wurde. Als Begründung für die Antragstellung wurde im Wesentlichen angegeben, dass bei der Ehegattin des Bw. eine Betriebsprüfung stattgefunden hat…
…im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 unter anderem dann zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2 (Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung) und/oder § 69 Abs. 5 (Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 17. 9. 2002, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…