…dass die Überprüfung des Jahreslohnzettels der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft dessen Richtigkeit ergeben habe. Die vorerst einbehaltene Lohnsteuer sei zurückbezahlt worden (Auszahlung Anfang 2005). Die von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse dem Finanzamt übermittelten Beträge seien im Jahr 2004 ausbezahlt worden und würden daher in diesem Jahr…
…Bf., eine über § 240 Abs. 3 BAO gewährte Rückzahlung von Lohnsteuerbeträgen würde angesichts der den Zeitraum 2014 bis 2016 betreffenden rechtskräftig veranlagten Einkommensteuerverfahren keine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft der jeweiligen Einkommensteuerverfahren bedeuten, ins Leere. Angesichts dieser Ausführungen erübrigt es sich, den Ausgang des vom Bf…
…die Rückzahlung von zugeflossenen Einnahmen) einen einmal erfolgten Zufluss nicht mehr rückgängig machen können (VwGH 1.9.2015, Ra 2015/15/0035; BFG 17.6.2014, RV/5100832/2014, Renner SWK 16, 1085). Gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer des…
…Einkommensteuer 2013 und 2014 veranlagt. Mit Schreiben vom 31.10.2018 beantragte er die Rückzahlung von Lohnsteuer. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Beschwerde ersuchte er, die beim Lohnsteuerabzug vorgenommene Sachbezugsbesteuerung im Wege einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu korrigieren und lediglich den halben Sachbezugswert in…
…entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte für die Zeit vom 27.6.1994 bis 26.8.1994 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die Zeit vom 4.7.1994 bis 14.8.1994 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 vom 16…
…über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw. vom 12.12.2000 für…
…Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer (§ 240 BAO) für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die aus den Anträgen ersichtlichen Zeiträume in den Jahren 1994 und 1995 die Rückzahlung…
…entrichteter Lohnsteuer vom 17.12.2001 für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte für die Zeit vom 22.9.1996 bis 7.12.1996 die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß…
…betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte beim Finanzamt im Dezember 1999 einen Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für Zeiträume des…
…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
…betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 und über die Berufungen vom 29. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 2004 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte beim Finanzamt im Dezember 1999 zwei Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für Zeiträume der Jahre 1994 und 1995 mit der Begründung ein, von seinem Arbeitgeber zu Arbeitsverrichtungen (Inbetriebnahme eines Marktes) ins Ausland entsendet worden zu sein.…
…ist, bei Zufluss von Bezügen gemäß § 3 Abs. 1 Z 32 EStG 1988, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1 EStG 1988 oder entsprechende betriebliche Einkünfte vorliegen, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar für die Lohnsteuer in Anspruch genommen wird…
…bei Einkünften, die den Betrag von 36.400 € übersteigen, führt zu keiner Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988. 28.3.2.1 Veranlagungsgrenze für Pflichtveranlagung Rz 7518a: Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere (nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegende) Einkünfte bezogen hat, deren…
…3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 in Höhe von insgesamt S 710.334,20/€ 51.622,00 (davon S 67.678,20/€ 4.918,37/1998, S 126.123,90…
…vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…