…9.2011 entrichtet worden sei. Mit der dagegen erhobenen Berufung vom 13.11.2011 wurde die Festsetzung des Säumniszuschlages "vollumfänglich" bekämpft. Ausgeführt wurde, dass der Rückforderungsanspruch betreffend Familienbeihilfe zu Unrecht bestehe, was zur Folge habe, dass auch der Säumniszuschlag zu Unrecht "behauptet und gefordert" werde…
…als Bescheid über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages bezeichneten Erledigung vom 23. 3. 2006 festgestellt, dass es das Abgabenguthaben der Bw. mit den gegenständlichen Rückforderungsansprüchen verrechnet hat. Die Bw. hat in ihrer Berufung zum Ausdruck gebracht, dass sie die Verrechnung als unrichtig erachtet und damit die…
…die Frage, ob beim Leistungsempfänger zu Recht eine korrespondierende Vorsteuerkorrektur durchgeführt wurde oder nicht. Im Abrechnungsverfahren ist vielmehr von der Richtigkeit der Abgabenforderungen bzw. Rückforderungsansprüche auszugehen. Im vorliegenden Fall ist daher allein die Rechtsfrage zu klären, ob das Finanzamt die Ansprüche der Bw. auf Rückerstattung…
…Ebenso ist es unerheblich, ob der Bw von der Gewährung des Kindergeldes verständigt wurde oder ob er seinen Alimentationsverpflichtungen nachgekommen ist. Abgesehen davon, dass auch das KBGG idF BGBl 166/2009 einen Rückforderungsanspruch normiert, könnte selbst bei Zutreffen der Berufungsausführungen, nach der neuen Rechtslage würde…
…wurde. Im Abrechnungsverfahren ist vielmehr von der Richtigkeit der Abgabenforderungen bzw. Rückforderungsansprüche auszugehen. Im vorliegenden Fall ist daher allein die Rechtsfrage zu klären, ob das Finanzamt die Ansprüche der Berufungswerberin auf Rückerstattung der berichtigten Umsatzsteuern ungeachtet des bereits abgeschlossenen Zwangsausgleiches mit Konkursforderungen aufrechnen durfte. Gemäß …
…Rechtsmeinung, dass der Anspruch des Abgabenschuldners auf Rückzahlung von Beträgen an Umsatzsteuer aus vorkonkurslichen Anspruchsgrundlagen als Forderung der Konkursmasse zu qualifizieren sei, unrichtig wäre, da sich die Anspruchsgrundlage für den Rückforderungsanspruch nämlich aus einem Sachverhalt, der erst nach Konkurseröffnung verwirklicht worden wäre, ergeben hätte, da…
…auf die Einwände gegen die Wirksamkeit der Sanktionsregelung des Art.11 Abs.1 UA 1 lit.) der VO (EWG) Nr.3665/87.verwiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1) Zum Rechtsmittelvorbringen hinsichtlich Verjährung des Rückforderungsanspruchs: Wie der EuGH in seinem Urteil vom 24.6.2004…
ins Fremdlager F Wien gebracht.....Die tiefgekühlten Kartons mit Exportware wurden von den Gitterboxen auf Paletten geschlichtet und diese dann händisch verwogen.....Dies war dann Grundlage zur Erstellung der Exportdokumente. Waren die Paletten einer LKW-Ladung fertig verwogen, wurde der Tierarzt und der Zollbeamte verständigt…
…veranlassenden "Anfangsverdacht" gegeben habe, hätte demnach auch der Beginn derselben keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Fristenlauf gehabt Über die Beschwerde wurde erwogen: 1) Zum Vorbringen hinsichtlich Verjährung des Rückforderungsanspruchs: Wie der EuGH in seinem Urteil vom 24.6.2004, C-278/02, ausgesprochen…
Bestimmungen des Zollkodex. Sie enthalten keinerlei Bestimmungen, wonach die Anwendung eines Äquivalenzprinzips zulässig ist, wenn Ursprungswaren und andere Waren in einer Referenzperiode zu Verfügung gestanden sind. Das Äquivalenzprinzip kann nämlich nur bei im Zollkodex explizit angeführten Verfahren, wie insbesondere bei aktiver Veredelung (Art.148 Zollkodex…
…der Begründung des angefochtenen Bescheides im Wesentlichen (nur) ausgeführt, dass aus "der tatsächlichen - nunmehr jedoch titellos - erfolgten Auszahlung dieses Betrages ein Rückforderungsanspruch in Höhe von S 481.719,00 (€ 35.007,90) resultiere, welcher in der einen oder anderen Weise kontenmäßig zu erfassen gewesen…
…betrachten, weshalb diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden seien. In der österreichischen Literatur habe man sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und sei richtigerweise zum Ergebnis gekommen, dass der Rückforderungsanspruch eine Forderung der Masse sei, die mit Konkursforderungen des Finanzamtes nicht kompensiert werden könne…
…zu § 1441 ABGB) schon vor der Konkurseröffnung (bzw Ausgleichseröffnung) oder nach der Konkurseröffnung gegeben war. Betreffend die Frage des Zeitpunktes der Entstehung eines Abgabenanspruchs oder Vergütungs- bzw Rückforderungsanspruches vertritt der VwGH folgende Ansicht: Bei Rückforderungsansprüchen handelt es sich um nichts anderes als um "negative Abgabenansprüche"…
…2011 wiederaufgenommen wurde, verwendet. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046) handelt es sich bei Rückforderungsansprüchen um nichts anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem…
…zumal es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046) bei Rückforderungsansprüchen um nichts anderes als um "negative Abgabenansprüche" handelt. Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand…
…sonstige Leistung keinesfalls wieder rückgängig zu machen. Diesfalls wird lediglich die Gegenleistung betragsmäßig korrigiert, was jedoch auf den Steuergegenstand als solchen ohne Einfluss bleibt. Für die insolvenzrechtliche Beurteilung des Rückforderungsanspruches der Konkursmasse auf Grund einer Umsatzsteuerberichtigung gemäß § 16 Abs. 1 und 3 UStG kommt es…
…Leistung eine Betriebsausgabe zu sehen. Überweisung und Rücküberweisung des irrtümlich bezahlten Betrages könnten nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 1.7.1992, 91/13/0084) außer Ansatz bleiben. Im gegenständlichen Fall könne der bereicherungsrechtliche Rückforderungsanspruch auf § 1041 ABGB gestützt werden. Gleichzeitig mit der Vermögensvermehrung…
…Der Rückforderungsanspruch aus der Umsatzsteuerberichtigung wäre jedoch mit Konkursforderungen aufrechenbar. Eine Rückzahlung könne daher nur in Höhe der Differenz zwischen vorhandenem Guthaben und offenen Konkursforderungen erfolgen. Mit Bescheid vom 24.1.2003 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer 05/2002 erklärungsgemäß (entsprechend der berichtigten Voranmeldung) mit…
…2 BAO mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, entstehe, sei der Rückforderungsanspruch aufgrund der Einkommensteuerveranlagungsgutschrift für 2006 daher erst nach Konkurseröffnung konkret am 1. Jänner 2007 entstanden und damit ein Masseanspruch. Da sich der am 30. Oktober 2007 erlassene Abweisungsbescheid somit…
… SWK Ausgabe 6/2006, Steuern und Insolvenz). Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Ausführungen ist demnach der Rückforderungsanspruch des ehemaligen Gemeinschuldners für die im Zuge seiner Einkommensteuerveranlagung für 2006 gutgeschriebene Einkommensteuer iHv. 1.881,84 € nicht wie eingewendet mit Ablauf des Jahres 2006 erst nach Konkurseröffnung…